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geben, sowie für ausgezeichnete Leistungen im Anbau dieser Gewächse Geldprämien zugesichert; jedoch muß der Hopfen wenigstens im zweiten Jahre seines vollen Ertrages stehen und für die Dauer gut unterha ten werden.
Vil. Beförderung der O b st - und M a ul- beerbaum-, sowie der Bienenzucht.
Für Anlegung und zweckmäßige Pflege guter ÖbstpHmschuten- und Pflanzungen werden auf begründetes Ansuchen Geldprqmi.cn undOkulwap- parate, sowie zur Beförderung der Anpflanzung des weißen, MaulbeerbaumS, Behufs Einführung der Seidenzucht, Maulbeerbäume, Pflänzlinge und Samen bewilligt, ingleichen Seidenräüpeneier auf Verlangen unentgeltlich veraesolgt und Prämien, sowie Musterbienenstöcke für schwunghaft betriebene Bienenzucht, in Aussicht gestellt.
V11L Wenn die in den vorgedachten Paragraphen und deren Positionen ausgeseyren Prämien rc. in einzelnen Kreisen, wegen etwaigen Mangels an preiswürdigem Viehs und an Leistungen in den vorgeschriebenen Kulturverbesserungen, oder aus sonst einem Grunde nicht zuerkannt werden können, so sollen die dadurch herbeigeführten Erspar- Nisse denjenigen Kreisen zugewendet werden , in welchen die Bewohner auf die Verbesserung ihres landwirthschaftlichen Zustandes mehr Bedacht genommen und sich auf die Bewilligung der in Aussicht gestellten Prämien begründete Ansprüche erworben haben.
Schließlich machen wir sodann noch darauf aufmerksam, daß außer den vorbemerkten Preisausgaben auch diejenigen Individuen, welche durch ein vvrleuchtendeö Beispiel oder auf sonst geeignete Weise auf Beförderung und Vervollkommnung des landwirthschaftlichen Gewerbes nachhaltig und mit ausgezeichnetem Erfolge einwirken, angemessene Prämien zu erwarten haben.
Caffel am 17. Dezember 18'47.
Der leitende Ausschuß des Kurfürst!. Hess. Landwirthschafrvereins.
Giesler. Gschwind. Wenderorh.
4. Nachdem der Justizbeamte und erste Depositar von Ende zu Schwarzenfels von dieser Stelle abgegangen ist, so werden hierdurch Behufs der Zurückgabe der von demselben in seiner letzteren Eigenschaft bestellten Dienstbürgschaft nach Vorschrift/ des §. 27 der Depositenordnung vom.29. September 1823 diejenigen Personen, welche dem gedachten Beamren Gelder oder geldwerthe Sachen zur Aufbewahrung übergeben und den ordnungö» mäßigen Hinterlegungsschein oder im Falle bereits verfügter Herausgabe die hinterlegten Gegenstände noch nicht erhalten haben, öffentlich aufgefordert, ihre deöhalbigen Ansprüche binnen 3 Monaten so gewiß dahier anzumelden, als sonst nach Ablauf dieser Frist Kurfürstlicher Hauptdepositenkommission von hieraus die Mittheilung gemacht werden wird,
daß kein die Zurückgabe jener Dienstbürgschast hindernder Anspruch geschehen sei.
Hanau am 19- Januar 1848.
Kurfürstliches Obeigericht, Zivilsenat.
Macke ld e y.
5. Da das vierte Quartalsheft 1847 der landwirth- schaftlichen Zeitung für Kurhessen dieser Tage die Presse verlassen wird, so machen wir daSland- wirthschaftliche Publikum auf den wesentlichen Inhalt desselben in nachstehendem Auszuge aufmerk- sam:
1) Ueber die Anwendung der Dungmitte! mit Beziehung auf die neue Agrikultur-Chemie.
2) Versuch einer wissenschaftlichen Erklärung der jetzt herrschenden Kartoffelkrankheit und die Heilung derselben betreffend.
3) Bemerkungen über den Werth und die Behandlung des Stallmistes.
4) Ueber Kartoffelfaule.
5) Ueber die Gewichtsermittelung der Mastthiere, ihre Fütterung und Pflege.
6) Ueber Fütterung des Rindviehes mit Kartos- felmeische.
7) Abbildung und Beschreibung eines s. g. Busch-Kalkofens.
.8 ) Abbildung und Beschreibung einer Feuer- ungseinrichtung mit erheizter Lust.
9) Ueber Obstweinbereitung.
10) Die künftigjährige Thierschau und Prämien- -Vertheilung in den Provinzen Fulda und Hanau betreffend.
Caffel am <2. Januar 1848.
Der leitende Ausschuß des Kurfürst!. Hessischen Landwirthschaft - Vereins.
GieSler. Gschind. Wende roth.
Besondere Bekanntmachungen der Verwaltungs- und Finanzbehörden.
1. Die für das Jahr l8t-Z ausgeschriebene Brandsteuer muß bis zur Mitte deS künftigen Monats unfehlbar an die hiesige Stadtrezeptur eingezahlt werden , waS den HauSeigenthü- mern der Stadt Hanau mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß von je 10 Rthlrif. Verhaltskapital 4 Hlr. entrichtet werden müssen.
Hanau am 17. Januar 1848-
Kurfürstliche Nenterei Hanau. Schüler.
2. Nachstehende Personen, als:
1) der Ackermann Adam B ö h m zu Gundhelm,
2) der Schneider Johannes Blum von da,
3) der Ackermann Kaspar Hofmann zuBreu- nings,
4) der Schneiderlehrling Joh. Wilhelm Kreß zu Breitenbach,
5) Georg Kreß daselbst,