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Rachachtung besannt gemacht, daß die gedachten Vor» fünften ferner in Anwendung kommen.

Dassel am 7. November 1839.

Kurfürstliches Finanzministerium.

M -o:tz.

Tt. Neuber.

Ausschreiben des Kriegsministermms,

vom '9. Novomber 1839,

die Beiträge der General-LieutenantS und der General-Majors zu der Mili» tair-Witlwen, und Waisen - Anstall betreffend.

Allgemeine Verfügungen und Bekanntma- chungen der Oberbehörden.

1. Nach bewirkter Abhörung der Rechnung des Lan- deshospitals Merrhaufen vom Zahre 1838 finden wir uns veranlaßt, über die Verwaltung die, ser Anstalt Nachstehendes zur öffentlichen Kunde zu bringen'.

Im Jahr 1838 sind in dem -gedachten Landes- Hospital über 200 größtentheils gemüthskranke Frauenspersonen aus allen Theilen des Kurstaa­tes mit Wohnung, Heizung, Kleidung, Speisen, Getränken und der erforderlichen Krankenpflege um verhalten und versehen worden.

Die -vielfachen Bedürfnisse der Anstalt, ein­schließlich der geringen Kosten der Verwaltung, haben einen -Geldaufwand von «9156 -Thlr.9 gGr. 10 hlr. -erfordert.

Neben diesem Geldaufwande sind noch nächste, hende Naturalien, als :

1) Korn

.»

385 Vrtl. 8 Ms.

2) Hafer

78 - 131

3) Weizen .

46 8

4) Gerste .

208 12

5) Erbsen

14 3

6) Linsen

5 8

7) Mohn .

- 11 $ -

8) Saamen .

6 114

und 9) Hopfen .

5 Cent. 50 Pfund,

worunter jedoch die Natural-Besoldungen der Hos­pitals-Beamten und Diener , sowie geringe Aus­fälle mitbegriffen sind, und welche größtentbeilS aus den eigenen Borräthen des Hospitals haben entnommen werden können, zum Unterhalte der

HospitalitMnen verwandt worden.

Die von dem bestellten Kommissar an Ort und Stelle vorgenommenen Spezialvisitationen sowie die Abhörung der Eingangs erwähnten Rechnung haben wiederholt die Ueberzeugung -gewährt, daß die Behandlung und Verpflegung der Unglückli­

chen stiftungsmäßig geschiehet und die Güter und Einkünfte des Instituts pflichtmäßig verwaltet werden.

Cassel um 6. November 1839. t

Kurfürstliche Regierung der Provinz Riederhessen.

Scheffer.

vt. Wegner,

2. Zur Verpachtung der Gastwirthschaft zu Wil­helmshöhe nebst einem dazu gehörigen Mobilienin- ventar und dem Wirthsgarten, vom Monat April 1840 an, auf weitere sechs Jahre ist dritter Stei- -gerungstermin auf Mittwoch den 4. Dezember d. J., Vormittags 11 Uhr, anberaumt worden.

Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 27. September d. J. werden daher Pachtliebhaber hiervon in Kenntniß -gesetzt, um sich zu jener Zeit im Oberhofmarschallamts - Lokale einsinden und nach Anhörung der Pachchedingungen ihre Gebote zu Protokoll geben zu sonnen.

Cassel am 15. November 1839.

Kurfürstliches Oberhofmarschallamt.

3. Die Erledigung einer Garnisous -Auditeurstelle hierselbst machen wir mit dem Bemerken hierdurch bekannt, daß -geeignete Bewerber um dieselbe ihre deshalbige Gesuche unverzüglich , unter Beifügung der in der Verordnung vom 29. März 1830-, §. 1 a. erwähnten Zeugnisse, basier einzureichen haben. - ; Cassel am 20. Nov. 1839.

Kurfürstliches General, Auditorat. Schmidt. Ernst.

Tt. Hastenpflug.

4. Zufolge höchster Entschließung vom 7. d. M. sind, dem §. 5. der Gemeinde - Ordnung entsprechend, die Höfe Träges und Hüttengesäß, im Kreise Hanau, Ersterer der Gemeinde Somborn und Letzterer der Gemeinde Neusäß, beide im Kreise Belnhausen, hinsichtlich der örtlichen Verwaltung zugetheilt worden, welches hiermit zur öffentli- -chen Kenntniß gebracht wird.

Hanau am 15. November 1839.

Kurfürstliche Regierung daselbst.

Lotz.

vt. Schunck.

Besondere Bekanntmachungen der Verwal- tmlgs- und Finanzbebörden.

1. Die Gemeinde Flörsbach hat die dem Kurstaate in ihrer Feldgemarkung theils ganz, theils zu f zu- stehende Feld - und Blutzehntberechtigung , sowie die demselben daselbst ebenfalls zustehenden Real- berechtigungen, das sogenannte Atz- und Beedgeld und das Federvieh abgelöst und zur Bezahlung deS Ablösungskapitals aus der Landeskreditkasse