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2 Nachdem die Steuerrektisikation der Gemeinde Weilers, Amts Wächterobach, angeordnet und deren Ausführung dem Steuerrevisoratsgehülfen Lump übertragen worden ist, wird dieses hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Cassel am 12. Februar 1848.
Kurfürstliches Obersteuerkollegium.
S ch l e r e t h.
vt. Schwarz.
3. Durch die Versetzung des Pfarrers zu Gund- helm, im Kreise Schlüchtern, ist die dasige Pfarr- stelle erledigt worden, welches mit dem Anfügen, daß BewerbungSgesuche um diese Stelle binnen 4 Wochen bahier einzureichen sind, zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Hanau am 23. Februar 1848.
Kurfürstliches evangel. Konsistorium daselbst. Em m e l-
vt. Spangenberg.
4. In Gemaßheit des §. 27 der Depositenordnung vom 29. September 1823 werden Diejenigen, welche dem Justizbeamten WöriShoffer zu Langen- selbold in seiner Eigenschaft als Depositar des Justizamtes daselbst Gelder oder geldwerthe Sachen zur Aufbewahrung übergeben und den ordnungsmäßigen HinterlegungSschein oder im Falle bereits verfügter Herausgabe die hinterlegten Gegenstände noch nicht erhalten haben sollten, aufgefordert, binnen einer Frist von drei Monaten ihre des- halbigen Ansprüche bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widrigenfalls zu erwarten, daß nach Ablauf jener Frist Kurfürstlicher Hauptdepo- sitenkommission hierselbst die Mittheilung gemacht werde, daß kein die Zurückgabe der von dem genannten Depositar gestellten Dienstbürg- schaft hindernder Anspruch geschehen sei.
Hanau am 19. Februar 1848.
Kurfürstliches Obergericht, Civilsenat. M a ck e'l d e y.
5- Die Steuerrektifikation der Gemeinde Hüttenge- saß und NeuwiedermuS, AmtS Langenselbold, ist von der unterzeichnetest Behörde angeordnet und mit deren Ausführung der Steuerrevisor Heckert beauftragt worden, welches bestehender Vorschrift gemäß hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Cassel am 19. Februar 1848.
Kurfürstliches Obersteuerkollegium.
S ch l e r e t h.
. vt. Schwarz.
6- Zu der diesjährigen Bekleidung derStraßenwär- ter sind erforderlich:
1) 700 Ellen hellblaues Tuch,
2) 200 w graues Tuch,
3) 40 „ schwarzes Tuch,
4) 100 „ Bieder,
5) 10 Schock Leinen und
6) 200 Dutzend Knöpfe.
Lieferungslustige werden demnach aufgefordert, Proben und zwar vom hellblauen und schwarzen Tuche im Preise von höchstens 22| Sgr. für die Elle Und vom grauen Tuche im Preise von höchstens 26 Sgr. 3 Hlr. für die Elle, gehörig verschlossen und mit der Aufschrift des Namens des Lieferanten versehen, vor dem 27. März d.J. an das Sekretariat Kurfürstlicher Oberbaudirektion portofrei einzusenden.
Cassel am 21. Februar 1848.
Kurfürstliche Oberbaudirektion. BromeiS.
vt. Badenhausen.
7- Nachdem der vorhinnige Schullehrer Holl zu Bockenheim seit September 1845 keine Beitrage zur Civil-Wittwenkasse mehr gezahlt und eben so wenig seinen ÄUStritt auS der Civil-Wittwen- rc. Gesellschaft erklärt hat, so ist nunmehr, dem §. 11 der Verordnung vom 29- März 1827 gemäß, die Ausschließung desselben aus dieser Anstalt verfügt worden, wovon derselbe bei mangelnder Kenntniß seines Aufenthaltsortes durch diese öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt wird.
Cassel am 18. Februar 1848. Kurfürstliche Civil-Wittwen - und Waisen- kommission hierselbst.
Riehl. Bockwitz.
vl. Bachmann.
8. Nachdem durch allerhöchste Entschließung fder Gemeinde Flieden, Kreises Fulda, anstatt der bisherigen zwei Krammarkte die Abhaltung von jährlich vier Krammärkten in Verbindung mit Viehmärkten und zwar am Mittwoch derjenigen Woche, in welche der 10. März, 7. April, 16 Juni und 13-Oktober fallt, gestattet worden ist, so wird dieses andnrch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Fulda am 18. Februar 1848.
Kurfürstliche Regierung der Provinz Fulda. V olmar.
vt. Kepler.
Besondere Bekanntmachungen der Verwaltungs- und Finanzbehörden.
I. Die bei der diesjährigen Militairaushebung nicht erschienenen Militairpflichtigen:
1) Heinrich Martin Hamel aus Homberg,
2) Peter George aus Haarhausen,
3) Johannes Werner aus Holzhausen,
4) Valentin Kaiser von da,
5) Heinrich G u th a r d aus Oberappenfeld,
6) Georg K l ö ckne r aus Raboldshausen,
7) Johann Heinrich Guthard auS Sondheim und
8) Wilhelm Schw eitze): aus Unshausen werden hierdurch aufgefordert, ihrer Militairpflicht, bei Vermeidung der im §. 111 deS Rekrutirungs-