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vorgeschriebenen Kulturverbesserungen, oder aus sonst einem Grunde nicht zuerkannt werden kön­nen, so sollen die dadurch.herbeigeführten Erspar­nisse denjenigen Kreisen zugewendet werden , in welchen die Bewohner auf die Verbesserung ibreS landwirthschaftlichen Zustandes mehr Bedacht ge­nommen und sich auf die Bewilligung der in ÄuS- sicht gestellten Prämien begründete Ansprüche er­worben haben.

Schließlich machen wir sodann noch darauf auf­merksam, daß außer den vorbemerkren Preisaufga- ben auch diejenigen Individuen, welche durch ein vorleuchtendes Beispiel oder auf sonst geeignete Weise auf Beförderung und Vervollkommnung des landwirthschaftlichen Gewerbes nachhaltig und mit ausgezeichnetem Erfolge einwirken, angemessene Prämien zu erwarten haben.

Caffel am 17. Dezember 1847.

Der leitende AuSschuß des Kurfürstl. Hess. Laudwirthschaftvereins.

G i e s l e r. G s ch w i n d. W e n d e r o t h.

Besondere Bekanntmachungen der Venvaltungs- und Fmanzbehörden. -

1. Bekannt m a ch u n g. den Unterricht in der Hebamin enkun st betre f f e n o.

In den den 1. Februar 1848 beginnenden Heb-- ammenlehrkurfus können noch einige Schülerinnen ausgenommen werden,, was mit dein Bemerken be­kannt gemacht wird, daß der Unterzeichnete solche Bewerberinnen, deren Zeugnisse zeitig genug ein­gesendet werden, zur Ergänzung der Zahl von zwanzig auf Kosten. der Staatskasse zu unterrichtenden Schülerinnen uuö- nahmSweise auf

den 31. Januar 1848 zur Prüfung einberufen wird.

Marburg am 28. Dezember 1847.

H ü t e r.

2. Johann Heinrich Goldacker aus Marköbel beabsichtigt mit seiner Familie nach Frankfurt a. M. überzuziehen, was in Gemaßheit bestehender Vor­schrift hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Hanau am 7. Januar 1848.

Der Landrath W a ch ö.

3. Mkain-Wesor-Cifenbahn.

In der Sektion XII der Main-Weser-Eisenbahn sind zum Oberbau noch

4568 Stück eichene UnterlagSschwellen, und zwar 2552 „ in der Enklave Nauheim und

2010 „ in der Enklave Bockenheim erforderlich, deren Lieferung aus der Hand zu ver­geben ist. Die Lieferungsbedingungen können bis

zum 31. d. M- täglich dahier eingesehen und Lie­ferungsofferten zu Protokoll gegeben werden.

Bockenheim am 11. Januar 1848. Kurfürstliches Scktionsbüreau daselbst. Böckel.

vt. Baur.

4. Die für daS Jahr 1848 ausgeschriebene Brand­steuer muß bis zur Mitte des künftigen Mo­nats unfehlbar an die hiesige Sradcrezep- tur eingezahlt werden, was den HauSeigenthü- mern der Stadt Hanau mit dem Bemerken be­kannt gemacht wird, daß von je 10 Rthlrn. Ver­halts kapital 4 Hlr. entrichtet werden müssen.

Hanau am 17. Januar 1848- Kurfürstliche Meuterei Hanau. Schüler.

5. Folgendes, in dem Großkrotzenburger Forste (Di­strikt Niederwald) lagerndes Gehölze soll Mittwoch den 20. und Donnerstag den 27, d. M., von Morgens 10 Uhr, im Saale des GastwirthS Berg- mann in Groß kroßenburg an den Meistbietenden verkauft werden, und zwar

M itrwoch den 26-:

B a u h o l z:

«7 Stück Eichen-Pfostenholz,

24 „ „ kurzes Streckholz,

9 „ „ langes „

W e r k h o l z:

44 Stück Eichen,

5 „ Buchen und Hainbuchen,

1 „ Erlen;

Donnerstag den 27.:

B r enuholz:

88 Klaftern Buchen-Scheitholz,

9 „ „ Astprügelholz,

5^ „ „ Stockholz,

8h Schock „ Zopfreiswellen,

234 Klaftern Eichen-Scheitholz,

16 „ „ Astprügelholz,

491 „ „ Stockholz,

18 Schock „ Zopfreiswellen, ' 8 Klaftern „ Anbruchholz, sowie

. 4 Fuder Dornen.

Hanau am 13. Januar 1848. Kurfürstliche Nenterei Bücherthal.

B o e ß e r.

6- Nachstehende Personen, als:

1) der Ackermann Adam B ö h m zuGundhelm,

2) der Schneider Johannes Blum von da,

3) der Ackermann Kaspar H o fm an n zu Breu- - ningS,

4) der Schneiderlehrling Joh. Wilhelm Kreß zu Breitenbach,

5) Georg Kreß daselbst,

0) der Leinweber Joh. Peter Breitenbach zu Oberkalbach,