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1839
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Wochenblatt
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Gatt an, Donnerstag den LO. October L8LT.
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Kurfürstliche Ernennungen.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruht:
' den Amtsaktuar Ludwig Mertz in Neuhof, zum Amtsassessor bei dem Justizamte in Hofgeismar zu ernennen, und
dem Staatsanwalt der Provinz Hanau, Dr. Wilhelm von S ede nk z u S chw e in sb erg , die nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienste zu bewilligen..
Allgemeine Verfügungen und Bekanntmachungen der Oberbehörden.
1. Der bisherige Patron des Kallmannschen Bene- siziums, Oberförster Mergell zu Bieder, ist am 2. Juli b. I.. verstorben.
Es werden daher diejenigen,. welche auf ba§ Patronat Anspruch machen, hiermit aufgefordert,. binnen drei Wochen bei der unterzeichneten Behörde sich zu melden.
Cassel am 18. September 1839.
Kurfürstliche Regierung der Provinz Niederhessen.
S ch effe r.
vt. Wegner.
2; Die erledigte Pfarrei zu Mottgers und die neu gebildete Pfarrei zu Oberzell,. beide im Kreise Schlächtern, sollen nunmehr besetzt werden.
Es wird dies , mit dem Au fügen, daß Bewer- bungvgesuche um die genannten Pfarrstellen binnen 4 Wochen dahier einzureichen sind,, Hierdurch zpr öffentlichen Kenntniß gebracht.
Hanau den18. September 1839i Kurfürstliches ev. Konsistorium daselbst.
L o. tz.
vt Spangenberg.
3. Durch eine unter dem 29. v. M. von dem Königlich Sächsischen Finanzministerium zu Dresden erlassene Verordnung, ist bestimmt worden, dass die Königlich Sächsischen Konventions- ^ Thalerstücke (Konventionsgroschen) vom 1. Januar 1840; an auf den Nennwerltz von Scheidemünze im 14 Tbalerfuße herabgesetzt werden sollen.
Bis zum Schlüsse des laufenden Jahres wird dieft, Münzsorte noch bei allen an Königlich Sächsische Staatskassen zu leistenden Zahlungen, in unbeschränkten Summen, nach der Währung des 20 Guldenfußes angenommen, und findet außerdem die'Auswechslung derselben gegen andere konventionsmäßige Münzsorten vom ersten b i S- zum ein und dreißigsten Dezember jetzigen Jahres bei den nachbenannten Königlich Sächsischen Kassen Statt: den Haupt-Zoll- unds Steuerämtern, nebst den Nebenzoll- und Unter- steuerämtern, den Bezirkssteuer-Einnahmen, den Salzverwaltereien, ingleichen den Rentämtern,, und insofern deren Bestände nicht ausreichen sollten, auch bei der Hauptauswechslungskaste zu Dreöden. _ * ' .
Zu Abwendung etwaiger Nachtheile her Besitzer der gedachten Konventionsmünzsorte wird dieß hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Eaffel am 1'4. September 1839:
Kurfürstliche Oberberg-- und Salzwerksdirektion.
4. Es werden alle diejenigen, welche in Bezug auf §. 2 des Gesetzes vom 28. Juni 1837,, das Klaftermaas des Brennholzes u. f. w. betreffend, eine Veränderung des Scheit-Längenmaases in Absicht aus das, aus inländischen Waldungen für das Jahr W40> zu beziehende Besoldungs- oder Be- rechtigungs- !c.Holz in Anspruch zu nehmen WrL- lrns sind ,, hierdurch aufgefordert,,