1839.
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Hanau, Donnerstag den 1T. December L8L9
Kurfürstliche Ernennungen.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruht:
dem Minister des Innern, von Haustein, das Großkreuz Höchstihres Hausordens vom goldenen Löwen zu verleihen.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruht, die Landtags-Abgeordneten, Ober- gericktsdirektor von Baumbach, ausRinteln, zum Präsidenten, — und ObergerichtS - Anwalt Schwar- zenberg, in Eassel, zum Viee - Präsidenten der gegenwärtigen Ständeversammlung zu ernennen.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruht:
die^landesherrliche Genehmigung zur Bestellung des HoSpital-Pfarrers Karl Wiegand in Fulda, zum katholischen Pfarrer zu Neustadt, im Landkapitel Amöneburg, zu ertheilen.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruht:
^den Polizeikommissar Frederking zu Gaffel zum Sekretar bei der Ober-Berg- und SalzwerkS - Direktion zu ernennen.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruht:
dem Staatsrathe Theodor Wilhelm Wähler die untertänigst nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienste, sowohl als Mitglied des Gesammt, Slaats- ministeriums und als Ministeriak-Referent für die obere Leitung der Staatsprozeffe, als auch als Mit-, zlied der Direktion des Staatsschatzes, zu bewillige».
Seine Hoheit der Kurpn'nz und Mitregent habe» gnädigst geruht:
den Oberstlieutenant und Flügekadjutanten vo» H e t m sch w e r d zugleich zum Mitglieds der Ordens- kommission zu ernennen.
Allgemeine Verfügungen und Bekanurma- chungm der Oberbehörden.
1. Die Erledigung einer Garnisons - Auditeurstelle hierselbst machen wir mit dem Bemerken hierdurch bekannt, daß geeignete Bewerber um dieselbe ihre deshalbigen Gesuche unverzüglich, unter Beifügung der in der Verordnung vom 29. März 1830, §. 1 ». erwähnten Zeugnisse, dahier einzureiche» haben.
Caffel am 20. Rov. 1839.
Kurfürstliches General - Auditorat.
Schmidt. Ernst.
vt. Hastenpflug.
L Zufolge höchster Entschließung vom 7. d. M. sind, dem §. 5 der Gemeinde - Ordnung entsprechend, die Höfe Träges und Hüttengesäß, im Kreise Hanau, Ersterer der Gemeinde Somborn und Letzterer der Gemeinde Neufäß, beide im Kreise Gelnhausen, hinsichtlich der örtlichen Verwaltung zugetheilt worden, welches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Hanau am 1b. November 1839.
Kurfürstliche Regierung daselbst.
Lotz.
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