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Wochenblatt
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Ha»an, Donnerstag Den G. März 1S48.
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Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst'haben aller- gnadigst geruhet:
den Rittmeister von Baumbach von der Garde duCorps zum interimistischen Kommandeur der Garde du CorpS zu ernennen.
» Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
die Majors von Eschstruth, aggregirt dem er« sten (Leib-) Husarenregiment, und von Bardeleben, aggregirt dem zweiten Husarenregiment, zu Oberstlieutenants zu ernennen;
den Hauptmann von Ende vom dritten Infanterieregiment zum Generalstab zu versetzen, und
den Premierlieutenant S ch i n d l e r "vom zweiten Infanterieregiment zum Hauptmann und Kompagnie-, chef im dritten Infanterieregiment zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den Etappenkommandanten, Rittmeister v. Gey« so zuOldendorf, zum Rentmeister daselbst zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
den Rittmeister Bö dicker vom zweiten Husaren, regiment zum Major im ersten (Leib-) Husarenregiment zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
den Hauptmann Ehringhaus, aggregirt dem ^^^Infanterieregiment, mit Pension ausscheiden
Seine.Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
den Geheime Regierungsrath Karl Ludwig Hast zu Sasse! zum Direktor der Regierung der Provinz Niederhessen daselbst zu ernennen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1 Nachdem die Steuerrektisikation der Gemeinde
• Weilers, Amts Wachtersbach, angeordnet und deren A ^-sührung dem Steuerrevisoratsgehülfen Lüm! übertragen worden ist, wird dieses hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Cassel am 12. Februar 1848.
Kurfürstliches Obersteuerkollegium.
S ch l e r e t h.
vt. Schwarz.
2 - Durch die Versetzung des Pfarrers zu Gund- helm, im Kreise Schlächtern, ist die dasige Pfarr- stelle erledigt worden, welches mit dem Anfügen, daß Bewerbungsgesuche um diese Stelle binnen 4 Wochen dahier einzureichen sind, zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Hanau am 23- Februar 1848.
“ Kurfürstliches evangel. Konsistorium daselbst.
E m m e l.
vt. Spangenberg.
3 Die Steuerrektifikation der Gemeinde Hüttenge- saß und Neuwiedermus, Amts Langenselbold, ist von der unterzeichneten Behörde angeordnet und mit deren Ausführung der Steuerrevisor Heckert beauftragt worden, welches bestehender Vorschrift gemäß hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Cassel am 19. Februar 1848.
Kurfürstliches Oberstcuerkollegium.
S ch l e r e t h.
vt. Schwarz.