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Wiesen:
20) Nr. 383 k. 15? R. bei SpielerShuS, neben Wilhelm Hopp.
Gras- und Grabgärten:
21) Nr. 285 m. 3« N. in den Seifegärten, neben Peter Becher; 22) Nr. 403 g. 4 R. zwischen den Bächen, neben Thomas Rügcr; 23) Nr. 1876. 41 R. in den Bäumegärten, neben Schultheiß Berngcs; 24) Nr. 206b. 5Z R. bei der Leimen- kaute, neben Wirth Hestermann; 25) Nr. 188 b. 51 R. in den Bäunegärlen, neben Henrich Men- del; 26) Nr. 66. 9« R. auf dem alten Geraith, neben Heiniich Trarel; 27) Nr. 124. 8 R. daselbst, neben Andreas Boiler; 28) Nr. 513 w. 5 R. vorm Progacker; neben Wilhelm Schäfer; 29) Nr. 112 b. 8 R. bei der Strafenburg, neben Con- rad Schneider; 30) Nr. 446 g. 6? R. znnschen Dorfen, neben Jakob Rufener; 31) Nr. 361 h. 64 R. auf dem Linnewasen, neben Adam Becht; 32) Nr. 438a. 5 N. im Preul, neben Philipp Malkemus; 33) Nr. 376e. 6? R- auf der Borngasse, neben Jakob Müller; 34) Nr. 100. 4? R. auf dem alten Geraith, neben Johannes Ruth; 35) Nr. 281 d. 5 N. in den Leisegarten, neben Peter Günther; 36) Nr.290. 4’ R. auf der Borngasse , neben Wilhelm Müller; 37) Nr. 458- 3^ R. im Preul, neben Peter Becher Erben; 38) Nr. 511 ab. 44 R. vorm Progacker, neben Peter Schäfer; 39) Nr. 513 e. 54 N. daselbst, neben Peter Schneider; 40) Nr. 80 d. 41 R. auf dem Hessel, neben Johannes Ruth Wittwe erkannt und hierzu erster Termin
auf den 24. Januar 1840,
Morgens 10—12 Uhr, in das hiesige "Gerichtslokal, etwaiger zweiter Termin auf
den 21. Februar k. I., und eventuell dritter Termin
auf den 20. März f. I., die beiden letzten Termine jedesmal
Nachmittags 3 Uhr,
in das Schulhaus zu Langendiebach anberaumt worden, welches mit dem Bemerken zur öffentlichen Kunde gebracht wird, daß etwaige Hypothe- kargläubiger ihre Ansprüche im ersten Termin , bei Meldung des gemeinrechtlichen Nachtheils, bezüglich der Benachrichtigung auf ihre Kosten, an- zumelden und zu begründen haben.
Langenselbold den 28. November 1839- Kurf. Fürstl. Jsenburgisches Justizamt.
W ö r i s h o f f e r.
vt. S ch m i d t.
19. H a n a u. Das zum Nachlasse des verstorbenen hiesigen Schuhmachermeissers Heinrich Hei n tz gehörige, in der Altgasse, neben Werner und Beck gelegene Wohnhaus, Nummer 408, soll auf Anstehen der Erben, der Abtheilung halber
den 13. k. M, Nachmittags 3 Uht, im GerichtSlokale öffentlich meistbietend verkauft werden, was hiermit bekannt gemacht wird. Hanau am 27. November 1839.
Kurf. Landgericht. Schneider.
vt. Todt.
20. B ir ste i n. Den geringen seither vormundschaft- lich verwalteten Nachlaß des vor mehreren Jahren dahier gestorbenen Schtihmachermeisters Malhes Heck von Birstein haben dessen volljährig gewordene Nelicten nur mit der Rechtswohlthat des Gesetzes und Inventars angetreten.
Wer daher an diesem überschuldetxn Nachlaß aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche zu machen, hat diese im Termin
den 30. Januar 1840, bei Meidung des Ausschlusses, dahier liquid zu stellen,
Birstein den 2. Dezember 1839.
Kurf. Fürstl. Jsenb. Justizamt.
H a r cke.
vt. Poppelmann, Aktuar.
21. Hanau. Auf Instanz eines immittirten Gläubigers soll das dem Chaisenfabrikanlcn Johann Christian Hochreut her dahier zugehörige Wohnhaus, Nr. 27 auf dem Kanal, neben Broscher und Lehr, öffentlich meistbietend verkauft werden und ist erster Termin auf
den 30. Januar k. I., eventuell zweiter und dritter auf
den 27. Febr. und 26. März k. I., jedesmal Vormittags 10 Uhr, in das hiesige Landgerichtslokal anberaumt worden.
Etwaige Realberechtigte haben ihre Ansprüche, bei Meidung des gemeinrechtlichen Nachtheils, im ersten Verkaufstermine, gehörig begründet, anzu- melden.
Hanau am 30. November 1839.
Kurfürst!. Landgericht. Schneider.
vt Todt.
22. Rumpenhei m. Bei dem am 3l. Dezember 1833 zu Rumpenheim erfolgten Ableben der Wittwe des Burggrafen Johann Christoph Schubert, Marie, gebornen Kreyling, ist über deren Nachlaß ein Kurator der ruhenden Erbschaft bestellt, bis jetzt jedoch ein Erbanspruch darauf nicht geltend gemacht worden.
Es werden demnach sämmtliche Erbberechtigte aufgefordert, ihre Ansprüche in dem hierzu auf den 27. März 1840
vor das unterzeichnete Obergericht angesetzten Termine durch gehörig zu bevollmächligende Oberge- richtsanwälreanzumelden und zu begründen, widrigenfalls das Geeignete über diesen Nachlaß,