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13. Enkh ei m. Durch Urtheil Kurfürst!. Oberge- richts, Kriminalsenals zu Hanau .vom 30. Oktober v. I. und beziehungsweise durch das am 8. Juni dieses Jahrs, von Kurfürst!. Oberappellationsge- richt, Kriminalsenat zu Cassel, ertheilte Erkenntniß in der Untersuchungssache wider die Steueraufseher Heinrich Braun und Heinrich Müller zu Enkheim, wegen Bestechung und Verletzung ihrer Dienst­pflichten, ist der Mitangeklagte Heinrich Braun der Bestechung, sowie der durch Begünstigung von Zolldefrauden begangenen Dienstpflichtveüetzung schuldig erkannt, und deshalb zur Strafe seines Dienstes entsetzt, und zu einer in Gaffel zu verbü­ßenden zweijährigen Zuchthausstrafe, neben Verlust des Ehrenrechts, die Kurhessische Nationalkokarde und die Kriegsdenkmünze zu tragen, sowie zum Ersähe des durch die begünstigte Defrauden der Zollvereinskasse erwachsenen Schadens und in die Untersuchungskosten verurtheilt worden; welches höherer Weisung zu Folge, hierdurch bekannt ge­macht wird.

Bergen am 31. August 1839.

Kurfürstl. Justizamt.

Schuppius.

,14. Hana u. Wegen einer gegen den Handelsmann

Markus Schmaie Krön, genannt Bär, dahier ausgeklagten Forderung, soll das unter dem Na­men des Letzteren und des Süßkind Schwab ka- tastrirte, dahier belegene

Wohnhaus in der Judengasse Nr. 20 (ehema­lige Rabbiner - Haus) zwangsweise verkauft werden und ist erster Termin auf den 31. O,ktober eventuell zweiter auf

den 28. November,

, eventuell dritter auf

den 31. Dezember b. J.,

jedesmal Morgens 10 Uhr, vor hiesiges Landge­richt anberaumt worden.

Kaufliebhabern dient dies zur Nachricht, et­waige Nealberecktigte aber haben ihre Ansprüche im ersten Verkaufstermine durch Vorlage ihrer Ur­kunde, begründet, vorzubringcn, widrigenfalls sie damit ausgeschlossen, beziehungsweise auf ihre Ko­sten geladen werden sollen.

Hanau den 31. August 1«39.

Kurfürstliches Landgericht. Schneider.

vt. Todt.

15. Oberzell. Zum öffentlichen zwangsweisen Aus­gebote der dem Büttner Heinrich Christ sen. in der geil zu Oberzell zugehörigen, dortselbst und in dasiger Gemarkung gelegenen Immobilien, als: 1) Ein Wohnhaus, Nr. 44, mit Hofraithe, Heuschoppen, Backhaus nebst einem Pflan- zengärtchen, liegt zwischen Konrad Ochs und Nikolaus Lins;

2) ein Garten von 1 Maas Aussaat, grenzt an Konrav Schüler und Konrad Lins;

3) ein Rottacker im Hirschberg, neben Konrad Koch und Konrad Schiller, zu 2 Morgen, ist erster Termin auf

den 31. Okt.ober, eventuell aber zweiter und dritter Termin auf d « n 28. Nove m der d. J. und

den 2- Januar k. J., Morgens von 10 12 Uhr, anher bestimmt.

Kaufliebhaber dient dieses zur Nachricht, etwaige Hypothekargläubiger aber werden aufgefordert, ihre Ansprüche in dem angesetzten ersten Termine, bei dem Rechtsnachtheile der Ausschließung bezüglich anderweilen Ladung aus ihre Kosten, anzumelden und durch Vorlage der etwa in ihren Händen be­findlichen Urkunden zu begründen.

Schwarzenfels am 5. September 1839.

Kurfürstliches Justizamt allda. Schüler.

vt. Israel.

16. Eckartroth. Der dahier in Untersuchung ste­hende Georg Graß aus Eckartroth wird hierdurch, da dessen dermaliger Aufenthaltsort unbekannt ist, öffentlich vorgeladen, sich bei Vermeidung steck- brieflicher Verfolgung, binnen 8 Tagen zu seiner weiteren Vernehmlassung in dieser Untersuchungs- sache dahier einzusinden.

Wächtersbach am 2. September 1839.

Kurfürstl. Gräfl. Jsenb. Justizamt.

K r ö b e r.

vt. Kühles.

17. Michelsrombach. Johannes Bieber von Micbelsrombach wird hierdurch vorgeladen, sich zur Anhörung eines gegen ihn in Untersuchung^ suchen ergangenen Erkenntnisses binnen vier Wo­chen dahier zu sistiren, widrigenfalls er steckbrieflich verfolgt werden wird.

Burghaun den 4. September 1839.

Kurfürst!. Hess. Justizamt.

Sunkel.

vt. Ritter.

18. Sterbfritz. Zum öffentlichen zwangsweisen Aus­gebote des dem Nikolaus Simon zu Srerb- fritz zugehörigen , in dasiger Gemarkung gelegenen Ackers im Herzwinkel, zwischen Anna Eva Heitzen- / röder und Konrad Kraus, hält 1 Morgen, zinset jährlich 4 fl., ist erster Termin auf

den 31. Oktober, eventuell aber zweiter und dritter Termin auf den 28.November d. I. und den 2. Januar k. I., Morgens von 10 12 Uhr, anher bestimmt.

Kaufliebhabern dient dies zur Nachricht, etwaige Hypothekargläubiger aber werden aufgefordert, ihr