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Wochenblatt
d ie Provinz Hanau.
Hanan, Donnerstag den LV. December Z8LT.
Kurfürstliche Ernennungen.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruht:
den Ober Finanzrath Fuldabei der Ober-Finanz- kammer, in den Ruhestand zu versetzen,
dem Steuer-Kommissar Mödlinger, zu Rin- teln, das Prädikat „Ober-Lizentinspektor" zu verleihen,
den Stations - Kontroleur Eckhardt, zu Höchst, im Herzogthume Nassau, in gleicher Eigenschaft nach Minden, in der Konigl. Prcuß. Provinz Westpha- len, zu versetzen, und
den Zoll-Erheber Heinrich Wilke, zu Marz- bausen, zum Assistenten bei dem Haupt - Zollamle zu Karlshafen, sowie
den bisherigen Haupt-Zollamts - Gehülfen, Karl Cöfter, zum Assistenten bei dem Steuer - und Niederlage - Amte zu Wannsried zu ernennen.
Seine Hcheir der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet:
die erledigte Pfarrei Oberzell, in der Klasse Schwarzenfels, dem außerordentlichen Pfarrer Georg Ludwig Soft, aus Fechenheim, zu übertragen, und
den zu^ber erledigten Vioanat - Pfarrei Maden , in der Klasse Gudensberg, präscntirlcn Pfarrer Wilhelm Cöfter, in Obervorschütz, zu bestätigen.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruht:
dem Forstinspektor, Oberforstmeister von Blumen- stein, zu Hofgeismar, auf sein unterthänigstes Nachsuchen die Entlassung aus dem Staatsdienste- zu bewilligen.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruht:
den geheimen O-ber- Finanzrath von Lötzow und den Oberforstmeister v o n M un ch h au se n zu Höchst Ihren Kammerherren zu ernennen.
Allgemeine Verfügungen und Bekmmcma- chullgen der Oberbehörden.
1 . Da in neuerer Zeit häufig gegen die auf die Transportkontrolle im Binnenland Bezug habenden Vorschriften des §. 93 der Zollverordnung vom 28. Dezember 1837 angegangen worden ist, namentlich durch Ausfertigung mangelhafter Frachtbriefe, durch Unterlassung der Vorlage der Frachtbriefe Behufs Visirens und Abstempelns bei der betreffenden Zoll-oder Kontrollstelle, oder dadurch, daß die Beglaubigung der Eigenschaft des Versenders als Fabrik -, Branntweinbrennerei-rc. Besitzers zu erwirken versäumt wurde, dergleichen Ordnungswidrigkeiten aber Einleitung eines Uns tersuchungs- und Strafverfahrens sowohl gegen den Versender, als auch gegen den gleichfalls hierfür verantwortlichen Frachtführer zur Folge haben;, so findet die unterzeichnete Behörde sich veranlaßt, das betreffende gewerbtreibenve Publikum, zur Abwendung von Nachtheilen, auf die vorerwähnten Vorschriften hierdurch besonders aufmerksam zu machen.
Gaffel am 7. Dezember 1839.
Kurfürstliche Oberzolldirektl^n. Schmerfeld.
vt. Köhler.
2 .,In Gemäshert des §. 7 der Verordnung vom IX September 1827, mit Genehmigung. Kurfürstliche»