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2) Verwaltungsbehörde für die zur Unterhaltung der Handwerksschulen gebildete allgemeine Handwerksschulkasse.

Das Vorsteheramt steht in diesen letzter« beiden Beziehungen unmittelbar unter dem Ministerium, des Innern.

§. 3.

Die Mitglieder dieses Vorsteheramtes, deßglei- ches der Rechnungsführer (welcher zugleich die Sekre­tariats-, Repositur« und Erpeditions- Geschäfte zu versehen hat) werden von Uns, auf den Vorschlag Unseres Ministeriums des Innern, ernannt.

§. 4.

Dem Vorsteheramte zu Cassel kommt in Be­treff der Verwaltung der allgemeinen Handwerks- schulkasse zu:

1) die Leitung der Einziehung sämmtlicher die­ser Kasse überwiesenen Einnahmen, nament­lich der Einnahmen von dem gesammelten Kapitalvermögen, von den Beiträgen bei dem Einschreiben und Lossprechen der Lehrlinge und bei der Meister-Aufnahme, ton dem Antheil an den Preisen der Formmarc der Lehr- und Meisterbriefe und der Wanderbü- cher, der Zuschüsse aus der Staatskasse zu den Handwerksschulen;

2) die Leitung der Anschaffung und Verthei- lung der unter Nr. 1 bezeichneten Formulare;

3) die Ertheilung der Verausgabungs - Verfü­gungen für die allgemeine Handwerksschul- kasse, und

4) die Prüfung und Abhörung der Jahres- Rechnungen über diese Kasse, welche Rech­nung zur Oberrevision an das Ministerium des Innern einzusenden ist.

§- 5.

Das Vorsteheramt zu Cassel hat im Monate Februar jedes Jahres dem Ministerium des Innern einen Voranschlag über die Einnahmen und Ausga­ben der allgemeinen Handwerksschulkassc für das laufende Jahr vorzulegen, auf dessen Grund die für jedes Jahr den einzelnen Handwerksschulkassen zu be­willigenden Zuschüsse ausgesetzt werden.

Alle, die es angehet, haben sich hiernach zu achten.

Urkundlich Unserer höchsteigenhändigen Unter­schrift und des beigedrücklen Staatssiegels gegeben zu Wilhelmshöhe am 11. September 1‘839..

Friedrich Wilhelm.

(St. S.)

vt. Haustein.

Allgemeine Verfügungen und Bekanntma­chungen der Oberbehörden.

1. Bei der Meuterei zu Amöneburg ist die Stelle eines Rentereidieners erledigt.

Cassel am 10- September 1839.

Kurfürstliche Oberfinanzkammer. Baumbach.

2. Der bisherige Patron des Kallmannscben Bene- fiziums, Oberförster Mergell zu Bieder, ist am 2. Juli d. J. verstorben.

Es werden daher diejenigen, welche auf das Patronat Anspruch machen, hiermit aufgefordert, binnen drei Wochen bei der unterzeichneten Be­hörde sich zu melden.

Cassel am 18. September 1839.

Kurfürstliche Regierung der Provinz Niederhessen. Scheffer.

vt. Wegner.

3. Die erledigte Pfarrei zu Mottgers und die neu gebildete Pfarrei zu Oberzell, beide im Kreise Schlüchtcrn, sollen nunmehr besetzt werden.

Es wird dies, mit dem Anfügen, daß Bewer­bungsgesuche um die genannten Pfarrstellen bin­nen 4 Wochen dahier eiinurcichen sind, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Hanau den 18. September 1839.

Kurfürstliches cv. Konsistorium daselbst.

L o tz.

vt. Spangenberg.

4. Durch eine unter dem 29. v. M. von dem Kö­niglich Sächsischen Finanzministerium zu Dresden erlassene Verordnung ist bestimmt worden, daß die Königlich Sächsischen Konventions- ^ Tha­lerstücke (Konventionsgroschen) vom 1. Januar 1840 an auf den Nennwerih von Scheidemünze im 14 Tdalerfuße herabgesetzt werden sollen.

Bis zum Schlüsse des laufenden Jahres wird diese Münzsorte noch bei allen an Königlich Säch­sische Staatskassen zu leistenden Zahlungen, in u n- beschränkte n Summen, nach der Währung des 20 Guldenfußes angenommen, und findet au- ßerdem die Auswechslung derselben gegen andere konventionsmäßige Münzsorten vom ersten bis zum ein und dreißigsten Dezember jetzi­gen Jahres bei den nachbenannten Königlich Sächsischen Kassen Statt: den Haupt-Zoll- und Steuerämtern, nebst den Nebenzoll- und Unter­steuerämtern, den Bezirkssleuer-Einnahmen, den Saltverwaltcreien,, ingleichen den Rentämtern, und insofern deren Bestände nicht ausreichen soll­ten , auch bei der Hauptauswechslungskasse zu Dresden.

Zu Abwendung etwaiger Nachtheile der Besitzer der gedachten Konventionsmünzsorte wird dieß hier­durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Cassel am 14 September 1839.

Kurfürstliche Oberberg- und Salzwerksdirektion.