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Haus», Donnerstag den T4. Februar L848.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst have.«-aller- gnadigst geruhet:

den Regierungsrath Kahler in Fulda zugleich zum landesherrlichen Kommissar bei dem judenschaft- lichen Borsteheramte der Provinz Fulda, und

den Regierungsassessor Wiegand in Fulda zu­gleich zum Mltgüede der Hauptdepositenkommission daselbst zu bestellen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller» gnädigst geruhet: '

dem Bäckermeister Georg W a gn e r zu Cassel das Prädikat ,/Hofbäcker" zu verleihen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den Botenmeister Wirtten b e rg er bei der Ober­zolldirektion zum ersten Repositar bei dem Oberforst­kollegium, sowie

den Forstaufseher Georg S ch in alhaus zu Schö­neberg zum Revierförster zu Wambeck, und

den Försterassistenten Friedrich Wilhelm Fink zu Allendorf zum Revierförster des Forstreviers Mühl- bach, die beiden Letzteren provisorisch, zu ernennen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Nachdem durch allerhöchste Entschließung aller- gnädigst genehmigt worden ist, daß bei dem Leih­und Pfandhause dahier -die weitere Stelle eines Leihhausverwalters mit einem aus der LeihhauS- kasse zu entrichtenden Gehalte von jährlich 500 Thlrn. gebildet und diesem Beamten die Verwal­tung der Aktiven und Passiven des Leihhauses, die Führung und Stellung einer ordnungsmäßigen

Rechnung und die spezielle Aufsicht über das Sub­alternpersonal bei dem Leihhause übertragen wer­de, so fordern wir Bewerber um vorerwähnte Stelle hierdurch auf, sich mit den erforderlichen Nachweisungen über ihre Qualifikation, sowie ihre Fälligkeit zur Stellung einer Dienstbürgschaft von mindestens 3000 fl., deren feste Bestimmung jedoch weitere Verfügung unterliegt, binnen 14 Tagen dahier zu melden.

Fulda am 3. Februar 1848.

5 afürstliche Regierung der Provinz Fulda. / V o l m a r.

vt Kepler.

2. Nachdem die Steuerrektifikation der Gemeinde Wwilers, Amts Wachtersbach, ungeordnet und deren Ausführung dem Steuerrevisoratsgehülfen Lump übertragen worden ist, wird dieses hier­durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Cassel am 12. Februar 1848.

Kurfürstliches Obersteuerkollegium.

S ch l e r e t-h.

vt Schwarz.

Besondere Bekanntmachungen der Verwaltnngs- und Finanzbehörden.

1, Die chronologische Uebersicht zu dem Gesetzblatts-Jahrgang 1847 ist nunmehr erschienen.

Cassel am 30. Januar 1848.

Wa isenhausverlags verwalt» n g.

2. Die, Stelle des Balkentreters bei der walloni­schen Gemeinde dahier ist vakant geworden. Be­werber um diese Stelle, welche zu dieser Gemein­de gehören, werden aufgefordert, ihre deshalbigen Gesuche an Herrn Otto Weishaupt binnen 4 Wo­chen einzureichen.