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Wiesen:

20) Nr. 383 k. 15? R. bei SpielerShuS, neben Wilhelm Hopp.

Gras- und Grabgärten:

21) Nr. 285 m. 3« N. in den Seifegärten, neben Peter Becher; 22) Nr. 403 g. 4 R. zwischen den Bächen, neben Thomas Rügcr; 23) Nr. 1876. 41 R. in den Bäumegärten, neben Schultheiß Berngcs; 24) Nr. 206b. 5Z R. bei der Leimen- kaute, neben Wirth Hestermann; 25) Nr. 188 b. 51 R. in den Bäunegärlen, neben Henrich Men- del; 26) Nr. 66. 9« R. auf dem alten Geraith, neben Heiniich Trarel; 27) Nr. 124. 8 R. da­selbst, neben Andreas Boiler; 28) Nr. 513 w. 5 R. vorm Progacker; neben Wilhelm Schäfer; 29) Nr. 112 b. 8 R. bei der Strafenburg, neben Con- rad Schneider; 30) Nr. 446 g. 6? R. znnschen Dorfen, neben Jakob Rufener; 31) Nr. 361 h. 64 R. auf dem Linnewasen, neben Adam Becht; 32) Nr. 438a. 5 N. im Preul, neben Philipp Malkemus; 33) Nr. 376e. 6? R- auf der Born­gasse, neben Jakob Müller; 34) Nr. 100. 4? R. auf dem alten Geraith, neben Johannes Ruth; 35) Nr. 281 d. 5 N. in den Leisegarten, neben Peter Günther; 36) Nr.290. 4 R. auf der Born­gasse , neben Wilhelm Müller; 37) Nr. 458- 3^ R. im Preul, neben Peter Becher Erben; 38) Nr. 511 ab. 44 R. vorm Progacker, neben Peter Schäfer; 39) Nr. 513 e. 54 N. daselbst, neben Peter Schneider; 40) Nr. 80 d. 41 R. auf dem Hessel, neben Johannes Ruth Wittwe erkannt und hierzu erster Termin

auf den 24. Januar 1840,

Morgens 1012 Uhr, in das hiesige "Gerichtslokal, etwaiger zweiter Termin auf

den 21. Februar k. I., und eventuell dritter Termin

auf den 20. März f. I., die beiden letzten Termine jedesmal

Nachmittags 3 Uhr,

in das Schulhaus zu Langendiebach anberaumt worden, welches mit dem Bemerken zur öffentli­chen Kunde gebracht wird, daß etwaige Hypothe- kargläubiger ihre Ansprüche im ersten Termin , bei Meldung des gemeinrechtlichen Nachtheils, be­züglich der Benachrichtigung auf ihre Kosten, an- zumelden und zu begründen haben.

Langenselbold den 28. November 1839- Kurf. Fürstl. Jsenburgisches Justizamt.

W ö r i s h o f f e r.

vt. S ch m i d t.

19. H a n a u. Das zum Nachlasse des verstorbenen hiesigen Schuhmachermeissers Heinrich Hei n tz gehörige, in der Altgasse, neben Werner und Beck gelegene Wohnhaus, Nummer 408, soll auf Anstehen der Erben, der Abtheilung halber

den 13. k. M, Nachmittags 3 Uht, im GerichtSlokale öffentlich meistbietend verkauft werden, was hiermit bekannt gemacht wird. Hanau am 27. November 1839.

Kurf. Landgericht. Schneider.

vt. Todt.

20. B ir ste i n. Den geringen seither vormundschaft- lich verwalteten Nachlaß des vor mehreren Jahren dahier gestorbenen Schtihmachermeisters Malhes Heck von Birstein haben dessen volljährig gewor­dene Nelicten nur mit der Rechtswohlthat des Ge­setzes und Inventars angetreten.

Wer daher an diesem überschuldetxn Nachlaß aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche zu ma­chen, hat diese im Termin

den 30. Januar 1840, bei Meidung des Ausschlusses, dahier liquid zu stellen,

Birstein den 2. Dezember 1839.

Kurf. Fürstl. Jsenb. Justizamt.

H a r cke.

vt. Poppelmann, Aktuar.

21. Hanau. Auf Instanz eines immittirten Gläu­bigers soll das dem Chaisenfabrikanlcn Johann Christian Hochreut her dahier zugehörige Wohn­haus, Nr. 27 auf dem Kanal, neben Broscher und Lehr, öffentlich meistbietend verkauft werden und ist erster Termin auf

den 30. Januar k. I., eventuell zweiter und dritter auf

den 27. Febr. und 26. März k. I., jedesmal Vormittags 10 Uhr, in das hiesige Landgerichtslokal anberaumt worden.

Etwaige Realberechtigte haben ihre Ansprüche, bei Meidung des gemeinrechtlichen Nachtheils, im ersten Verkaufstermine, gehörig begründet, anzu- melden.

Hanau am 30. November 1839.

Kurfürst!. Landgericht. Schneider.

vt Todt.

22. Rumpenhei m. Bei dem am 3l. Dezember 1833 zu Rumpenheim erfolgten Ableben der Witt­we des Burggrafen Johann Christoph Schubert, Marie, gebornen Kreyling, ist über deren Nach­laß ein Kurator der ruhenden Erbschaft bestellt, bis jetzt jedoch ein Erbanspruch darauf nicht gel­tend gemacht worden.

Es werden demnach sämmtliche Erbberechtigte aufgefordert, ihre Ansprüche in dem hierzu auf den 27. März 1840

vor das unterzeichnete Obergericht angesetzten Ter­mine durch gehörig zu bevollmächligende Oberge- richtsanwälreanzumelden und zu begründen, wi­drigenfalls das Geeignete über diesen Nachlaß,