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1848.
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Hanan, Donnerstag den LV. Februar iS48,
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
dem Kaiserlich Russischen Generallieutenant und Generaladjutanten Seiner Majestät des Kaisers von Rußland, auch außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Königlich Hannover'schen Hofe, von Man für off, das Großkreuz Aller- höchstihres Hausordens vom goldnen Löwen zu verleihen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
den Obergerichtsaffessor Ludwig Moeli von Marburg in gleicher Eigenschaft zum Kriminalsenat deS ObergerichtS in Cassel zu versetzen, und
den Justizbeamten Eduard Hodiesne von Volkmarsen zum Obergerichtsaffessor im Civilsenate deS Obergerichts in Marburg zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den Pfarrer Heinrich Gottlieb M e n ch e zu Vier- münden zugleich zum Metropolitan der Klasse Frankenberg zu ernennen;
die erledigte Pfarrei Schwabendorf, in der Klasse Rauschenberg, dem außerordentlichen Pfarrer Heinrich Seibert aus Rauschenberg, — und das erledigte Vikariat Bracht, in der genannten Klasse, dem zweiten lutherischen Pfarrer zu Rauschenberg, Th. H. W- Ruetz,^— sowie die erledigte Pfarrei Marjoß, in der Klasse Schlüchtern, dem Pfarrer Joy. Adam Ebx^t in Gundhelm zu übertragen;
den Regierungsdeputirten, Geheime Regierungsrath von Heppe zu Rinteln, zugleich zum Mit- glicde der Hauptdepositenkommission daselbst, —
den Geheime Regierungsrath Gößmann dahier zugleich zum Direktor derLeihbank hierselbst, — den RegierungSrach von Specht allhier zugleich zum Regierungskommissar bei der Frankfurt-Hanauer Eisenbahn, und den Regierungsassessor von Hall er dähier zugleich zum Lehenreferenten der Reqierun» daselbst zu bestellen;
oen Amtswundarzt Eduard Wagner zu Wachtersbach an die erledigte Amtswundarztstelle für das Amt Wochenheim mit dem Amte Praunheim zu versetzen, und
dem Dr. med. Franz Bernhard Kern zu Fulda die ärztliche Praxis mit dem Wohnsitze daselbst zu gestatten.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
den Oberfinanzassessor Schnackenberg bei dem Obersteuerkollegium in gleicher Eigenschaft zur Ober- finanzkammer zu versetzen;
den Referendar beider Oberzolldirektion, Ernst Hasselbach, zum Oberfinanzassessor bei demOber- steuerkollegium;
den Forstaufseher Hoffmann zu Kuhmannö- Heide zum Revierförster zu Wohra, und
den Forstaufseher Friedrich Storck zu Großenlü- der zum Revierförster zu Marjoß provisorisch zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den Regierungsassessor von Oeynhausen zu Cassel zugleich zum Mitgliede der Direktion der Civil-Wittwen- und Waisenanstalt daselbst zu bestellen. ____________
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet: