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8. Da in dem am 6. d. M. abgehaltenen Termin zum Verkauf der dem Staate zustebenden Zehnt- fcbeuer und des dabei befindlichen Gartenplapes zu Sterbfritz kein annehmliches Gebot erfolgt ist, so wird zweiter Termin auf Freitag den 29. b. M., Morgens 10 Uhr, in hiesige Renterei bestimmt.
Schwarzenfels am 9 November 1839.
Der RentWeister Boeßer.
9. Alle diejenigen, welche Martini- und Wiesen- Haserzins sowie ständiges Zehmgeld und andere zu Martini fällig werdende Abgaben zu bezahlen haben, werden hierdurch aufgefordert, solche so gewiß binnen 14 Tagen zu bezahlen, als im säumigen Fall Zwangsmittel angewendet werden müssen.
Hanau den 11. November 1839t
Kurfürstliche Renterei Hanau..
G ö b e l.
lO. Montag den 9- Dezember d I., Vormittags 10 Uhr, werden folgende städtische Grundstücke, unter Genehmigungs - Vorbehalt, öffentlich meistbie- tend verkauft:
a) 17 Morg. 2 Vrtk. 10 R. 83 S. Ackerland im Neuenfeld, Gewand Nr. 8, zieht vom Kinzigfluß bis an den Wald, neben der 5Jiüb king.er Landstraße;
h) 1 Morg. 3 Vrtl. 16 R. do, daselbst in der Gewand Nr. 20, neben dem Kinzigfluß und der Rückinger Landstraße;
«i 1 V. 36 R. do. daselbst, in der Gewand Nr. 7, an der Vogelstange, neben Peter Stautz Erben und dem Neuhofer Wege;
ü) 12 Ruth. 5 Schuh do, im Steinheimer- grund, am Steinheimerweg, mit Obstbäumen bepflanzt und
e) 1 Morg, 27 Ruthen Wiesen diesseits, der Kinzig, Gewand 9fr 2, neben Lamy Wittwe und dem Waldefel, stößt auf die Kinzig.
Bemerkt wird, daß der Verkauf des Grund- stückes unter ->. von 17 Morg rc. zuerst in einzelnen Abtheilungen von circa einem Morgen und dann versuchsweise zusammen vorgenommen wird; der Verkauf findet übrigens nur gegen Haare Zahlung, innerhalb längstens 6 Wochen nach ersetzter Genehmigung , Statt.
Hanau den 16. November 1839.
Weidert, Stadtkämmerer.
21. Die Anfuhr der künftig jährigen Untechaltungs- steine für die Landstraßen im Kreise Hanau feil in einzelnen Panhien dem öffentlichen Verstrich folgendermaßen aufgesetzt werden:
t) aus dem Hinterloher Steinbruch bei Langensel- bold 1792- Kubikhaufen auf die Leipziger Straße, Termin Dienstag den 26. November K I., Vormittags 10 Uhr, zu Langenselbold im KÜH- ler scheu WirthShause;
2) aus dem Alzenauer Steinbruch 1024 Kubikhaufen auf die Leipziger- und aus die Aschaffen- burger Straße, sowie aus dem Steinbruch am Kalkofen 144 Kubikhaufen auf die Niederroden- bacher Straße,
Termin Mittwoch den 27. November l. I., Vormittags 9 Uhr, im sogenannten Forsthause an letztgenannter Straße;
3) Vom Mainufer 1032 Kubikhaufen auf die Frankfurter u. auf die Philippsruhe'r Straße, sowie aus dem Steinbruch im Bruchköbeler Wald 404Kubik- haufen auf die Windecker Straße, und. sodann aus dem Wilhelmsbader Steinbruch 176 Kubikhaufen auf die Wilhelmsbader Straße,
Termin Mittwoch den 27. November 1 I., Nachmittags 2 Uhr, zu Kesselstadr im WirthS- Hause zum goldnen Schiff;
4) ferner vo,n Mainuser 1900 Kubikhaufen auf die Frankfurter Straße unterhalb Dörnigheim und aus die Berger Straße,
Termin Donnerstag den 28- November L I., Vormittags ^9 Uhr, aus der Mainkur im Peter man n'scben Wirihshause;
Z) aus dem Eschersheimer Steinbruch 688- Kubik- Haufen auf die Berger-, Heiligeustocker - und Preungesheimer Straße,
Termin Donnerstag den 28. November l. I., Nachmittags 2 Uhr „ zu Preungesheim ;
6) aus dem Ostheimer Steinbruch 336 Kubikhaufen auf die Windecker Straße,
Termin Montag DctTT. Dtzrmber 1. I., Vormittags 19 Uhr, im Hinkel'schen Wirthshauses Windecken;
7) aus dem Schwalheimer Steinbruch 620 Kubikhaufen aus die Nauheimer - und Dorheimer Straße,
Termin Montag den 2. Dezember l. I., Nachmittags ' 3 Uhr am Schwalheimer Brunnen.
Hanau den 18. November 1839.
Der Oberbaumeister S ch u i. z.
12’. In Gemäshcit des §. 44 dß.s Gesetzes vom 25- October 1834 werden die Eltern und bezüglich die Vormünder der zurückgesetzten und einstweilen befreiten Militairpflichttzen der Altersklassen 1815, 1816, 1817 und 1818, in gleichen der im Jahr 1819 gehörnen Militairpflichligen des hiesigen Kreises ausdrücklich aufgefordert, dieselben füs den Fall, daß sie in den bei den Ortsvorständen öffentlich aufgelegt werdenden Gemeindehauptlisten Übergängen scnn sollten, alsbald bei dem OrlSvor- stande ihres Wohnortes zum Einträgen und zwar bei Vermeidung Der für die Unterlassung der Anzeige in dem §. 107 und ferner des oben angeze- Z,enen Gesetzes angedrohten Nachtheile anzumelden.
Rotenburg am 8. November 1839.
Kurfürst!. Kreisamt das. Rembc.