Einzelbild herunterladen
 

JV41. uvvumvu m

1839

VW W 'VW VW W»

Wochenblatt

f^

ii r

d i e Provinz Hanau.

Gatt an, Donnerstag den LO. October L8LT.

---*---------------- ;;ni»aCTrewn < '»w^..

Kurfürstliche Ernennungen.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruht:

' den Amtsaktuar Ludwig Mertz in Neuhof, zum Amtsassessor bei dem Justizamte in Hofgeismar zu ernennen, und

dem Staatsanwalt der Provinz Hanau, Dr. Wil­helm von S ede nk z u S chw e in sb erg , die nach­gesuchte Entlassung aus dem Staatsdienste zu be­willigen..

Allgemeine Verfügungen und Bekanntma­chungen der Oberbehörden.

1. Der bisherige Patron des Kallmannschen Bene- siziums, Oberförster Mergell zu Bieder, ist am 2. Juli b. I.. verstorben.

Es werden daher diejenigen,. welche auf ba§ Patronat Anspruch machen, hiermit aufgefordert,. binnen drei Wochen bei der unterzeichneten Be­hörde sich zu melden.

Cassel am 18. September 1839.

Kurfürstliche Regierung der Provinz Niederhessen.

S ch effe r.

vt. Wegner.

2; Die erledigte Pfarrei zu Mottgers und die neu gebildete Pfarrei zu Oberzell,. beide im Kreise Schlächtern, sollen nunmehr besetzt werden.

Es wird dies , mit dem Au fügen, daß Bewer- bungvgesuche um die genannten Pfarrstellen bin­nen 4 Wochen dahier einzureichen sind,, Hierdurch zpr öffentlichen Kenntniß gebracht.

Hanau den18. September 1839i Kurfürstliches ev. Konsistorium daselbst.

L o. tz.

vt Spangenberg.

3. Durch eine unter dem 29. v. M. von dem Kö­niglich Sächsischen Finanzministerium zu Dresden erlassene Verordnung, ist bestimmt worden, dass die Königlich Sächsischen Konventions- ^ Tha­lerstücke (Konventionsgroschen) vom 1. Januar 1840; an auf den Nennwerltz von Scheidemünze im 14 Tbalerfuße herabgesetzt werden sollen.

Bis zum Schlüsse des laufenden Jahres wird dieft, Münzsorte noch bei allen an Königlich Säch­sische Staatskassen zu leistenden Zahlungen, in un­beschränkten Summen, nach der Währung des 20 Guldenfußes angenommen, und findet au­ßerdem die'Auswechslung derselben gegen andere konventionsmäßige Münzsorten vom ersten b i S- zum ein und dreißigsten Dezember jetzi­gen Jahres bei den nachbenannten Königlich Sächsischen Kassen Statt: den Haupt-Zoll- unds Steuerämtern, nebst den Nebenzoll- und Unter- steuerämtern, den Bezirkssteuer-Einnahmen, den Salzverwaltereien, ingleichen den Rentämtern,, und insofern deren Bestände nicht ausreichen soll­ten, auch bei der Hauptauswechslungskaste zu Dreöden. _ * ' .

Zu Abwendung etwaiger Nachtheile her Besitzer der gedachten Konventionsmünzsorte wird dieß hier­durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Eaffel am 1'4. September 1839:

Kurfürstliche Oberberg-- und Salzwerksdirektion.

4. Es werden alle diejenigen, welche in Bezug auf §. 2 des Gesetzes vom 28. Juni 1837,, das Klaf­termaas des Brennholzes u. f. w. betreffend, eine Veränderung des Scheit-Längenmaases in Absicht aus das, aus inländischen Waldungen für das Jahr W40> zu beziehende Besoldungs- oder Be- rechtigungs- !c.Holz in Anspruch zu nehmen WrL- lrns sind ,, hierdurch aufgefordert,,