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1MDrl Wilhelm Riechers aus Hohnhorst, 13) Hans Heinrich Schäfer aus Hohnhorst, 14) Karl Wilhelm S reu der aus Hohnhorst, 15) Johann Heinrich Konrad Stille aus Hohn- horst , '

16) Johann Heinrich Wilhelm Molthane aus Lyhren,

17) Karl Friedrich Wilhelm Bruns aus Reins- dorf,

18) Johann Friedrich Christoph Nerze aus Reinödorf,

19) Johann Heinrich Philipp Tatze auS Rie- pen.

20) Haus Heinrich Konrad Schweer auS Wal- tringhaufen,

21) Christoph Wilhelm Ferdinand Biessel aus OKrnkirchen,

22) Friedrich Ferdinand B e h n in g aus Link- weaen,

23) Karl Friedrich Wilhelm Schäfer auöRan- nenberg,

24) Konrad Dietrich Dreyer auS Rolfthagen. Rmteln am 8- Februar 1848.

Kurfürstliches Kreisamt Schaumburg. Stiernberg.

12. Die Gemeinde Horbach hat Namens der Grund­besitzer die von den Grundbesitzungen der dasigen Gemarkung bisher zu entrichtenden jährlichen Ab­gaben, als:

a) 10 Achtel f. g. Hundshafer an das Königl. Bayerische Rentamt Rothenbuch zu Aschaffen­burg;

b) 5 Achtel 3 Maß Roggen, Gelnhauser Ge­mäß, an das Grafl. Haus Jsenburg-Meer- Holz und

c) 1 Achtel 2 Maß Roggen, Gelnhauser Gemäß, an die Freifrau Louise de Bordes zu Schloß Wasserloö

abgelöst und zur Zahlung der Ablösungskapitalien bei KurfürstlicherLandeskreditkasse ein Darlehn von WOThlrn. erborgt, wodurch gedachte Kasse gemäß des §_. 55 des AblösungszefttzeS vom 23. Juni 1832 ein Vorzugsrecht an den belasteten Grund­stücken vor andern hypothekarischen Forderungen erlangt hat.

Auf den Grund des §. 5 des Gesetzes vom 31- Oktober 1833, einige Zusätze zum LandeSkredit- kassengesetze betreffend, wird dies zur Nachricht für die betreffenden Pfandglaubiger hiermit öffentlich bekannt gemacht-

Gelnhausen am 8. Februar 1848.

Kurfürstliche Renterei.

Für den Rentmeister: Korn, v. A.

13- Nachdem der übergangene Militairpflichtize Heinrich Wahlen von hier, aus der Altersklasse 1825, auf erlassene Vorladung an denselben nicht

erschienen und dessen jetziger Aufenthaltsort unbe­kannt ist, so wird derselbe andurch edictaliter vor­geladen, sich binnen drei Monaten noch vor hie­sigem KreiSamte zu stellen, um seiner Militaipflicht zu genügen und zwar unter der Androhung, daß er sonst a.s ungehorsamer Militairpflichtiger werde verfolgt und behandelt werden.

Cassel am 9- Februar 1848. Kurfürstliches Kreisamt. Bockwitz.,

14- Die von der Wittwe deS hiesigen Bürgers Diet­rich Geh, geb. Kmerim, der Centralarmenkom- mission legirten Immobilien:

Ein Wohnhaus Nr. 314 in der Erbsengasse, hiesiger Altstadt, neben Daniel Neuling und Ni­kolaus Baist, und ein Morgen Acker im Neuen- - selb, so zehntbar, Gewand Nr. 9, neben Jakob Gerlach und Johannes Sommer,

werden Freitag d e n 3. März d. I., Vormittags - 10 Uhr, öffentlich meistbietend auf hiesigem Stadt- Hause, unter GenehungungSvorbehalt, verkauft. Hanau am 14. Februar 1848.

Der Stadtkämmerer W e i d er L.

15. Folgende Militairpflichtize:

1) Georg B lu m aus Oberkalbach, 2) Leon- hard Schad aus Weiperz, 3) Johann Georg BöHm von Hinkelhof, 4) Johannes Bischof von da, 5) Johann Adam Lettner aus RomS- thal, 6) Tobias Wetterhan aus Eckardroth, 7) Florian Reif aus Kerbersdorf, 8) Wende- lin Desch aus Soden, 9) Johannes Gra u aus Schwarzenfels, und 10) Johannes Bauß aus Heubach,

welche zu dem Termine der diesjährigen Militair- aushebung gehörig vorgeladen, aber darin nicht erschienen, auch weder vertreten noch durch statt­hafte Abwesenheit, Krankheit und Gebrechlichkeit entschuldigt worden sind, sich auch bis jetzt zur Erfüllung ihrer Militairpflicht nicht Wirt haben, werden andurch aufgefordert, -bei Meldung der im §. 111 des Rekrutirungsgesetzes vom 25. Oktober 1834 auf das Austreten gesetzten Strafen, binnen

3 und bezüglich 6 Monaten ihrer Militairpflicht Genüge zu leisten.

Zugleich werden alle Polizeibehörden ersucht, die vorgenannten Ungehorsamen im Falle der Betre- tung verhaften und an die unterzeichnete Behörde abliefern zu lassen.

Lchlüchteru am 8. Februar 1848.

Kurfürstliches Kreisamt. Wegn er.

16. Die nachgenannten Militairpflichtigen, welche zu dem diesjährigen Aushebunzstermine gehörig vorgeladen, aber darin nicht erschienen, auch weder vertreten noch sonst entschuldigt worden sind, als: