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nalsenates Kurfürst!, Obergerichtes zu Cassel vom 27. September 1839 in die gesetzliche Strafe von hundert Thalern oder in Ermangelung von Ver- mögen in sechsmonatliche Desängnißstrafe verurtheilt worden und wird hierdurch zur Anhörung dieses Strafurtheils auf den 25. November d. J. in die hiesige Amtsstube, bei Meidung deS Rechts- nachtheils, daß im Nichterscheinungsfalle das Erkenntniß für publicirt erachtet wird, vorgeladen. Gudensberg den 24. Setober 1839.
Kurfürst!. Justizamt. Richter.
Beglaubigt: Gocßmann.
4. Gudensberg. Der wegen Austrctens zur Anzeige gebrachte Militairpflichtige Johann Justus Schneider aus Gleichen ist durch Erkenntniß des Criminalsenates des Obergerichtes zu Cassel vom 27. September 1839 in die gesetzliche Strafe von hundert Thalern oder in Ermangelung von Vermögen in sechsmonatliche Gefän gnißstrafe verurtheilt worden und wird hierdurch zur Anhörung deS gedachten Strafurtheils auf
den 25. November d. J. in die hiesige Amtsstube, bei Meidung des Rechtsnachtheils , daß im Falle des Nichterscheinens daS Erkenntniß für publicirt erachtet wird, vorgeladen. Gudensberg den 24. Setober 1839.
Kurfürst!. Justizamt. Richter.
Beglaubigt: Gocßmann.
5. Bockcnheim. Peter Eich wann von Bocken- Heim, geboren am 2. September 1755, ist seit langen Jahren von hier abwesend, ohne Kunde über sein Leben und seinen Aufenthaltsort zu geben.
Auf den Antrag seiner Seitenverwandten wird daher Termin auf
den 7. Februar 1840,
Vormittags 9 Uhr, in kiesiges Gerichtslokal an- beraumt, in welchem sich der Abwesende oder dessen etwaige Rechtsnachfolger so gewiß zu melden und als solche genügend auszuweisen haben, als sonst Ersterer für einen Verschollenen erklärt und mit Ausschließung der Letzteren dessen Nachlaß den Jmploranten zugesprochen werden soll.
Bockcnheim am 25. Oktober 1839.
Kurfürst!. Hess. Justizamt das. Walth er.
vt Mertz.
6. Schlüchtern. Auf den Antrag eines Hyxo- thekgläubigerS sollen nachfolgende, dem Metzger- meister Leonhard Kohlhepp und dessen Ehefrau dahier gehörige Immobilien, als:
1) eine Wiese, die Bornwiese, 1 M. 2 V. 17 Ruthen;
2) ein Kraulbeet am Kreuzgarten, 9 R.; vor hiesigem Amte versteigert werden, wozu erster Termin auf
den 17. Dezember l. I., eventuell zweiter auf
den 14. Januar k. J.
und dritter auf
den 11. Februar k. J. anberaumt worden ist.
Etwaigen sonstigen Hnpothekgläubigrrn dient dies mit dem Bemerken zur Nachricht, daß sie ihre Ansprüche in dem anberaumten ersten Steigerungstermin, bei Meidung der Ausschließung unS resp. Benachrichtigung auf ihre Kosten, anzumel- den und gehörig zu begründen haben. Schlüchtern am 22. Setober 1839.
Kurhess. Justizamt.
Sch e ffe r.
vt. Stockhardt.
7. Hünfeld. Durch Erkenntniß des Criminal- senats des Kurfürstlichen Obergerichtes in Fulda vom 9. September d. I. sind die wegen ihres ungehorsamen Zurückbleibens zur Anzeige gebrachten Militairpflichtigen:
1) Johann Georg Hasen au er von Kirchhasel,
2) Wilhelm Hod e s aus Hünfeld und
3) Wilhelm Jgnaz Kraü s von Hünfeld,
in die gesetzliche Strafe von Einhundert Thalern, beziehungsweise im Fall des Unvermögens in sechsmonatliche Gefängnißstrafe und in die Kosten verurteilt worden, und werden diese Erkenntnisse
mit dem Beifrigen hierdurch öffentlich bekannt.ge- macht, daß die Verurthcilten, wenn sie die Revision einlegen wollen, solche vom 28. November d. J. an, binnen 3 Tagen bei dem unterzeichneten Gerichte anzuzeigen haben, widrigenfalls die Vollstreckung des Urtheils verfügt werden wird.
Hünfeld am 28. Setober 1839.
Kurfürstl. Hess. Justizamt.
B aumgard.
vt. Hille, k. A.
8. Birstein. Der wegen seines ungehorsamen Zurückbleibens zur Anzeige gebrachte Mililairpflichtige Johannes Kauck von Unterreichenbach ist dmch Erkenntniß des Criminalsenats des Obergericht» zu Hanau in die gesetzliche Strafe von Einhundert Thalern, beziehungsweise im Falle deS Unvermögens in sechsmonatliche Gefängnißstrafe verurtheilt worden und wird hierdurch zu dem, zur Anhörung deS Erkenntnisses
auf Montag den 9. Dezember l. I», Morgens 10 Uhr,