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den 18. Januar F. I.,
Morgens 10 Uhr, vor unterzeichnetes Landgericht anberaumt worden.
Kaufliebhaber werden hiervon in Kenntniß gesetzt, etwaige Pfandgläubiger aber vorgeladen, ihre Ansprüche an jenem Wohnhause in dem ersten Verkaufstermine, bei dem Rechtsnachtheile der Ausschließung, beziehungsweise der Benachrichtigung auf ihre Kosten, anzumelden und zu begründen.
Hanau am 21. Sept. 1839.
Kurfürstl. Landgericht. Schneider.
vt. Todt.
16. Soden. In Sachen des Jakob Kuhl auf dem Lehmscheider Sauerbrunnen, Klägers, gegen den Maurer Jakob Wenzel zu Soden, Beklagten, wegen Forderung, ist durch Verfügung vom heutigen Tage der zwangsweise Verkauf der nachste- dend verzeichneten, dem Beklagten zugehörigen, in ©ebener Gemarkung liegenden Immobilien, als:
1) das neu erbaute Haus, Nr. 109;
2) -1 aus.4 4 Viertel Wehrwiese;
3) die Hälfte aus 14 Viertel Brielwiese;
4) 5 aus 2 Grasländer am Bruch;
5) die Hälfte von | aus 2 Tagwerk auf der untern Au;
6) 1 Tagwerk Wiese am Bruch;
7) 4 Tagwerk Wiese im Haubenschnabel;
8) Ein Land am Aßbacher Weg, Vererbung;
9) 4 Landhofgarten;
10) 4 Land Selzerfeld, am Müllersgarten;
11) § aus 2 Länder am Bruch;
12) sein Antheil Berngarten;
13) 4 Berngarten von Nr- 43.;
14) Ein Garten am Aßbach;
• 15) sein Antheil Berngarten von Nr. 89.;
16) 2 Ms. Ackerfeld im Schülersgraben;
17) 2 Ms. Acker ober dem Berngarten;
18) § aus 1 Mtt. Ackerfeld im Wahlerter Weg;.
19) ein Antheil mitten in der Heeg, erkannt und dazu erster Termin auf
den 28. Nov. l. I., eventuell zweiter Termin auf
den 27. Dezember l. I. und dritter Termin auf
den 24. Januar k. J. -
und zwar der erste Morgens 9 Uhr, hierher auf die Gerichtöstube, und die beiden Letztern auf das Nathhaus zu Soden, jedesmal Nachmittags 3 Uhr, anberaumt worden.
Kaufliebhabern dient dies zur Nachricht, etwaige weiter vorhandene Pfandgläubiger aber werden aufgefordert, ihre Ansprüche an den zu verkaufenden Immobilien im ersten Termine, bei Meldung des Verlustes ihres Pfandrechts, beziehungsweise
der Benachrichtigung inskribirter Pfandgläubiger auf ihre Kosten, anzumelden und zu begründen.
Salmünster den 20. Sept. 1839.
Kurfürstl. Justizamt.
U d e t.
Zur Beglaub: Simon.
17. Lieblos. In Sachen des Wilhelm Bode von Langenselbold, gegen Jakob Weber in Lieblos, Kaufschilling betreffend, ist heute der öffentliche Verkauf des dem Verklagten gehörigen, in Liebloser Terminei, im Judengrunde, neben Johannes Bien gelegenen, 1 V. 21 4 R. Haltenden Grundstückes, Nr. 2960, erkannt — und dazu erster Termin auf
.den 7. November l. I., eventuell zweiter auf
den 5. Dezember d. I. und dritter auf
den 9. Januar 1840,
jedesmal Vormittags 9 Uhr, in hiesiges Amtslokal anberaumt worden.
Indem dies andurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird, werden zugleich alle etwaigen sonstigen Pfandgläubiger zur Geltendmachung und Begründung ihrer Pfandrechte an dem zu verkaufenden Grundstücke zum ersten Termine, unterm Rechtsnachtheile der Ausschließung, aufgefordert.
Meerholz am 12. Sept 1839.
Kurf. Hess. Gräfl. Jsenb. Justizamt.
D o s ch.
vt. Menger.
18. Neuenhaßlau. In Sachen des Amtswundarztes Heßler dahier, gegen Peter Goldner zu Gondsroth, modo dessen Tochter und Erbin, Georg Weingärtners Ehefrau, geb. Goldner, daselbst, Forderung betreffend, ist heute der öffentliche Verkauf der der Verklagen gehörigen, in Neuenhaßlauer Terminei gelegenen Grundstücke:
Ackerfeld:
1) 214 R. auf dem Lerchenberg, neben Konrad Scharf;
2) Nr. 1568. 13 4 R. hinter dem Heuwisch, neben obigem;
3) Nr. 1783. 23 Z R. im neuen Krö'tentcich, neben obigem;
4) Nr. 1863. 29 4 R. hinter dem Erlich, neben Konrad Herbert, erkannt und dazu erster Termin auf
den 14. November l. I, eventuell zweiter auf
den 12. Dezember d. J.
und dritter auf
den 9. Januar 1840,
jedesmal Vormittags 9 Uhr, in hiesiges Amtslokal anberaumt worden.