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Zugleich werden alle Polizeibehörden ersucht, die obengenannten ungehorsamen Militairpsiichtigen im Betretungsfalle zu verhaften und an die un­terzeichnete Stelle abliefern zu lassen.

Wolfhagen am 15- Februar 1848. Kurfürstliches Kreisamt.

Schwarzenberg.

10. Die Militairpflichrigen, welche bei der diesjäh­rigen Ausnahme nicht erschienen sind und sich auch bis jetzt nicht gestellt haben, namentlich: Georg Franz Ritz von Kirchhasel,

Konrad Schwert von da, Matthäus Schmitt von Rasdorf, Johann Adam Wenzel von Michelörombach, Heinrich Diehl von Rhina, Joh. Georg Schäfer von Steinbach, Joh. Heinrich Kraft von Wehrda, Georg Ofenh ack von da , Johannes Engel von Buchenau und Nikolaus Klotzbach von Mannsbach werden in Gemaßheit des §. 108 des Rekruti- rungsgesetzes andurch aufgefordert, binnen 3, b^. 6 Monaten uni so gewisser dahier zu er,cheinen und ihrer Militairpflicht zu genügen, alS widri- Aenfane die im §. 111 deS RekrutirungsgesetzeS bestlniim« Strafe gegen sie erkannt wird.

Zugleich werden alle Polizeibehörden ersucht, die genannten Militairpsiichtigen im Betretungs- falle verhaften und anher abliefern zu lassen.

Hünfeld am 17. Februar 1848.

Der Landrath, Maier.

11. Ediktalladung

der bei der MilitairauShebung für das Jahr 1848 nicht erschienenen Militairpsiichtigen auS dem Kreise Marburg.

In Gemaßheit des §. 108 des RekrutirungS- geseßes vom 25. Oktober 1^34 werden hiermit die zu der diesjährigen MilitairauShebung gehö­rig vorgeladenen, dabei aber nicht erschienenen Mi- litairpflichtigen:

1) Konrad Claar aus EbSdorf,

2) Johann Adam Oest aus Lohra,

3) Karl Friedrich Wilhelm Becker aus Mar­burg ,

4)'Georg EduardBalrhasar B riede auSMar­burg,

ä) Wilhelm Müller aus Marburg,

6) Johann Christoph Salzmann auS Mar­burg,

7) Jakob Ludwig aus Schönstadt,

8) Philipp Göbel aus Treis a. d. L- und

9) Heinrich Seibert aus UnterroSphe aufgefordert, bei Vermeidung der im §. 111 deS erwähnten Gesetzes auf das AuStreten angedroh­ten Strafen von 100 Thlrn. oder in Ermanglung von Vermögen von sechsmonatlicher Freiheitsstrafe und der in diesem § weiter angedrohten Nach­

theile ihrer Militairpflicht binnen drei Monaten ein Genüge zu leisten und sich zu dem Ende bei dem hiesigen Kreisamte zu melden.

Zugleich werden sämmtliche Polizeibehörden er­sucht, die hier genannten ungehorsamen Militair- pflichtigen im Betretungsfalle verhalten und an das KreiSamt Hierfelbst abliefern zu lassen.

Marburg am 19. Februar 1848.

Der Landrath Rohde.

12. Zum Ausgebot der bei Erbauung zweier neuer Schulsale zu Hochstadc erforderlichen Handwerks­arbeiten ist Termin auf

,Montag den 13. k. M-, Morgens 9 Uhr,

in HiesigesKreisamtslokal anberaumt worden, waS zur Nachricht für Akkordlustige mit dem Bemer­ken hierdurch bekannt gemacht wird, daß Riß und Kostenanschlag den 9. desielben Monats dahier eingesehen werden können.

Hanau am 22. Februar 1848-

Der Landrath Wachs.

13- Die Beisassen- und Schutzgelder für daS Jahr 1847 müssen binnen 8 Tagen an die hiesige Ren-

. terei eingezahlt werden, was den Pflichtigen zur Nachricht dient.

Hanau am 28. Februar 1848.

Kurfürstliche Renterei Hanau. Schüler-

14. Fruchtverkauf.

100 Achtel Korn und 12 Achtel Gerste, auf dem hiesigen Präsenzspeicher gelagert, sollen Freitag den 10. März d. J., Vormittags 11 Uhr, in dem Geschäftslokal deS Unterzeichneten dem öffentlichen Verkaufe ausgesetzt werden. Hanau am 26. Februar 1848.

Breidenbach.

15. Nachdem die dem Kurhessischen Staate zuste­hende Berechtigung zur Marktschifffahrt auf dem Maine von Hanau nach Frankfurt von dem seit­herigen Pachter derselben, Schiffer Georg Christian Bein dahier, gekündigt worden ist, so wird dieses hierdurch mit dem Bemerken bekannf gemacht, daß Diejenigen, welche diese Berechtigung zu pach­ten beabsichtigen, sich in hiesiger Renterei zu mel­den haben.

Hanau am 28- Februar 1848- Kurfürstliche Renterei Hanau. Schüler.

16- Ediktalladung.

Nachstehende Militairpsiichtige des Kreises Ro- tenburg, als:

1) Paul Dietz und 2) Johann Heinrich Gleim von Bebra, 3) Wilhelm Brand au von Breitenbach, 4) Johannes Hohmeister,