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Wochenblatt

d ie Provinz Hanau.

Hanan, Donnerstag den LV. December Z8LT.

Kurfürstliche Ernennungen.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruht:

den Ober Finanzrath Fuldabei der Ober-Finanz- kammer, in den Ruhestand zu versetzen,

dem Steuer-Kommissar Mödlinger, zu Rin- teln, das PrädikatOber-Lizentinspektor" zu ver­leihen,

den Stations - Kontroleur Eckhardt, zu Höchst, im Herzogthume Nassau, in gleicher Eigenschaft nach Minden, in der Konigl. Prcuß. Provinz Westpha- len, zu versetzen, und

den Zoll-Erheber Heinrich Wilke, zu Marz- bausen, zum Assistenten bei dem Haupt - Zollamle zu Karlshafen, sowie

den bisherigen Haupt-Zollamts - Gehülfen, Karl Cöfter, zum Assistenten bei dem Steuer - und Nie­derlage - Amte zu Wannsried zu ernennen.

Seine Hcheir der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet:

die erledigte Pfarrei Oberzell, in der Klasse Schwarzenfels, dem außerordentlichen Pfarrer Georg Ludwig Soft, aus Fechenheim, zu übertragen, und

den zu^ber erledigten Vioanat - Pfarrei Maden , in der Klasse Gudensberg, präscntirlcn Pfarrer Wil­helm Cöfter, in Obervorschütz, zu bestätigen.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruht:

dem Forstinspektor, Oberforstmeister von Blumen- stein, zu Hofgeismar, auf sein unterthänigstes Nachsuchen die Entlassung aus dem Staatsdienste- zu bewilligen.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruht:

den geheimen O-ber- Finanzrath von Lötzow und den Oberforstmeister v o n M un ch h au se n zu Höchst Ihren Kammerherren zu ernennen.

Allgemeine Verfügungen und Bekmmcma- chullgen der Oberbehörden.

1 . Da in neuerer Zeit häufig gegen die auf die Transportkontrolle im Binnenland Bezug haben­den Vorschriften des §. 93 der Zollverordnung vom 28. Dezember 1837 angegangen worden ist, na­mentlich durch Ausfertigung mangelhafter Fracht­briefe, durch Unterlassung der Vorlage der Fracht­briefe Behufs Visirens und Abstempelns bei der betreffenden Zoll-oder Kontrollstelle, oder da­durch, daß die Beglaubigung der Eigenschaft des Versenders als Fabrik -, Branntweinbrennerei-rc. Besitzers zu erwirken versäumt wurde, dergleichen Ordnungswidrigkeiten aber Einleitung eines Uns tersuchungs- und Strafverfahrens sowohl gegen den Versender, als auch gegen den gleichfalls hier­für verantwortlichen Frachtführer zur Folge haben;, so findet die unterzeichnete Behörde sich veranlaßt, das betreffende gewerbtreibenve Publikum, zur Ab­wendung von Nachtheilen, auf die vorerwähnten Vorschriften hierdurch besonders aufmerksam zu machen.

Gaffel am 7. Dezember 1839.

Kurfürstliche Oberzolldirektl^n. Schmerfeld.

vt. Köhler.

2 .,In Gemäshert des §. 7 der Verordnung vom IX September 1827, mit Genehmigung. Kurfürstliche»