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14 Somborn. In Sachen des Almosenkastens der Marienkirche zuHanau, Klägers, gegen Johannes Niedenthal 1L und dessen Ehefrau, Elisabeth, geborne Hacker, zu Somborn, Verklagte, hupo. thekarische Forderung betreffend, ist der Verkauf deS zum Unterpfand eingesetzten, den Verklagten zugehörigen, -in Somborn und dasiger Gemar- .fung gelegenen Grundbesitzungen, als-:
Hofraith en
1) Pag. 63. 36 R. 3 S. ein Wohnhaus und Garten im sintern Dorf, neben Zoh. Georg Rack.
Well-.und Oberfeld:
2) Pag. 64. 1 V. 4 R. 8 S. auf dem Steinig, neben Heinrich Streb ; 3) Pmb. 37». 21 R. 1 S. auf dem Hörbücher Weg, getrumpft, das untere Theil; 4) Pag. 300 u. 301. 1 V. 18 R. auf dem Käfernberg., neben -Heinrich Niedenthal; 5) Pag. 292. 32 N. 5 S. über der Well, neben Georg Stengers Erben.
Helgen- und Mächtigfe ld:
6) Pag. 290. 2 V. 15 R. 6 S. .am Haasengar- ten, neben Andreris Bilz; 7) Pag. 213. 28 R. auf dem Mächtigweg, neben Matthäus Bilze Er- ben; 8) Pag. 382. 1 V. 2 R. 6 S. auf dem Hanauer Graben., gespalten., neben Georg Adam Bilz.
Karcher- und Oberfeld:
8) Pag. 56. 23 R. am Geigersberg, getrumpft, das obere Theil, neben Zahannes Sog; 9) Pag. 426. 37 R. 8 S. hinter dem Fulda'schen Garten, neben Konrad Schilling; 10) Pag. 159. 1 V. 3 R. auf den Fußäckern, neben den Erben; 11) Pag. 418. 38 R. 6 ©. auf dem Heßberg, -neben Konrad Peter.; 12) Pag. 268. 3b R. in der Lauben- hecke, neben Peter Ullrichs Erben.
Wiese-
13) Pag. 15 u. 111. 10 R- 9 S. am Schaasgar- ten, neben Nr. 5.
Kraut garten:
Pag. 46, 453 u. 229. 7 R. 1 S. auf dem 'Leh- rengarten, neben dem Erben,
erkannt.und hierzu , da der am 10. Dezember v. Z- gestandene erste Vergantungstermin.circumduzirt, anderer und zwar erster Termin.auf
den 3. Februar k. I..,
.eventuell zweiter.auf
den 2. März k. J., jedesmal Vormittags 12 Uhr,
in das hiesige Amtslokal, und weiter .eventuell dritter Termin auf
den 31. März k. I.,
Vormittags 10 Uhr, nach Somborn anberaumt worden, welches Kauf- liebhabern hierdurch zur Nachricht, etwaigen sonstigen Pfandgläubigern jedoch mit der Aufforderung eröffnet wird, bei Meidung des gemeinrechtlichen
Nachtheils, beziehungsweise Benachrichtigung aus deren Kosten, unter Vorlegung der betreffenden Urkunden in dem anberaumten ersten Termine ihre Ansprüche gehörig anzumelden und alsbald zu begründen.
Gelnhausen den 8. De^mber 1839.
.Kurfürstliches Justizamt.
Zi n ck.
vt. Busch.
15. Wo cke n h e i m. Die Gemeinden Eschersheim und Ginnheim beabsichtigen am Wege der Provokation den an den Frei Herrn von Wetzel zu Ober- mörlau zu leistenden Zehnten von folgenden.Immobilien :
1) in der Gemarkung von Eschersheim:
») 859 Morgen 3 V. 9 R. Ackerland,
b) 193 do. 3 - 33 - Wiesen,
2) in der Gemarkung von Ginnheim:
a) 284 Morgen 2 Vril. 36 s Ruth. Ackerland,
b) 433 do. 1 - 22 f - Wiesen,
-a bzulösen, und haben zu dem Ende den zwanzig- sachen Betrag der in den letzten 15 Jahren vom fraglichen Zehnten erzielten Pachtsummen mit 13720 fl. geboten.
In Gcmäsheir der §§. 88 -und 89 des Ablö- .sungsgesetzes vom 23. Juni 1832 werden daher alle bei diesem Verfahren beteiligten Personen .aufgefordert, ihre Ansprüche, und "zwar insofern sie sich auf Mitwirkung bei der Auseinandersetzung selbst.beziehen, in dem auf
den 10. Februar 4840,
Vormittags 9 Uhr, in das hiesige Amtslokal bezielten Termin,, beim Rechtsnachtheile, daß sie im Falle der Nichtbeachtung dieser Aufforderung, als-in das Resultat der Auseinandersetzung einwilligend, angesehen werden, insofern dieselben aber bei der Verfügung über das .Ablösungskapital in Betracht kommen,
binnen 6 Monaten, vom Tage der ersten Einrückung dieser Aufforderung in die öffentlichen Blätter.an, deim RechtS- nachtheile, daß bei der Verfügung über -das Ablö- sungskapital seine Rücksicht auf sie werde genommen werden, unter Beobachtung der mbrigen Vorschriften des LlblösungSgesctzcs geltend zu machen.
Wochenheim am 10. Dezember 1839.
Kurfürstl. Hess. Justizamt das.
Wal t h-e r.
vt. Mertz.
16. HofgeiSmar. 'Georg Wilhelm Pechtel von Hofgeismar-ist durch Urtheil Kurfürstl. Obergerickts, Eriminalsenats zu Eassel vom 16. November 1839, wegen Austretens, zu einer Geldstrafe von Einhundert Thalern, oder in Ermanglung von Vermögen in eine sechsmonatliche Gefängnißstrafe verurtbeilt worden. Da sein gegenwärtiger Aufenthaltsort dahier nicht bekannt ist, so wird dies Er»