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den 1. März k. I.,
Morgens 10 Uhr, in das hiesige Landgerichtslokal anberaumt worden.
Kaufliebhaher werden hiervon in Kenntniß gesetzt, etwaige Pfaudgläubiger aber vorgeladen, ihre Ansprüche an jenen Grundstücken in dem ersten i' Berkaufstermin, bei dem Rechtsnachtheile der Ausschließung beziehungsweise der Benachrichtung auf ihre Kosten, anzumelden und zu begründen.
Hanau am 24. Setober 1839.
Kurfürst!. Landgericht. Schneider.
vt. Todt.
32 Hünfeld. Durch Erkenntniß des Criminal- Senats des Kurfürstlichen Obergerichtes in Fulda vom 9. September d.. I. sind.die wegen ihres ungehorsamen Zurückbleibens zur Anzeige gebrachten Milikairpflichtigen:
1) Johann Georg Hasenauer von Kirchhasel,
2) Wilhelm Hod e s aus Hünfeld und
3) Wilhelm Jgnaz Kraus von Hünfeld, in die gesetzliche Strafe von Einhundert Thalern, beziehungsweise im Fall des Unvermögens in sechs- enonailiche Gefängnißstrafe und in die Kosten Der« urtheilt worden, und werden diese Erkenntnisse mit dem Beifügen hierdurch öffentlich bekannt gemacht , daß die Verurtheiltcn, wenn sie die Revision einlegen wollen, solche vom 28. November d. J. an, binnen 3 Tagen bei dem unterzeichneten Gerichte anzuzeigen haben, widrigenfalls die Vollstreckung des Urtheils verfügt werden wird.
Hünfeld am 28. Setober 1839.
Kurfürst!. Hess. Justizamt. Baumgard.
vt. Hill-, k. A.
33 Birstein. Der wegen seines ungehorsamen Zurückbleibens zur Anzeige gebrachte Mililairpflichtige Johannes Kauck von Unterreichenbach ist durch Erkenntniß des Criminal - Senats des ObergerichtS zu Hanau in die gesetzliche Strafe von Einhundert Thalern, beziehungsweise im Falle deS Unvermögens in sechsmonatliche Gefängmßstrafe verurtheilt worden und wird hierdurch zu dem, zur Anhörung des Erkenntnisses
auf Montag den 9. Dezember l. I., Morgens 10 Uhr, bestimmten Termin, bei Meidung des Rechtsnachtheils, daß im Falle des Nichterscheinens das Erkenntniß für publicirt erachtet wird, vorgeladen.
Werf. Birstein am 2S Set. 1839.
Kurf. Fürstl. Jsenb. Justizamt. Harcke.
vt. Scherer.
34. Breitenborn. Nachdem in Sachen des Kas- sirers Berg zu Orb, Klägers, gegen Heinrich Noll von Breitenborn, Verklagten, wegen Schuld, durch Erkenntniß vom heutigen Tage der Verkauf
nachfolgender Grundstücke verfügt und erster Ver- steigerungstermin auf
den 19. Dezember d. I., Vormittags 9 Uhr, in das Gerichtszimmer, für den Fall aber, daß der Zuschlag in diesem Termine nicht zu ertheilen steht, zweiter Versteigerungstcrmiu auf den 17. Januar k. I., Vormittags 11 Uhr, nach Breitenborn, sowie nöchigenfalls dritter Ver- steigerungstermin auf
den 14. Februar k. I., Vormittags 11 Uhr, dahin angesetzr worden ist, so wird dieses mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, daß sonstige hypothekarische Gläubiger ihre Pfandrechte an den zu versteigernden Grundstücken im ersten Versteigerungstermine, bei Meidung des Anschlusses von diesem Verfahren, bezüglich der Benachrichtigung des ausbleibenden Gläubigers auf seine Kosten, zu Protokoll anzuzeigen haben.
Beschreibung der Grundstücke:
1) 8 R. Hofraith - oder Bauplatz; 2) 1 V. 30 R- 6 S. unter der Hutwaid, an Simon Noll; 3) 12 R. auf dem Viertel, an Gerhard Noll; 4) 20 R. am Sandberg, an Gottfried Stübing; 5) 15 R. das., an Gottfried Stübing; 6) 31 R- vorm Scheidwald, an Johs. Angeber; 7) 8 R- 4 S- auf der Wiesen, an Sophie Noll; 8) 8 R. hinter der Hofraith im Garten; 9) 3 R. hinter der Hofraith, an Peter Trebing.
Wiesen:
10) t M. 1 V. 37 R. auf der Selenstruth, die Kochswiesen; 11) 1 M. 3 V. 34 R. auf der Se- lenstruth, die Ludwigswiesen; 12) 1 V. 6 N. auf der Gundelswiesen, an Schultheiß Trebing;
13) 28 R. im Haingründauer Grund. Wächtersbach am 24 Scrober 1839.
Kurf. Stasi. Jsenb. Justizamt.
Kr ö.be r.
vt Kühles-
35. Wolferborn. Nachdem in Sachen des Löb Michael Dorsch von Gelnhausen, Klägers, gegen Heinrich Schreiner zu Wolferborn und Johannes Im Hof von Helfersdorf, Verklagte, wegen Schuld, durch Erkenntniß vom heutigen Tage der Verkauf der dem Verklagten zustehenden Hälfte nachfolgender Grundstücke verfügt und erster Ver- steigerungstermin auf
den 12. Dezember d. I., Vormittags 9 Uhr, in das Gerichtszimmer, für den Fall aber, daß der Zuschlag in diesem Termine nicht zu ertheilen steht, zweiter Versteigerungstermin auf den 10 Januar k. I., Vormittags 11 Uhr,