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22. Neuhof. Durch Erkenntniß des Kurfürstlichen "Obergerichts, Criminalsenats zu Fulda vom 9. Sep
tember 1839 ist Jeder der nachgenannten, wegen ungehorsamen Zurückbleibens, zur Anzeige gebrachten Militairpflichtigen, als:
1) Johannes Hack aus Muckers,
2) Heinrich Möller zu Veitsteinbach,
3) Johann Georg Hack in Hauswurz,
in die gesetzliche Strafe von Einhundert Rthlrn., beziehungsweise im Fall des Unvermögens in sechsmonatliche Gefängnißstrafe, und in die Kosten verurtheilt worden, und wird dieses Erkenntniß mit dem Beifügen hierdurch öffentlich bekannt gemacht, daß die Lei urtheilten, wenn sie die Re- Vision entlegen wollen, solche vom 3. November d. J. an, binnen 3 Lagen bei dem unterzeichneten Gerichte anzuzeigen haben, widrigenfalls die Vollziehung des Urtheils verfügt werden wird. 8
Neuhof am 2. Oktober 1839. üö
Kurfürstl. Justizamt.
Klein Hans.
vt. Uhrhan.
23. Langenselbold. Auf den Antrag eines im- mittirten Gläubigers ist der öffentliche Verkauf folgender, dem Abraham Strauß dahier gehörigen, in hiesiger Gemarkung gelegenen Immobilien, als:
Im Vrückelsfeld:
1) Pag. 273. 1 V. 5 R. beim Hüttengesäßerweg, neben Johs. Hoin; 2) Pag. 646. 20 R. aufm Kohlhof, neben Peter Lofink; 3) Pag. 33. 10 z R. .
Wiesen im Niederrath, neben Johs. Sebadl; 4) Pag. 225. 5 3 R. Weinberg in der oberste Lang, neben W. Barthel; 5) Pag. 260. 5 R. daselbst,
neben Peter Döll; 6) Pag. 337. 7 R. am Lei-
senberg, neben Johs. Schiefer; 7) 16 R. über
dem Zehntplatz, neben Konrad Alt, erkannt und
erster Verkaufstermin auf
den 26. November, eventuell zweiter auf
den 30. Dezember d. Z., etwaiger dritter auf
den 31. Januar 1840,
anberaumt worden, welches mit dem Anfügen zur öffentlichen Kunde gebracht wird, daß etwaige Hd- pothekargläubiger ihre Ansprüche in dem ersten Termin, bei Meidung des gemeinrechtlichen Nachtheils, bezüglich der Benachrichtigung auf ihre Kosten, anzumelden und zu begründen haben,
Langenselbold am 30. Sept. 1839.
Kurf. Fürstl. Jsenburg. Justizamt. Wörishoffer.
vt. Schmidt.
24. Nav 0 lzhausen. Der zwangsweise Verkauf der nad)jte^enb verzeichneten, der Anne Marie Koß und Margarethe Roß, beide von Ravolz- Hausen, ad;udizwten Hofraithe:
Nr. 43. 1 Vrtl. Hofraithsplatz und Garten, nebst
einem einstöckigen Wohnhause, Scheuer und Stallung, neben Adam Roß Wittwe und Michael Wagner zu Ravolzhausen gelegen, ist erkannt und Termin hierzu auf
den 29. November, etwaiger zweiter Termin auf den 30. Dezember d. I., eventuell dritter auf
den 31. Januar 1840, jedesmal von 10 bis 12 Uhr Morgens, in das hiesige Amtslokal anberaumt worden; welches mit dem Anfügen zur öffentlichen Kunde gebracht wird, daß etwaige Hypoihekargläubiger ihre Forderungen im ersten Termin, bei Meidung des gemeinrechtlichen Nachtheils, bezüglich der Benachrichtigung auf eigene Kosten, anzumelden und zu begründen haben.
Langenselbold am 3. Oktober 1839.
Kurf. Fürstl. Jsenburg. Justizamt. Wörishoffer.
vt. Schmidt.
25. Hanau. Nachdem sich aus dem, über den Nachlaß des verstorbenen Kammerregistrators Pritzko eingeleiteten, Debitvcrfahrcn eine Ueberschuldung des ersteren ergeben, so ist zur Abwendung eines Konkurses Termin zum Versuche der Güte auf den 21. November d. I.,
Morgens 10 Uhr, vor das hiesige Landgericht anberaumt worden.
Es werden deßhalb alle bekannte und unbekannte Gläubiger des Nachlasses hierdurch aufgefordert, im angesetzten Termine ihre Ansprüche anzumelden und summarisch zu begründen, widrigenfalls sie von diesem Verfahren ausgeschlossen, beziehungsweise der Uebereinkunft der Mehrzahl der Gläubiger als beigetreten betrachtet werden sollen.
Hanau am 30. September 1839.
Kurfürstl. Landgericht, k. A. Schneider.
Vt. Todt.
26. Hana u. Auf den Antrag der Wittwe des Georg Giese, Rosine, geb. Kraus, zu Augsburg, als Vormünderin ihrer minderjährigen Kinder, Theodor, Julius, Wilhelm und Gustav Giese, soll das dahier belegene
Wohnhaus, Nr. 118, neben Wagenführer und Krämer, in der Rö'mergasse der Neustadt, freiwillig an den Meistbietenden verkauft werden, und ist Termin hierzu auf
den 8. k. M., Nachmittags 3 Uhr,
vor das hiesige Landgericht anberaumt worden, wovon Kaufliebhaber hierdurch in Kenntniß gesetzt werden.
Hanau am 3. Oktober 1839.
Kurf. Landgericht. Schneider.
vt. Todt.
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