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1838

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Wochenblatt

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d i c Provinz H a n a u.

Hanan, Donnerstag den LV. September L88A.

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Kurfürstliche Ernennungen.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruht:

den Archivar bei dem Kriegsministerium, Daniel Wachenfeld, in den Ruhestand zu versetzen.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet:

dem Revierförster Grebe zu Gottsbüren das sil­berne Verdienstkreuz zu verleihen.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruht:

den Justizbeamten Friedrich Leopold Lubwig von Milchling in Neukirchen, in gleichex Eigenschaft zum Justizamte in Amöneburg, und

den Obergerichtsassessor Franz Knobel zu Cassel, als Justizbeamten zum Justizamte in Neukirchen zu versetzen.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruht:

dem ordentlichen Professor der Theologie, Dr. Ju­lius Müller zu Marburg, die nachgesuchte Dienst­entlassung zu bewilligen; und

den Baukommissar Justus Heinrich Werner zu Ziegenhain, aus sein Nachsuchen in den Ruhestand zu versetzen.

Seme Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhk:

den Oberstlieutenant Briebe vom 1. Infanterie­regiment, Leibregiment, in Den Ruhestand und ä la smte der Armee, mit der Erlaubniß zum Tragen der Armeeuniform, zu versetzen. J /

Seine Hoheit der Kurprir^ und Mitregent haben gnädigst geruht:

den Gegenschreiber Dufais, den Rechnungsprobator Diehls und

den Kanzlisten Junker bei der Finanzkammer dahier zur Obersinanzkammer zu Cassel zu versetzen.

Allgemeine Wfügnngen und Bekanntma­chungen der Oderbehörden.

1. Das zu Petritag 1840 pachtlos werdende Staats- Domainengut zu Reichensachsen, welches außer den vorhandenen Wohn- und Oekonomiegebäuden, un­gefähr

„ 344 Acker 2 Ruthen Land,

„ 30 ^ Acker 7 J Ruth. Wiesen,

„ 8 do. 5Z Ruth. Garten und

58 do. 2 4 R. Huteweiden und Triescher, enthält, soll anderweit auf neun Jahre verpachtet und zu dem Ende an den Meistbietenden öffent­lich ausgeboten werden.

Hierzu ist Termin auf Freitag den 27. Septem­ber d. J. anberaumt worden, an welchem Tage sich daher, Bormittags um 10 Uhr, Pachtliebha- ber in dem Geschäftslokale der unterzeichneten Be­hörde einzufindeu, über ihre landwirthschaftlichen Kenntnisse und den Besitz eines zur Pachtannahme und Kautionsleiftung zureichenden Vermögens, voll­ständige obrigkeitliche Zeugnisse, ohne welche Nie­mand zum Mitbicten zugelaffen wird, vorzulegen, und sodann nach Vernehmung der Pachtbedingun- gen, welche auch schon vor dem Termine in dem Pachtsekretariate der Obersinanzkammer eingesehen werden können, ihre Gebote.zu Protokoll zu geben.

Cassel den 31. August 1839.

Kurfürstliche Obersinanzkammer. Mristerlin.