1071
den 31. März k. I-,
Vormittags 10 Uhr, nach Somborn anberaumt worden, welches Kauf- liebhabern hierdurch zur Nachricht, etwaigen sonstigen Pfandgläubigern jedoch mit der Aufforderung eröffnet wird, bei Reibung des gemeinrechtlichen Nachtheils, beziehungsweise Benachrichtigung auf deren Kosten, unter Vorlegung der betreffenden Urkunden in dem anberaumlen ersten Termine ihre Ansprüche gehörig anzumelden und alsbald zu begründen.
Gelnhausen den 8. Dezember 1839. Kurfürstliches Justizamt.
Zinck.
vt Busch.
^5. Bocken h eim. Die Gemeinden Eschersheim und Ginnheim beabsichtigen im Wege der Provokation den an den Freiherrn von Wctzel zu Ober- mörlau zu leistenden Zehnten von folgenden Immobilien:
1) in der Gemarkung von Eschersheim:
a) 859 Morgen 3 V- 9 R. Ackerland,
b) 193 do. 3 - 33 - Wiesen,
2) in der Gemarkung von Ginnheim:
a) 284 Morgen 2 Vrtl. 361 Ruth. Ackerland,
b) 133 do. 1 = 221 - Wiesen,
abzulösen, und haben zu dem Ende den zwanzig- fachen Betrag der in den letzten 15 Jahren vom fraglichen Zehnten erzielten Pachtsuinmcn mit 13720 fl. geboten. ^Jn Gemäsheit der §§. 88 und 89 des Ablösungsgesetzes vom 23. Juni 1832 werden daher alle bei diesem Verfahren beseitigten Personen aufgefordert, ihre Ansprüche, und zwar insofern sie sich auf Mitwirkung bei der Auseinandersetzung selbst beziehen, in dem auf
den 10. Februar 1840,
Vormittags 9 Uhr, in das hiesige Amtslokal behielten Termin,, beim Rechtsnachtheile, daß sie im Falle der Nichtbeachtung dieser Aufforderung, als in das Resultat der Auseinandersetzung cinwilligend, angesehen werden, insofern dieselben aber bei der Verfügung über das Ablösungskapital in Betracht kommen, binnen 6 Monaten, vom Tage der ersten Einrückung dieser Aufforderung in die öffentlichen Blätter an, beim Rechts- nachtheile, daß bei der Verfügung über das Ablö- sungskapitql keine Rücksicht auf sie werde genommen werden, unter Beobachtung der übrigen.Vorschriften des Ablösungsgcsctzes geltend zu machen.
Bockenheim am lo. Dezember 1839.
Kurfürst!. Hess. Justizamt das. Watt her.
vt. Mertz.
26. Hofgeismar. Georg Wilhelm Pechtel von Hofgeismar ist durch Urtheil Kurfürst!. Obergerichts,
Criminalsenats zu Eaffel vom 16. November 1839, wegen Austretens, zu einer Geldstrafe von Einhundert Thalern, oder in Ermanglung von Vermögen in eine sechsmonatliche Gefängnißstrafe verurtbeilt worden. Da sein gegenwärtiger Ausent- haltsort dahicr nicht bekannt ist, so wird dies Erkenntniß mit dem Anhänge hierdurch veröffentlicht, daß der Verurtheilte, wenn er das Rechtsmittel der Berufung dagegen ergreifen will, dies vom 11. Januar 1840 an, binnen drei Tagen bei unterzeichnetem Gerichte, bei Verlust dieses Rechtsmittels, anzuzeigen habe.
Hofgeismar den 9. Dezember 1839.
Kurfürst!. Justizamt das. Mertz.
vt. Schreiber.
Verzeichniß
der bei Kurfürstl. Oberappellationsgerichte erfolgten Entscheidungen in Civilsachen.
Dekrete: ~
a. zurückweisende:
Schwaner g. Stadt Kirchhain , w. Spanndiensten; am 26. Novbr.
Braubach g. Franken, Rückzahlung vorgelegter Gelder betr.; am 27. Novbr.
Geschwister Laubersheimer z. S. Besieg. Landau, jetzt dessen Erben, w. Forderung; eod.
Stern z. S. Goldschmidt'sche Erbin g. Wiederhold, jetzt Wiederhold'sche Worin. ugd L. Kaufmann, w. Schuld, jetzt Entziehung des Gemeindenutzens betr.; eod.
Henning's Wittwe g. Sonne, Forderung, jetzt Zuschlag betr.; eod.
WartelS g. Staatsanwalt, Entschädigung betr.; am 30. Novbr.
b. ab ändernd er
v. Weihers'scher Lehnkommissar, jetzt rc. Volk g. Op- penheimer, w. Entrichtung rückständiger Lehnsge- sälle; am 30. Novbr..
Endsdescheid e:
a. bestätigend e:
v. Bünau z. S. Werner g. v. Bünau u. Cons., w. Forderung; am 26. Nov.
Sasse's Ehest. g. Pflughöft, jetzt dessen Wittwe, w. Forderung;.am 30. Novbr.
b. abändernde:
Gden. Salmünster und Ahl, jetzt insbesondere der Stadt Salmünster g. den Königlich Baier'schen Fiscus resp. die Erbbeständer zu Hausen, w. Waid- gangs und Pferchschlags, jetzt insbesondere Vollzugs eines Erkenntnisses; am 23. Novbr.