Polizeiliche Nachrichten.
0*1» Hanau, Den 19. Dezember 1839*
Bekanntmachungen^
2045. Hanau. Durch Beschluß Kurfürst!. Ministeriums des Innern vom 2. d. M. ist die Erneuerung des von der Polizeidirektion unterm 22. Sep- lember 1829 erlassenen Verbots des Tabakrauchens in hie>lger Stadt verfügt worden; es wird bem= nach das Rauchen aus Pfeifen sowie von Cigarren in den Straßen und auf den öffentlichen Plaz- zen hiesiger Luadt, bei Meldung angemessener Polizeistrafe, hiermit untersagt und nur den Bauhand- werkern und anderen im Freien arbeitenden Ge- werbsleuten das Tabakrauchen aus gehechelten Pfeifen an dem Bau - oder Arbeitsplätze, sofern daselbst oder in der Nähe leicht entzündliche Gegenstände sich nicht befinden, nachgelassen.
Hanau am 13. Dezember 1839.
Kurfürstl. Polizeidirektion.
Hcppe.
vt. Reuß.
Vergehen und Verbrechen.
2046. Hanau. Nach einer Mittheilung des Großh. Hess. Kreisrathes des Kreises Darmstadt wurden im Monate September oder November c. zu Jn- genheim ein Paar goldne Ohrringe und goldne Brocke, ganz von Gold mit Blumen, um welche Emaille;
und zu Darmstadt am 6. d. M. eine silberne Taschenuhr mir weißem Zifferblatt, deutschen Zahlen und blauen Srahlzeigern — das Glas ist gesprungen— und ein Paar feine dunkelblaue Tuchhosen, noch wenig getragen, gestohlen.
Aus einem hiesigen Privalhause wurde aus dem Kleiberschranke einer verschlossenen Stube ein weißes Frauenkleid von Batist, vorn mit einer Schniepe und hinten in Blousen, entwendet.
Diese Diebstähle werden mit der Aufforderung veröffentlicht, Spuren, welche die Entdeckung her- beisuhren können, alsbald dahier oder bei nächster Gerichts - oder Polizeibehörde anzuzeigen.
Hanau am 17. Dezember 1839.
Aus Kurfürstl. Polizeidirektion.
2047. Ha nau. In der Nacht vom 1. auf den 2. Nov. I. I. wurde aus der Wohnung der Wittwe des Schreiners Samuel Kö n i g, in der Glocken- straße dahier, ein schon getragener Ueberrock, von russisch - grüner Farbe, mit. einem Sammeltagen,, entwendet.
Es wird dieses, da die seitherige Untersuchung', keine Spur zur Entdeckung des Thäters oder der gestohlenen Sachen ergeben, zur öffentlichen Kenntniß gebracht und um Mittheilung etwaiger Anzeigen gebeten.
Hanau am 14. Dezember 1839.
Kurfürst!. Hess. Landgericht dasi Schneider.
vt. Todt.
2048. Hanau. In der Nacht vom 1. auf den L November l. I. wurden aus einem hiesigen Hausgarten von der in solchem zum Trocknen ausge- hängten Wasche, nachstehende Kleidungsstücke,, als:
1) drei Mannshemden, von Hausmacherleinen,. ' zwei roth gezeichnet, ohne daß jedoch die Zeichen näher angegeben werden können und in gutem Zustand, eins dagegen schon geflickt und ohne Zeichen;
2) ein Paar weiße wollene, schon getragene lange Mannsstrümpfe;
3) ein weißes leinenes Jäckchen mit zwei gestrickten Aermeln von weißer Wolle;
4) zwei gute baumwollene weiße Hemden mit weiten Aermeln, Perlmutterknöpfchen und mit den Buchstaben C. II. roth gezeichnet; endlich
5) ein halbes, in der Mitte durchschnittenes,, weißes leinenes Tüchelchen, ohne Zeichen,
entwendet. .
Es wird vor dem Ankauf dieser gestohlenen Sa-^ dien gewarnt, etwaige, auf Ermittelung des Dieb- stahls und des Tbaters führende Spuren aber,, bei der unterzeichneten Gerichtsstelle alsbald zure Anzeige zu bringen, ersucht.
Hanau am 13. Dezember 1839.
Kurfürstliches Landgericht.
Sch ne i der.
vt. Todt,.
2049. Bocken he im. Aus einem' Gäktenfaale deS^ Wirkhs Wilhelm Karl Schäfer zu Ginnheim wurde , wahrscheinlich in der Nacht vom'4. auf bett* 5. d. M , ein Spiegel, 5 Sckuh'hoch , 2 Schuh breit, mit roth lakiriem Rahmen^ eingefaßt,, ent- wendet.
Dies wird mit der Aufforderung zur öffentlichew Kenntniß gebracht,. Spuren- des bis-jetzt- noch mchv