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Eineiih11ußeil und Beförderungen.
Seine Königliche H'öheii der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den bisherigen Legationssekretar bei der Kurfürstlichen Gesandtschaft- am K- K- Oesterreichischen Hofe, Kammerherrn Alerander von Ba umb a ch, zu Aller- höchstdero Geschäftsträger am Königlich Bayerischen Hofe zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnävigst geruhet:
den Geheime RegierungSrath Theodor v. Heppe dahier zum DepUtirten der Regierung der Provinz Niederhessen für die Grafschaft Schaumburg und zugleich zum Polizeidirektor für die Grafschaft Schaum- burg, sowie
den Landrath Jakob Wilhelm Adrian v- Specht zu Hersfeld zum Regierungsrathe bei der Regierung dahier und zugleich zum Polizeidirektor hierselbst und in der Provinz Hanau zu bestellen; auch
den Kaufmann Jean Gouze dahier zum Kommandeur des zweiten Bataillons der Bürgergarde hierselbst zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
dem Georg Ludwig Ritter von Bischhausen, dermalen in Eschwege, die Advokatur bei den Ju- stizamtern des Kreises Hofgeismar mit dem Wohnsitze in Grebenstein provisorisch zu gestatten.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller« gnädigst geruhet:
dem Hofmarschall von Heeringen den Rang in der zweiten Klasse der Rangordnung zu ertheilen ;
den Forstmeister' und Kammerherrn Ernst von Ba umrb ach, neben Beibehaltung der Hofforstinspektorstelle und der Stelle eines Mitgliedes bei der Höfdomainenkammer, zum Hosjägermeister, und
den Hoflichtkammerer Otto, neben fernerer Beibehaltung seines bisherigen AmteS als Hosiichtkam- merer, zum Haushofmeister zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
dem Generalmajor von Amelunxen, Kommandeur der Kavalleriebrigade, die erbetene Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des demselben von des Kaisers von Rußland Majestät verliehenen St. StaniSlauöordenS erster Klaffe mit dem Bande, sowie auch dieselbe dem Sekondlieutenant von Eschwege vom dritten Infanterieregiment, für den ihm verliehenen St. Annenorden dritter Klasse, zu ertheilen-
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
dem Oberstlieutenant im Generalslabe, v. Stein, die erbetene Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des demselben von des Königs der Niederlande Majestät verliehenen Kommandeurkreuzes zweiter Klasse der Eichenkrone zu ertheilen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller« gnadigst geruhet:
dem Major von Specht vom zweiten Infanterieregiment, genannt Landgraf Wilhelm, die erbetene Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des demselben von deS Herzogs von Braunschweig Hoheit verliehenen Ritterkreuzes des Ordens Heinrich des Löwen zu ertheilen.