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Polizeiliche Nachrichten.

0*1» Hanau, Den 19. Dezember 1839*

Bekanntmachungen^

2045. Hanau. Durch Beschluß Kurfürst!. Ministe­riums des Innern vom 2. d. M. ist die Erneue­rung des von der Polizeidirektion unterm 22. Sep- lember 1829 erlassenen Verbots des Tabakrauchens in hie>lger Stadt verfügt worden; es wird bem= nach das Rauchen aus Pfeifen sowie von Cigar­ren in den Straßen und auf den öffentlichen Plaz- zen hiesiger Luadt, bei Meldung angemessener Po­lizeistrafe, hiermit untersagt und nur den Bauhand- werkern und anderen im Freien arbeitenden Ge- werbsleuten das Tabakrauchen aus gehechelten Pfei­fen an dem Bau - oder Arbeitsplätze, sofern da­selbst oder in der Nähe leicht entzündliche Gegen­stände sich nicht befinden, nachgelassen.

Hanau am 13. Dezember 1839.

Kurfürstl. Polizeidirektion.

Hcppe.

vt. Reuß.

Vergehen und Verbrechen.

2046. Hanau. Nach einer Mittheilung des Großh. Hess. Kreisrathes des Kreises Darmstadt wurden im Monate September oder November c. zu Jn- genheim ein Paar goldne Ohrringe und goldne Brocke, ganz von Gold mit Blumen, um welche Emaille;

und zu Darmstadt am 6. d. M. eine silberne Taschenuhr mir weißem Zifferblatt, deutschen Zah­len und blauen Srahlzeigern das Glas ist ge­sprungen und ein Paar feine dunkelblaue Tuch­hosen, noch wenig getragen, gestohlen.

Aus einem hiesigen Privalhause wurde aus dem Kleiberschranke einer verschlossenen Stube ein wei­ßes Frauenkleid von Batist, vorn mit einer Schniepe und hinten in Blousen, entwendet.

Diese Diebstähle werden mit der Aufforderung veröffentlicht, Spuren, welche die Entdeckung her- beisuhren können, alsbald dahier oder bei nächster Gerichts - oder Polizeibehörde anzuzeigen.

Hanau am 17. Dezember 1839.

Aus Kurfürstl. Polizeidirektion.

2047. Ha nau. In der Nacht vom 1. auf den 2. Nov. I. I. wurde aus der Wohnung der Wittwe des Schreiners Samuel n i g, in der Glocken- straße dahier, ein schon getragener Ueberrock, von russisch - grüner Farbe, mit. einem Sammeltagen,, entwendet.

Es wird dieses, da die seitherige Untersuchung', keine Spur zur Entdeckung des Thäters oder der gestohlenen Sachen ergeben, zur öffentlichen Kennt­niß gebracht und um Mittheilung etwaiger Anzei­gen gebeten.

Hanau am 14. Dezember 1839.

Kurfürst!. Hess. Landgericht dasi Schneider.

vt. Todt.

2048. Hanau. In der Nacht vom 1. auf den L November l. I. wurden aus einem hiesigen Haus­garten von der in solchem zum Trocknen ausge- hängten Wasche, nachstehende Kleidungsstücke,, als:

1) drei Mannshemden, von Hausmacherleinen,. ' zwei roth gezeichnet, ohne daß jedoch die Zei­chen näher angegeben werden können und in gutem Zustand, eins dagegen schon geflickt und ohne Zeichen;

2) ein Paar weiße wollene, schon getragene lange Mannsstrümpfe;

3) ein weißes leinenes Jäckchen mit zwei gestrick­ten Aermeln von weißer Wolle;

4) zwei gute baumwollene weiße Hemden mit weiten Aermeln, Perlmutterknöpfchen und mit den Buchstaben C. II. roth gezeichnet; endlich

5) ein halbes, in der Mitte durchschnittenes,, weißes leinenes Tüchelchen, ohne Zeichen,

entwendet. .

Es wird vor dem Ankauf dieser gestohlenen Sa-^ dien gewarnt, etwaige, auf Ermittelung des Dieb- stahls und des Tbaters führende Spuren aber,, bei der unterzeichneten Gerichtsstelle alsbald zure Anzeige zu bringen, ersucht.

Hanau am 13. Dezember 1839.

Kurfürstliches Landgericht.

Sch ne i der.

vt. Todt,.

2049. Bocken he im. Aus einem' Gäktenfaale deS^ Wirkhs Wilhelm Karl Schäfer zu Ginnheim wurde , wahrscheinlich in der Nacht vom'4. auf bett* 5. d. M , ein Spiegel, 5 Sckuh'hoch , 2 Schuh breit, mit roth lakiriem Rahmen^ eingefaßt,, ent- wendet.

Dies wird mit der Aufforderung zur öffentlichew Kenntniß gebracht,. Spuren- des bis-jetzt- noch mchv