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spektion Schaumburg, mit gleichzeitiger Uebertragung der Oberförsterei Rinceln, zu versetzen.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnäbigst geruht:
den Premierlieutenant v. U sl a r - G l c i ch e n, vom Jager-Bataillon, zum Schützen-Bataillon, und
den Premierlieuienant Mehl bürg er, vom Schüz- zen-Bataillon, zum Jäger-Bataillon zu versetzen.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruht:
den Garnisons-Auditeur Wilhelm Schüler, zu Cassel, zum ordentlichen Assessor bei dem Landgerichte in Rinteln zu ernennen.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruht:
den Kanzlisten, Registrator Laßmann, bei der zweiten Abtheilung des Kricgsministeriums, zum Repositar bei derselben Abtheilung zu ernennen. .
Allgemeine Verfügungen und Bekanntmachungen der Oberbehörden.
1. Nach bewirkter Abhörung der Rechnung des Landeshospitals Metthausen vom Jahre 1838 finden wir uns veranlaßt, über die Verwaltung dieser Anstalt Nachstehendes zur öffentlichen Kunde zu bringen:
Im Jahr 1838 sind in dem gedachten Landes- Hospital über 200 größtentheils gemüthskranke Frauenspersonen aus allen Theilen des Kurstaates mit Wohnung, Heizung, Kleidung, Speisen, Getränken und der erforderlichen Krankenpflege unterhalten und versehen worden.
Die vielfachen Bedürfnisse der Anstalt, einschließlich der geringen Kosten der Verwaltung, haben einen Geldaufwand von 9156 Thlr. 9 gGr. 10 hlr. erfordert.
Neben diesem Geldaufwand«: sind noch nachstehende Naturalien, als:
1) Korn . . . 385 Wrtl. 8 Ms.
2) Hafer . . 78 — - 13 —
3) Weizen . . 46 — 8 —
4) Gerste , . 208 — 12 —
5) Erbsen . . 14 — 3 —
6) Linsen . . 5—8 —
7) Mohn . . — — 11Z —
8) Saamen . . 6 — 111 —
und 9) Hopfen . 5 Cent. 50 Pfund, worunter jedoch die Natural-Besoldungen der Hospitals-Beamten und Diener, sowie geringe Ausfälle mitbegriffen sind, und welche größtenteils
aus den eigenen Verrathen des Hospitals haben entnommen werden können, zum Unterhalte der Hispitalitinnen verwandt worden.
Die von dem bestellten Kommissar an Ort und Stelle vorgenommenen Spezialvisitationen sowie die Abhörung der Eingangs erwähnten Rechnung haben wiederholt die Ueberzeugung gewährt, daß die Behandlung und Verpflegung der Unglücklichen stiftungsmäßig geschiehet und die Güter und Einkünfte des Instituts pflichtmäßig verwaltet werden.
Cassel am 6. November 1839.
Kurfürstliche Regierung der Provinz Niederhessen.
Scheffer.
vL Wegner.
Besondere Bekanntmachungen der Venval- mugs- und FiuauzbebEden.
1. Der dem Kurfürstlichen Regiment Garde du Corps überwiesene Militairpflichtige Sebastian Sonntag von Dagoberbshausen aus der Altersklasse des Jahrs 1818 hat sich der Einstellung in das Mi- litair entzogen. Da dessen Aufenthalsort unbekannt ist, so wird derselbe daher hierdurch öffentlich aufgefordert, binnen 6 Monaten, bei- Mei- dung der gesetzlichen Strafe, seiner Militairpflicht ein Genüge zu leisten.
Zugleich werden alle Polizeibehörden ersucht, denselben im Betretungsfalle verhaften und an die unterzeichnete Stelle abliefern zu lassen.
Melsungen am 28. October 1839. ' Kurfürst!. Kreisamt.
Für den abwesenden Landrath: der Kreissekretar F. V 0 m b e r g.
vt. Auffarth.
2. Rekrütirung. Bezirk Melsungen. Die Gemeindelisten über die zur Ergänzung des Kurfürstlichen Heeres im Jahre 1840 Pflichtige Mannschaft des Kreises Messungen aus der Altersklasse des Jahrs 1819 und über die bei der diesjähriges Aushebung zurückgesetzten und einstweilen befreiten Militairpflichtigen werden nebst einem Abdrücke der §§. 7, 20, 21, 22, 23, 44, 57, 58, 59, 91, 107, 111 und 114 des Rekrutirungsgesetzes vom 25. October 1834 in der ersten Hälfte des Monats November d. I. acht Tage hindurch in den Gemeinden des Kreises zu Jedermanns Einsicht öffentlich aufgelegt werden.— Jeder ist durch das Gesetz aufgefordert, der Ortsbehörde die in dieser Liste etwa enthaltenen Mängel oder Irrthümer, insbesondere aber die etwa übergangenen Militairpflichtigen zur Berichtigung, bezüglich nachträglichen Einzeichnung bekannt zu machen: die übergangenen Militairpflichtigen aber sind verbun'