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Eineiih11ußeil und Beförderungen.

Seine Königliche H'öheii der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den bisherigen Legationssekretar bei der Kurfürst­lichen Gesandtschaft- am K- K- Oesterreichischen Hofe, Kammerherrn Alerander von Ba umb a ch, zu Aller- höchstdero Geschäftsträger am Königlich Bayerischen Hofe zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnävigst geruhet:

den Geheime RegierungSrath Theodor v. Heppe dahier zum DepUtirten der Regierung der Provinz Niederhessen für die Grafschaft Schaumburg und zugleich zum Polizeidirektor für die Grafschaft Schaum- burg, sowie

den Landrath Jakob Wilhelm Adrian v- Specht zu Hersfeld zum Regierungsrathe bei der Regierung dahier und zugleich zum Polizeidirektor hierselbst und in der Provinz Hanau zu bestellen; auch

den Kaufmann Jean Gouze dahier zum Kom­mandeur des zweiten Bataillons der Bürgergarde hierselbst zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:

dem Georg Ludwig Ritter von Bischhausen, dermalen in Eschwege, die Advokatur bei den Ju- stizamtern des Kreises Hofgeismar mit dem Wohn­sitze in Grebenstein provisorisch zu gestatten.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller« gnädigst geruhet:

dem Hofmarschall von Heeringen den Rang in der zweiten Klasse der Rangordnung zu erthei­len ;

den Forstmeister' und Kammerherrn Ernst von Ba umrb ach, neben Beibehaltung der Hofforstinspek­torstelle und der Stelle eines Mitgliedes bei der Höfdomainenkammer, zum Hosjägermeister, und

den Hoflichtkammerer Otto, neben fernerer Bei­behaltung seines bisherigen AmteS als Hosiichtkam- merer, zum Haushofmeister zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:

dem Generalmajor von Amelunxen, Komman­deur der Kavalleriebrigade, die erbetene Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des demselben von des Kaisers von Rußland Majestät verliehenen St. StaniSlauöordenS erster Klaffe mit dem Bande, so­wie auch dieselbe dem Sekondlieutenant von Esch­wege vom dritten Infanterieregiment, für den ihm verliehenen St. Annenorden dritter Klasse, zu er­theilen-

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

dem Oberstlieutenant im Generalslabe, v. Stein, die erbetene Erlaubniß zur Annahme und zum Tra­gen des demselben von des Königs der Niederlande Majestät verliehenen Kommandeurkreuzes zweiter Klasse der Eichenkrone zu ertheilen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller« gnadigst geruhet:

dem Major von Specht vom zweiten Infanterie­regiment, genannt Landgraf Wilhelm, die erbetene Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des dem­selben von deS Herzogs von Braunschweig Hoheit verliehenen Ritterkreuzes des Ordens Heinrich des Löwen zu ertheilen.