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den 18. Januar F. I.,

Morgens 10 Uhr, vor unterzeichnetes Landgericht anberaumt worden.

Kaufliebhaber werden hiervon in Kenntniß ge­setzt, etwaige Pfandgläubiger aber vorgeladen, ihre Ansprüche an jenem Wohnhause in dem ersten Verkaufstermine, bei dem Rechtsnachtheile der Ausschließung, beziehungsweise der Benachrichti­gung auf ihre Kosten, anzumelden und zu be­gründen.

Hanau am 21. Sept. 1839.

Kurfürstl. Landgericht. Schneider.

vt. Todt.

16. Soden. In Sachen des Jakob Kuhl auf dem Lehmscheider Sauerbrunnen, Klägers, gegen den Maurer Jakob Wenzel zu Soden, Beklagten, wegen Forderung, ist durch Verfügung vom heu­tigen Tage der zwangsweise Verkauf der nachste- dend verzeichneten, dem Beklagten zugehörigen, in ©ebener Gemarkung liegenden Immobilien, als:

1) das neu erbaute Haus, Nr. 109;

2) -1 aus.4 4 Viertel Wehrwiese;

3) die Hälfte aus 14 Viertel Brielwiese;

4) 5 aus 2 Grasländer am Bruch;

5) die Hälfte von | aus 2 Tagwerk auf der untern Au;

6) 1 Tagwerk Wiese am Bruch;

7) 4 Tagwerk Wiese im Haubenschnabel;

8) Ein Land am Aßbacher Weg, Vererbung;

9) 4 Landhofgarten;

10) 4 Land Selzerfeld, am Müllersgarten;

11) § aus 2 Länder am Bruch;

12) sein Antheil Berngarten;

13) 4 Berngarten von Nr- 43.;

14) Ein Garten am Aßbach;

15) sein Antheil Berngarten von Nr. 89.;

16) 2 Ms. Ackerfeld im Schülersgraben;

17) 2 Ms. Acker ober dem Berngarten;

18) § aus 1 Mtt. Ackerfeld im Wahlerter Weg;.

19) ein Antheil mitten in der Heeg, erkannt und dazu erster Termin auf

den 28. Nov. l. I., eventuell zweiter Termin auf

den 27. Dezember l. I. und dritter Termin auf

den 24. Januar k. J. -

und zwar der erste Morgens 9 Uhr, hierher auf die Gerichtöstube, und die beiden Letztern auf das Nathhaus zu Soden, jedesmal Nachmittags 3 Uhr, anberaumt worden.

Kaufliebhabern dient dies zur Nachricht, etwaige weiter vorhandene Pfandgläubiger aber werden aufgefordert, ihre Ansprüche an den zu verkaufen­den Immobilien im ersten Termine, bei Meldung des Verlustes ihres Pfandrechts, beziehungsweise

der Benachrichtigung inskribirter Pfandgläubiger auf ihre Kosten, anzumelden und zu begründen.

Salmünster den 20. Sept. 1839.

Kurfürstl. Justizamt.

U d e t.

Zur Beglaub: Simon.

17. Lieblos. In Sachen des Wilhelm Bode von Langenselbold, gegen Jakob Weber in Lieblos, Kaufschilling betreffend, ist heute der öffentliche Verkauf des dem Verklagten gehörigen, in Lieb­loser Terminei, im Judengrunde, neben Johannes Bien gelegenen, 1 V. 21 4 R. Haltenden Grund­stückes, Nr. 2960, erkannt und dazu erster Termin auf

.den 7. November l. I., eventuell zweiter auf

den 5. Dezember d. I. und dritter auf

den 9. Januar 1840,

jedesmal Vormittags 9 Uhr, in hiesiges Amtslo­kal anberaumt worden.

Indem dies andurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird, werden zugleich alle etwaigen son­stigen Pfandgläubiger zur Geltendmachung und Be­gründung ihrer Pfandrechte an dem zu verkaufen­den Grundstücke zum ersten Termine, unterm Rechtsnachtheile der Ausschließung, aufgefordert.

Meerholz am 12. Sept 1839.

Kurf. Hess. Gräfl. Jsenb. Justizamt.

D o s ch.

vt. Menger.

18. Neuenhaßlau. In Sachen des Amtswundarz­tes Heßler dahier, gegen Peter Goldner zu Gondsroth, modo dessen Tochter und Erbin, Georg Weingärtners Ehefrau, geb. Goldner, da­selbst, Forderung betreffend, ist heute der öffent­liche Verkauf der der Verklagen gehörigen, in Neuenhaßlauer Terminei gelegenen Grundstücke:

Ackerfeld:

1) 214 R. auf dem Lerchenberg, neben Kon­rad Scharf;

2) Nr. 1568. 13 4 R. hinter dem Heuwisch, neben obigem;

3) Nr. 1783. 23 Z R. im neuen Krö'tentcich, neben obigem;

4) Nr. 1863. 29 4 R. hinter dem Erlich, ne­ben Konrad Herbert, erkannt und dazu erster Termin auf

den 14. November l. I, eventuell zweiter auf

den 12. Dezember d. J.

und dritter auf

den 9. Januar 1840,

jedesmal Vormittags 9 Uhr, in hiesiges Amtslo­kal anberaumt worden.