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1) Christoph Staub aus Kappel und EberS- bcrf, '

2) Heinrich Möller aus Frielendorf,

3) Heinrich Happel aus Mengsberg, 4j Burghard R übling aus Oberaula,

5) Wilhelm Wendcrhold aus Breidenbach,

6) Konrad Wettlaufer daher,

7) Johann Heinrich Battenberg aus Gorz- Hain,

8) Kaspar Seidel aus Jbra werden hierdurch aufgefordert, bei Vermeidung der in dem §. 11t des NetrutirungSgcseßeü vom 25. Oktober 1834 bestimmten Strafen und Nachtheile binnen 3, bezüglich 6 Monaten ihrer Militair- pflicht ein Genüge zu leisten.

Zugleich werden alle Polizeibehörden ersucht, diese Ungehorsamen im Betretungsfalle verhaften und anher abliefern zu lassen.

Ziegenhain am 12. Februar 1848. Kurfürstliches KreiSamt. Renne r.

17. Die nachgenannten, zu der diesjährigen Mili- tairaushebung gehörig geladenen, aber nicht erfchie» neuen und nicht vertretenen Militairpflichtigen des hiesigen Kreises aus der Altersklasse 1827, als: 1) Josua Grünebaum aus Burg-Gelnhau- se», .

2) Johannes Sch >nidt aus Geislitz,

3) Johann Qualberc Weber aus Bieder,

4) Michael Streiten bergen aus Gassen- Büchelbach,

5) Johann Adam Schick aus Lanzingen,

6) Johann Konrad Draith aus Birstein,

7) Joseph Seipel aus Katholisch-Willenroth,

8) Christian Rottm an n aus Unterreichenbach,

9) Johann Peter Bechtold aus Roth,

10) Johann Konrad Milgau aus Rothenber- gen,

11)'Johannes Kreß aus Neuenschmidten, 1’2) Johannes Rau aus Weilers werden, da sie sich bis jetzt nicht gestellt haben, hierdurch in Gemäßheit der Bestimmung des §. 108 des NekrutirungSgesetz.es vom 25- Oktober 1834 aufgefordert, sich bei Reibung der im §. 111 deS gedachten GesetzeS angedrohten Strafen von 100 Thlrn. Geld oder 6 Monaten Gefängniß und bzw. der weiteren Nachtheile binnen 3, beziehungsweise 6 Monaten zur nachträglichen Erfüllung ihrer Militairpsticht bei der unterzeichneten Behörde zu sistiren.

Zugleich werben sämmtliche Polizeibehörden er­sucht, die vorgenannten Ungehorsamen im Berre- tungSfalle verhaften und anher abliefern zu lassen. Golnhausen am 12. Februar I S4& Kurfürstliches Kreisamt.

Für den b'and rath: der Kreissekretar Huck/

18. Die unter dem Z. b. M- von hieraus gegen den ungehorsamen MilitairpflichtigenLorenz Blu­menstein aus Quentel erlassene Ediktalladung wird hierdurch als erledigt zurückgezogen. Witzenhausen am 10. Februar 1848- KurfürstlichcS Kreisamr.

Schlot r, k. A.

19. Nach Vorschrift des zweiten AbsatzeS deS §. 108 deS Rekrutirungsgefetzes vom 25. Oktober 1834 werden hierdurch die nachstehend genannten ungehorsamen Militairpflichtigen des hiesigen Krei­ses aus der Alterskasse des Jahres 1827, welche zu dem Aushebungötermine gehörig vorgeladen, aber darin nicht erschienen, auch weder vertreten noch durch statthafte Abwesenheit oder Krankheit unb Gebrechlichkeit entschuldigt worden sind und sich bis jetzt zur Erfüllung ihrer Militairpsticht da- hier nicht eingestellt haben, nämlich 7

1) Christoph Kranz auS Hersfeld,

2) Georg Reiter aus Hersfeld,

3) Joh. Konrad Heinrich Wilhelm Rullma n u aus Hersfeld,

4) Konrad Schüßler aus Heenes,

5) Johannes Lotz auS KarhuS,

6) Johannes Giese aus SiegloS,

7) Johann Heinrich Hofmann auS Hatten- bäch, x

8) Heinrich Man ß aus Holzheim,

9) Jakob Reidt aus Kirchheim,

10) Heinrich Deiserorh auS Friedewald,.

11) Johannes Ernst aus Frietewald,

12) Nikolaus Thiel aus Schenklengsfeld,

13) Georg Wieg a n d aus Schenklengsfeld,

14) Martin W i e g a n d acrS Conrode,

15) Oswald Heyrock aus Malkomcs,

10) Peter R uppel aus OberlengSfeld,

17) Johannes F ü hrer aus Philippsthal und

18) Pecer Schell Haas aus Ransbach, öffentlich aufgefordert, bei Vermeidung der in dem §. 111 des Rekrutirungsgefetzes auf das Austre­ten gesetzten Strafen, 100 Thlru. Geldbuße oder in Ermanglung von Vermögen sechsmonatliche Freiheitsstrafe, binnen 3, bezüglich 6 Monaten ihrer Militairpsticht ein Genüge zu leisten.

Zugleich werden alle Polizeibehörden ersucht, die genannten ungehorsamen Militairpflichtigen im Be» rretungsfalle verhaften und durch die Gendarmerie- verbindung anher abliefern zu lassen.

Hersfeld am 15- Februar 1848.

Kurfürstliches Kreisamt-

F. d. a. üaubratb :

der Kreis sekrecar v. Wolfss

M. Die nachstehend verzeichneten, bei der diesjähri­gen Aushebung wider erschienenen noch gültig ver­tretenen Militairpflichtigen der Altersklasse 1827, als: