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3. Ediktalladung.
Der Militairpflichtige Johann Hermann H ü# nett von Niedergude, A rersklasse 1826, welcher bei der vorjährigen Aushebung in dem dazu bestimmt gewesenen Termin nicht erschienen ist, sich auch nicht hat Vertreten lagen, ist deshalb vom Rekrutirungsrath für ungehorsam erklärt worden. tDa der Aufenthalt dieses Mnirairpflichtigen unbekannt ist, so wird derselbe in Gemäßheit deS §. 108 des RekrutwungszeseveS vom 25. Oktober 1834 durch diese Edikr-alladung ausgefordert, binnen hier und 3 Monaten vor dem Unterzeichneten zu erscheinen und bei Meldung der im §. 11t des angezogenen Gesetzes auf das Austreten gesetzten Strafe seiner Militairpflicht ein Genüge zu leisten. Zugleich werden alle Po.izewehörden hierdurch ergebenst ersucht, den oben bezeichneten Ungehorsamen im Betrerungsfalle verhaften und an mich abliefern zu lassen.
Rotenburg am 20- Januar 1848. Der sandrath R e in b e.
4. Folgende Militairpflichtige der Altersklasse 1827:
1) Heinrich Becker aus Äbterode,
2) Johannes Pfannen st iel aus Germerode,
3) Wilhelm Berg aus üue,
4) Georg Peter Ewald aus Reichensachsen,
5) Wilhelm Wagner eben daher,
6) Reinhard Sippel auS Jestädt,
7) Heinrich Ka stner ,
8) Christoph Deiß aus Röhrda und
9) Johannes Nollina » n aus Wannfried, welche bei der diesjährigen Aushebung weder erschienen noch vertreten worden sind, auch bis jetzt zur Erfüllung ihrer Militairpflicht dahier sich nicht sistirt haben, werden in Gemäßheit deS §. 108 deS RckrutirungsgesetzeS vom 25. Oktober 1814 hierdurch aufaefordert, bei Meidung der im- §. 111 deS gedachten Gesetzes angedrohten Strafen binnen drei, bezüglich sechs Monaten ihrer Militair- pflicht zu genügen.
Zugleich werden sämmtliche Polizeibehörden ersucht, die vorgedachten Ungehorsamen im Betre- tungsfalle verhaften und anher abliefern zu lassen.
Eschwege am 31. Januar 1848.
Kurfürstliches Kreisamt. Gvoß.
5. Die bei der diesjährigen Militairaushebung nicht erschienenen, auch weder vertretenen noch entschuldigten Militairpflichtigen von der Altersklasse 1827:
1) Karl Ferdinand Winkel aus Gertenbach,
2) Georg Heinrich K ö n i g aus Ziegenhagen,
3) Loren; Blumen stein aus Quentel
werden in Gemäßheit deS §. 108 deS Rekruti« rungsgesetzeS vom 25. Oktober 1834 hierdurch auf« gefordert, bei Meidung der in dem §. 111 dieses GesetzeS bestimmten Strafen ihrer Militairpflicht
binnen 3, bezüglich 6 Monaten Genüge zu leisten.
Zugleich werden alle Polizeibehörden ersucht, die vorgedachten Ungehorsamen im BerretungSfalle zu verhaften und anher abliefern zu lassen.
Witzenhausen am 3. Februar 1848.
Kurfürstliches Kreisamt.
Schlotb, k. A.
6. Der dem Kurfürstlichen Garde du KorpS-Regi- mente überwiesene Militairpflichtige der Altersklasse 1826, Vitalis Johann Heinrich Florian Eduard Giefeler von hier, Har sich der Einstellung in gedachtes Regiment entzogen.
Derselbe wird daher aufgeforderc, seiner Mili- tairpflicht annoch binnen 6 Monaten, bei Meldung der im §. Lll des Rekrutwu igsgesetzes vom 25. Oktober 1834 gedachten Strafen, Genüge zu leisten.
Zugleich werden alle Polizeibehörden ersucht, den Genannten im Betrerungsfalle verhaften und hierher abliefern zu lassen.
Fulda am 1. Februar 1848.
Kurfürstliches Kreisamt. Braun.
7. Die Gemeinde Bernbach hat Namensj der zehntpflichtigen -Bewohner den von Grundgütern der dasigen Gemarkung an die Pfarrei zu Soni' born bisher zu entrichtenden s. g. kleinen Zehnten, statt dessen seit langer a-S 30 Jahren 50 fl. jährlich gezahlt worden, abgeiöst und zur Zahlung der Ablösungssumme bei Kurfürstlicher Landeskreditkasse ein Kapital von 570 Thalern erborgt.
Dies wird mit Bezugnahme auf den §. 55 bei Ablösungsgesetzes vom 23. Juni 1832 und den §. 5 des Gesetzes vom 31. Oktober 1833, einige Zusätze zum LandeSkreditkassengesetze betr., zur Nachricht für die älteren Psandgläübiger bekannt gemacht.
Gelnhausen am 6- Februar 1848. Kurfürstliche Renterei- Für den Rentmeister: Korn, v- A.
8. Die bei der diesjährigen Militairaushebung nicht erschienenen Militairpflichtigen:
1) Heinrich Martin Hamel aus Homberg,
2) Peter George aus Haarhausen,
3) Johannes Werner aus Holzhausen,
4) Walentin Kaiser von da,
5) Heinrich Guthard auS Oberappenfeld,
6) Georg Klöckner aus Raboldshaufen,
7) Johann Heinrich Guthard aus Sondheim und
8) Wilhelm Schweißer aus Unshausen werden hierdurch aufgefordert, ihrer Militairpflicht, bei Vermeidung der im §. 111 des Rekrutirungs- gesetzes vom 25- Oktober 1834 auf das Austreren gesetzten Strafen