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Hanan, Donnerstag -M L^^ November 1839
Kurfürstliche Ernennungen.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet:
den Oberst von Altenbockum, Kommandeur des Regiments Leibgarde, zum General-Major zu ernennen.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben guädigst geruht:
den Premierlieutenant Rainer vom 2. Infanterieregimente zum 3. Infanterieregiment, und
den Premierlieutenant von Appel vom Schützenbataillon zum Jägerbataillon zu versetzen; ferner
den Secondlieutenant Gissot vom 3. Infanterieregimente zum Premierlieutenant im Schützenba- taillon zu ernennen.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruht:
den Secondlieutenant Boden st ein vom 3. Infanterieregiment zum 1. Infanterieregiment (Leibregiment) zu versetzen.
Allgemeine Verfügungen und Bekanntmachungen der Oderbehörden.
1. Die ein getretene Erledigung der Stelle eines Ren- tereidieners und Erekutanten zu Frankenberg wird hierdurch zur Kenntniß gebracht. Gaffel am 18. Octobcr 1839.
Kurfürst!. Oberfinanzkammer.
Meisterlin.
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2. Geeignete Bewerber um die erledigte Kreisthierarztstelle für den Kreis Wolfhagen werden aufgefordert, ihre deShalbigen Gesuche binnen drei Wochen bei der unterzeichneten Behörde zu übqp reichen. Cassel am 19. Octobcr 1839. ... Kurfürst! Regierung der^Provinz ' Niederhessen. Scheffer.
vt. Groß.
3. Eine Bekanntmachung Kurfürstlichen Ober- Forstkollegiums, die Einführung einer anderweiten Local-Holz :e.- Taxe für die Forstinspektion Hanau betreffend, ist auf einem besonderen Blatte beigefügt.
Besondere Bekanntmachungen der Verwa!-- tungs- und Finanzbehörden.
1 Im Laufe des Monats November d. J. werde» die Gemeinde-Hauptlisten für die Rckrutirung des Jahres 1840, in Gem-'sheit des §. 44 des Re- krutirungsgesetzcs vom 25. Oktober 1834, in sämmtlichen Orten des Kreises acht Tage lang zu J^ dermanns Einsicht öffentlich angeschlagen oder bei dem Ortsvorstande aufgelegt werden. In diesen Listen finden sich ausgezeichnet die im Jahre 1819 gebornen, sowie die bei der letzten Aushebung einst- weilen befreiten oder bis zur nächsten Aushebung zurückgesetzten Militairpflichtigen, welche das mili- tairpflichiige Aller noch nicht überschritten haben.
Ein Jeder ist aufgefordert, die in diese Listen etwa eingeschlichenen Mängel und Irrthümer, insbesondere aber die etwa übergangenen Militair-