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welche sich das Wittagsholz nicht selbst anfertigen, jener verpflichteten Holzmacher, bei Vermeidung der gesetzlichen Strafe, zu bedienen.
Hanau den 3. Dezember 1839.
Der Vice-Bürgermeister D. Brandt.
3. Zufolge Beschlusses Kurfürstlicher Obersinanzkam- mer zu Lasset vom 2. Dezember l. I., zu Sir. 28,660, soll das dem Kurbessischen Staate ange- hörige Domainengut Gehringshauck, in der Gemarkung Hattenhof, im Renlereibezirk Neuhot gelegen, welches außer den vorhandenen Wohn. und Ockonomiegebäuden ungefähr
' 1125 Morg. 9 Ruth, öl Fuß Ackerland, 53 Morg. 23 Ruth. 1 Fuß Wiesen „ 4j Morg. 4 Ruth. 59 Fuß Garten und 3.44 Alorg. 14 Ruth. 75 Fuß Huteweiden besteht und wozu noch 5 trocken gelegte Weiher, welche als Wiesen benutzt werden, gehören, anderweit auf 6- oder 9 Jahre, von Petritag 1840 an, an den Meistbietenden öffentlich verpachtet werden.
Termin hierzu ist auf
Montag den 30. Dezember d. J., Vormittags 10 Uhr, in das Geschästsloka! der unterzeichneten Renterei anberaumt, welches mit dem AnfügeN zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß die Pachtbe- dingungen auch vor dem Termin jeden Tag in der Woche bohlet ein gesehen werden können, jedoch nur solche Pachtliebhaber zum Mitbieten zugetassen werden, welche sich zuvor wegen ihrer landwirth- schaftlichen Kenntnisse und über den Besitz des zur Kautionsleistung und Uebernahme des Inventars erforderlichen Vermögens durch obrigkeitliche Zeugnisse gehörig legitimiren.
Neuhof am 9. Dezember 1839.
Kurfürstliche Renterei Heers.
S c i s f e r l.
4. . Bezirk Schmalkal den. Gemäß der Vorschrift im §. 48 des Rektutirungsgesetzes wird die Bezirksliste über die im Jahr, tsztA grbornen und /über die bei der jüngsten Rekrutirung zurückgesetz- /ten und einstweilen befreiten Militairpflichtigen vom
10. Dezember d. J. an acht Taxe hindurch im Hiesigen Kreisamte zu Jedermanns" Einsicht bereit liegen. Wer Mängel oder Unrichtigkeiten in dieser Liste wahrnimmt, ist durch das Gesetz berechtigt und verpflichtet,, solche mit den erforderlichen Nachweifungen dem Kreisamte sofort an zu zeigen.
Zu der im §, 49 des Gesetzes vorgeschriebenen vorläufigen Prüfung der Befteiungsansprüche solcher Militairpflichtigen, welche eine Befreiung nach §§, 20. bis 23 des Gesetzes vom 2». Oktober 1834 und nach dem Gesetze vom 3k März 1838- begründen zu können meinen „ wird hierdurch Termin aus
Dienstag den 24. Dez d. 3.,. früh 8 Uhr, Hiecher anberaumt „ wozu, i e n e Militair-
pflichtigen mit der Aufforderung eingeladö.n werden, in Person oder durch Bevollmächtigte ihre Befreiungsansprüche anzuzeigen und gehörig zu begründen. Die be treffe nden-OrlSvorstande werden zu diesem Termine hierdurch ebenwohl ein« geladen und zugleich angewiesen, zeitig vorher die Militairpflichtigen über die zur Begründung deren Befreiungsansprüche erforderlichen Nachweifungen nach der gesetzlichen Vorschrift gehörig zu verständigen und vor den nachrheiligen Folgen der Unterlassung zureichender Nachweisung zu warnen. Schmalkalden am 2. Dezember 1839.
Der Kurfürst!. Landrath W a g-e n e r.
5. Gelnhausen. Der Militairpflichtige Johannes Kauck aus Unterreichenbach, dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, wird hiermit auf
den 18. L M., Morgens 9 Uhr, öffentlich vorgeladen, um sich auf die vom Rekru- tirungsrathe wider ihn gemachte Anzeige wegen Nichterscheinens bei der diesjährigen Militairaus- ' nähme, bei Strafe des Eingeständnisses, vernehmen zu lassen.
Gclnhausrn am 7. Dezbr. 1839.
Kurfürst!. Polizeikommission. Z i n ck.
vt. Heuser.
Verehelichte, Geborne und Gestorbene in hiesiger Stadt.
VtrcWIisW-
In der evangelischen Gemeinde der Marienkirche.
Den 8. Dez. Ludwig Johann Peter Lenau, Bürger und Goldarbeiter, mit Jungfrau Marie Phi- lippine Schröder.
In der evangelischen Gemeinde der Io h a n n e s k i r ch e.
Den 8. Dez. Johann Georg Bauer, Bürger und Goldarbeiter, mit Jungfrau Marie Friederike Wil- Helmiu« Wellner.
Getzorne.
I» der evangelischen Gemeinde der. Marienkirche.
Den 14. Nov. Marie Friederike Wilhelmine, des Bürgers und Mechanikers wie auch Kunstdrehermeisters Johann Michael Lotz, T.
Den 14- Nov. Marie Wagdalen«, des Bürgers, Kauf- und Handelsmanns Ehristian Friedrich Arnsperger,