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2. Lohrhaupten. In Sachen des Renrmei- sterS Karl Bode aus Gelnhausen, Klägers, ge­gen den Ortsbürger Johann Peter Glück sen. in Lohrhaupten, Verklagten, wegen hypothekarischer Forderung, ist durch Bescheid vorn 26. d- Ni- der Zwangsverkauf folgender, aus den Namen des Verklagten katastritten Grundstücke: Wiesen:

1) Pmb. 15t. 84 R. am weiten Graben, neben sich beiderseits; 2) Pmb. 151. 33 N- daselbst, an Hans Melchior Emmerich und Johann Adam Dietrich; 3) Pmb. 151. 16 N. allda, an Adam Glück und Johannes Henß, erkannt worden.

Zur Vollziehung dieser Verfügung werden die gesetzlich zu bestimmenden drei VerkaufSrernune auf"

1) den 22- Februar k. I-,

2) d e u 21. März k. I. in das Eerichtswkal da hier,

3) den 18 April k. J.

in die Amtsstube nach Lohrhaupten an beräumt.

Etwaige Hypothekargläubiger und Dinglichbe- rechtigte haben ihre Anfpriiche in dem ersten der obigen Termine, unter Vorlage der entsprechen­den Urkunden dahier, bei Vermeidung der Aus­schließung, bzw. der besondern Benachrichtigung auf ihre Kosten, anzumelden und zu begründen-

Bieber am 30. Dezember 1847.

Kurfürstliches Justizamt- W a ch s m u t H.

vt. Grah

3. Hanau. Wegen einer gegen den Jnstrumen- tenmacher Franz Adolph Jan ick y und dessen Ehefrau, Elisabeth, geborne Holzemer, in Hanau ausgeklagren Hypothekforderung soll die densel­ben zugehörige, am Kirchplatz hiesiger Neustadt, neben Gerhard und Pfeiffer telegene Behausung 9ir. 417 zwangsweise verkauft werden, und ist hierzu erster Steigerungstermin auf den 23. Febr u a r, eventuell zweiter und dritter auf den 22- März und den 19. April k- I.

bestimmt worden, was Kaufliebhabern zur 9iäd;< richt, Pfandgläubigern aber mit der Aufforderung bekannt gemacht wird, ihre Ansprüche im bestimm­ten ersten Termin, bei Meldung des gemeinrecht­lichen Nachtheils, zu Protokoll anzumelden und zu begründen.

Hanau am 28. Dezember 1847- Kurfürstliches Landgericht.

®i LUr-

vf. Kahler-

4- W ach tersb ach. Nachdem auf den Antrag, eines Jmmissionsgläubigers der Verkauf von nab­stehenden, dem Jakob Becker, Wilhelm Becker,

Moritzine Becker, Karl Becker, dieser in vä­terlicher Gewalt des Jakob Becker dahier, in der hiesigen Gemarkung gelegenen Immobilien, als:

1) 5 R- Garten auf der Heeg, an Bäcker WeiS- gerberS Erben; 2) i V. 30 R Wiese auf der .Nudelbach, an Balthasar Eberhardt; 3) 1 V. 30 R- do- daselbst, an ihm selbst; 4) 2 V. 1 N. Acker im Neuenfeld, an Peter Weisgerbers Erben; 5) 2 V- 1 R. do. daselbst, neben ihm selbst, erkannt worden ist, ist zu dessen Vollziehung er­ster Termin auf

den 18. Februar k. I., etwaiger zweiter auf

d e n 17. März k. I., eventuell dritter auf

den 14- April k. I., jedesmal Vormittags 9 Uhr, in das hiesige Gerichtszimmer anberaumt worden, welches mit dem An fugen veröffentlicht wird, daß hypothekarisch Berechtigte ihre Ansprüche an den zum Verkauf auSgesetzten Immobilien in dem er- lien Steigtermine, unter dem Rechtsnachtheile deS Ausschlusses von diesem Verfahren, bzw. der Be- nachrichrigung auf ihre Kosten, anzumelden und zu begründen haben.

WachrerSbach am 1.7. Dezember 1847.

Kurfürstliches Grast. Jfenburg- Justizaint- Kro der.

v£ Harcke-

5. W a n n h o f. Der in Sachen des Handels­manns Maier Stern zu Schlächtern, Klägers, gegen ben Bauer Peter Schöppner vonWann- bof und dessen Ehefrau, geb. Herber, unterm 16. September i- I. auf den 6. Januar k. I. anbe- raumte und in den Nrn. 39 u. 40 dieses Blattes bekannt gemachte dritte Verkausstermin ist amts­halber auf

den 10: Februa r k. I.,

Morgens 9 Uhr, verlegt worden, welches ben Betheiligten hiermit eröffnet wird.

Salmünster am 3t. Dezember 1847- Kurfürstliches Justizamr., U d e t.

vt. Simon.

6- Riederngründan. In Sachen Seiner Er­laucht des Herrn Grafen Karl zuJsenburg dahier, Klägers, gegen Johannes Kling von Niederu- gründau, Verklagten, wegen Forderung, ist auf Betreiben der klagenden Seite der Verkauf der dem Verklagten in der Gemarkung von Wederngründau zustehenden Hälfte nach verzeichneter Immobilien:.

Ackerfeldr

1) Nr. 688. 1 V. 7- N. jenseits dem 7 Wor- genzraben, neben Jvhs. Roth; 2) Nr. 413. und 414- 36 N. vor der obersten Nacktweid, neben Ni­ck