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den zu versteigernden Grundstücken im ersten Ver- steigerungstermine, bei Meldung des Ausschlusses von diesem Verfahren, bezüglich der Benachrichti. gung des ausbleibenden Gläubigers auf seine Ko­sten , zu Protokoll anzuzeigen haben.

Beschreibung beu Grundstücke:

1) ein Wohnhaus mit Stallung und Hofraithe; 2) eine Scheuer mit Stallung; 3) ein Schweinstall mit einem Schaafstall; 4) 1 V. 21 R. 7£ @, ein Gras- und Gemüßgarten, an Adam Hölzer und Georg Bolz; 5) 1 V. 28 R. Wiese in der Holz- wiese, an Konrad Christe; 6) 1 V. 15 R. Wiese in der Eierwiese, an Martin Kresse Wittwe; 7) 1 V. 11 R. Wiese auf der Weid, an Adam Hölzer;

8) 2 V. 5 R. Wiese daselbst, an Johannes Bolz; 9) 1 V. 14 R. aufnl Schaafsstall, an Konr. Christe; 10) 17 R. do. am Dottches, an Schultheiß Mch- ring; 11) 2 V. 12 R. Acker in der Rausch, an Heinrich Christe; 12) 1 V 27 R. do. auf dem Engelsfeld, an Jakob Engel; 13) 1 $8.4. R. do. in der Eisenkaute, an Adam Oestreich; 14) 1 V. 35 R. do. auf dem Herrnhof, an Wilhelm Schä­fer; 15) 2 V. 11 R. do. auf der Leimenkaute, an Schultheiß Horst; 16) 8t R. do. am Rehrberg, an der Hecke; 17) 2 V. 10 R. do. im Grund, am Schächdelburgerweg, an Konrad Eurich; 18) 1 B.

20 R. do. am Dollberg, an Johs. Schlößler; 19) 1 V- 12 R. do. am Buchsgarten, an Wilhelm Bolz; 20) 1 V. 17. R. do. an der Sotzbacher- wiese, an Konrad Schäfer; 21) 1 M. 1 B. 20 R. do. am Dollberg, an Birsteiner Wald, stößt auf Adam Oestreich; 22) 4 R. Land am Katzenloch, an Peter Oberding; 23) 8 R. 25 S. Land im Altengarten, an Johs. Bayers Erben; 24) 2 B. 1 R. Acker im Bergborn, an Schullehrer Lohreys Erben.

Wächtersbach den 24. Sept. 1839. Kurfürst!. Grass. Jsenb. Justizamt.

K r ö b e r.

vt Kühles.

39. Burghaun. Durch Erkenntniß des Kriminal­senats des Kurfürstl. Obergerichts in Fulda vorn 9. Sept. d. J., sind die, wegen ihres ungedorla- wen Zurückbleibens zur Anzeige gebrachten Milk- tairpflichtigen, nämlich r

1) Martin Becker aus Langenschwarz,

2) Balthasar Harnisch fegec in Wetzlos,

3) Reinhard Altstadt zu Burghaun r

4) Johann Mehler aus Burghaun, in die gesetzliche Strafe von Einhundert Rthlr. im Falle deS Unvermögens in 6 monatliche Gefäng­nißstrafe für jeden und in die Kosten verurtheilt worden, und werden diese Erkenntnisse mit dem Beifügen hierdurch öffentlich bekannt gemacht, daß die Verurtheitten, welche die Revision einlegen wollen, solche vom 28. Okt. L I. an,. binnen drei Tagen bei dem unterzeichneten Gericht anzuzeigen

haben, widrigenfalls die Vollstreckung des Urtheils verfügt werden wird.

Burghaun am 28. Sept. 1839.

Kurs. Justizamt Hierf.

S u n k e l.

vt Hattenbach.

40. Burghaun. Karl Rosenstock von hier, dessen dermaliger Aufenthaltsort unbekannt ist, wird hierdurch vorgeladen, sich binnen drei Wo­chen zur Vernehmung in einer dahier gegen ihn anhängigen Untersuchungssache zu sistiren, widri- gens er steckbrieflich verfolgt werden wird.

Burhaun am 27. September 1839.

Kurfürst!. Hess. Justizamt.

S u n k e l.

vt. Hattenbach.

41. Salmünster. Karl Fürth, Maurer zu So­den, welcher sich bei der unterzeichneten Behörde wegen Mißhandlung in Untersuchung befindet, hat sich seit dem Mai l. I. von seiner Heimath ent­fernt, ohne daß dessen Aufenthalt bis jetzt ermit­telt werden konnte.

Derselbe wird deßhalb hiermit öffentlich vorge­laden, sich binnen 4 Wochen, bei Meldung steck- brieflicher Verfolgung, unfehlbar dahier zu sistiren. Salmünster den 30. September 1839.

Kurfürst!. Justizamt.

Ubet.

vt Kempf

42. Salmünster. Christian Wilhelm, genannt Eisenstahl, von Romsthal, welcher sich bei der unterzeichneten Behörde wegen verschiedener Dieb- stähle in Untersuchung befindet, hat sich seit dem Mai l. J. von seiner Heimath entfernt, ohne daß dessen Aufenthalt bis jetzt ermittelt werden konnte. Derselbe wird deßhalb hiermit öffentlich vorge­laden, sich binnen 4 Wochen, bei Meidung steck- brieflicher Verfolgung, unfehlbar dahier zu sistiren.

Salmünster am 30. September 1839t

Kurf. Freiherr!. v. Hutten'sches Pätrimoniakgencht Romsthak.

Udet.

vt. Kempf.

43. Meerholz. Die Gemeinde Niedermittlau hat von Ihrer Erlaucht, der Frau Gräfin Doris zu Jsenburg-Meerholz, als Bormünderin ihrer min­derjährigen Kinder, des Herrn Grafen Karl zu Jsenburg - Meerholz und der Frau Gräfin Bertha zu Jsenburg - Meerholz, Erlauchten, und von der Freifrau von Roeder, gebornen Gräfin von Puck- lcr, zu Zweibrücken, die auf, in der Gemarkung Niedermittlau gelegenen Grundstücken haftenden, in jährlich 2,8 fl. 26 kr. 1 hlr. baar und 10 Ach­teln 3 L Gescheid (Büdinger Gemäß) Korn beste­henden' von ihr, der genannten Gemeinde, im Ganzen und zwar an den Herrn Grafen Karl und die Frau Gräfin Bertha zu Jsenburg-Meerhotz

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