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schuldigte Militairpflichtige des hiesigen Kreises, welche sich bis jetzt nicht sistirt haben, als:
1) Christian Goltlieb Guth von hier,
2) Adam Anfelm und
3) Eugen Wegstein von Oberrodenbach,
4) Matthäus Löbenstein von Marköbel,
5) Konrad E in m e l und
6) Johannes Knack von Seckbach, sowie
7) Johann Heinrich G r o ß,
8) Jeremias Hirsch und
9) Jakob Mörschel von Langenselbold, werden hierdurch aufgefordert, bei Vermeidung der in dem §.111 des Rekrutirungsgesetzes vom 25. Oktober 1834 aus das Austreten gesetzten Strafen und Nachtheile binnen 3, bzw. 6 Monaten ihrer Militairpflicht ein Genüge zu leisten.
Zugleich werden alle Polizeibehörden ersucht, diese Ungehorsamen im BetretungSfalle verhaften und anher abliefern zu lassen.
Hanau am 29- Januar 1848. Der Landrath Wachs.
2. Heinrich Lehr aus Marköbel beabsichtigt nach Vonhausen, im Großherzogthum Hessen, und Jochannes He in aus Großkroyenburg nach Kahl, im Königreich Bayern, überzuziehen, sowie Jakob Hafner aus Eschersheim mit seiner Familie-nach Nordamerika auszuwandern, was in Gemaßheic bestehender Vorschrift hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Hanau am 2- Februar 1848.
Der Landrath Wachs-
3. Die chronologische Uebersicht zu dem Gjesetzblatts-Jahrgang 1847 ist nunmehr erschienen.
Cassel am 30. Januar 1848.
Waisenhausverlagsverwaltung.
4. Die Stelle des Balkentreters bei der wallonischen Gemeinde dahier ist vakant geworden. Be-- werber um diese Stelle, welche zu dieser Gemeinde gehören, werden aufgefordert, ihre deöhalbi«en Gesuche an Herrn Otto Weishaupt binnen 4 Wochen einzureichen.
5.
Ediktalladung. /
Der Militairpflichtige Johann Hermann H ü- nert von Niedergude, Altersklasse 1826, r-velch-r bei der vorjährigen Aushebung in dem da zn bestimmt gewesenen Termin nicht erschienen in sich auch nicht hat vertreten lassen, ist deshalb/pom Rekrutirungsrath für ungehorsam erklärt werden Da der Aufenthalt dieses Militairpflichtig-xn unbekannt ist, so wird derselbe in Gemaßheit des §
des Rekrutirungsgesetzes vom ^5. O ktober 18ß4 durch diese Edlktalladung aufgefordert, binnen Y«er und 3 Monaten vor dem Unter jeid)neh-n zu
erscheinen und bei Meldung der im §. 11t des angezogenen Gesetzeö auf das Austreten gesetzten Strafe seiner Militairpflicht ein Genüge zu leisten.
Zugleich werden alle Polizeibehörden hierdurch ergebenst ersucht, den oben bezeichneten Ungehorsamen im BetrerungSfalle verhaften und an mich abliefern zu lassen.
Rotenburg am 20- Januar 1848.
Der Landrath Rembe.
6. Folgende Militairpflichtige der Altersklasse 1827:
1) Heinrich Becker aus Abterode,
2) Johannes Pfannenstiel aus Germerode,
3)
4)
. 5)
6)
7)
8)
9)
Wilhelm Berg aus Aue, Georg Peter Ewald aus Neichensachsen Wilhelm Wagner eben daher, Reinhard Sipp el aus Jestadt, Heinrich K a st n e r ,
Christoph D e i ß aus Röhrda und Johannes Vollmann aus Wannfried,
welche bei der diesjährigen Aushebung weder erschienen noch vertreten worden sind, auch bis jetzt zur Erfüllung ihrer Militairpflicht dahier sich nicht sistirt haben, werden in Gemäßheit des §. 108 des Rekrutirungsgesetzes vom E Oktober 1834 hierdurch aufgefordert, bei.Meidung der im §. 111 des gedachten Gesetzes angedrohten Strafen binnen drei, bezüglich.-sechs Monaten ihrer Militairpflicht zu genü.Ksn.
Zugleich teerten sämmtliche Polizeibehörden ersucht , dis-tzorgedachten Ungehorsamen im Betre- tungefMe verhaften und anher abliefern zu lassen. Eschwege am 31. Januar 1848.
• / Kurfürstliches Kreisamt-
/ Groß-
7Z Nachgenannte Personen:
1) Schmied Andreas Löffert zu Breunings,
2) Bauer Johann Peter Scheidemantel zu Neuengronau,
3) Schreiner Adam Flinn er daselbst,
4) Landbauer Johann Peter Scheidemantel daselbst,
5) Laüdbauer Nikolaus Zeber daselbst,
6) Landbauer Johannes Zeber daselbst,
7) Seiler Joh. Kaspar Gold zu Schlüchtern,
8) Landbauer Johann Peter Röder zu Breunings und
9) Jakob Wilhelm Freund zu Schlüchtern sind zum Zwecke ihrer Auswanderung nach Nordamerika aus dem Kurhessischen Unterthanenverband entlassen worden, welches vorschriftsgemäß hierdurch bekannt gemacht wird.
Schlüchtern am 3. Februar 1848. Kurfürstliches Kreiöamt-
W e g n e r.
8. Die bei der diesjährigen MilitairauShebung nicht erschienenen, auch weder vertretenen noch entschuldigten Militairpflichtigen von der Altersklasse 1827: