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1835, werden diejenigen Gläubiger, welchen an den, mit vorstehender Abgabe belasteten Grund­stücken in Niederissigheimer Terminei ein älteres Pfandrecht zusteht, von , dieser Zinsablösung zu ihrer Nachricht in Kenntniß gesetzt.

Hanau am 5. Sept. 1839-

Kurf. Renterei Bücherthal.

Lujdwi g.

7. Der Bürger und Bäckermeister Heinrich Phi, lipp Mai dahier, ist Behufs seiner Auswan­derung nach Nordamerika, aus dem Kurhessi- schen Staatsvcrbande entlassen worden, welches, bestehender Vorschrift gemäß, hierdurch bekannt ge­macht wird.

Schlächtern am 6. September 1839.

Kurfürstl. Kreisamt.

b. A. d. 8.

Roth. Kreissekretar.

Erledigung von Schullehrerstellen.

1. Die Erledigung der zweiten Lehrerstelle zu Ober- zell wird hierdurch mit dem Bemerken zur öffent­lichen Kenntniß gebracht, daß Bewerbungsgesuche um dieselbe mit den nöthigen Zeugnissen versehen, binnen 4 Wochen einzureichen sind. Schlächtern den 2. September 1839.

Kurfürstl. Kreisamt.

b. Abw d. Landraths. Roth.

Kreissekretar.

2. Die Erledigung der SchullehrerstelldAN Wenigen- basungcn wird hierdurch mit der Aufforderung an geeignete Bewerber, sich binnen drei Wochen unter Einreichung ihrer Prüfungs- und Sittenzeugnisse bei den Unterzeichneten zu melden, bekannt ge­macht.

Wolfhagen und Jstha am 30. August 1839.

Der Landrath, Der Pfarrer, Schwarzenb erg. Scheuch.

Gerichtliche Bekanntmachungen,

1. Burghaun. Wilhelm Eigenbrod von Lan- genschwarz, dessen dermaliger Aufenthaltsort unbe­kannt ist, hat sich zur Vernehmung in einer Un­tersuchung, wegen Forstfrevels, bei Meldung steck- brieflicher Verfolgung, binnen 4 Wochen vor dem unterzeichneten Gerichte zu stellen. Burghaun am 14. August 1839-

Kurfürstl. Justizamt. Sunkel.

Zur Beglaubigung:

. Hattenbach.

2. Lanzingen. Adam Geiger, Sohn des Bat- thasar Geiger und seiner Ehefrau, Anna Barbara, geborne Hof, zu Lanzingen u. geboren den 10. Scp- tember 1768, ist seit langen Jahren verschollen.

Auf den Antrag seiner Verwandten wird derselbe daher aufgefordert, im Termine

den 21. Oktober l. I., Morgens 9 Uhr, dahier sich zu stellen oder seine Todeserklärung zu gewärtigen.

Zugleich werden die Erben des genannten Geiger geladen, sich in eben diesem Termine über ihre Erbeigenschaft durch glaubwürdige Urkunden aus- zuweisen und über den Erbschafrsantritt zu erklä­ren oder zu erwarten, daß der Nachlaß jenes Gei­ger den hier auftretenden nächsten Erbprätendenten auf die geeignete Nachweisung überlassen werde. Lieber den 20. August 1839.

Kurfürstl. Justizamt. Zahn.

vt Grass

3. Bieder. Kasimir Hornung, Sohn des Mar. tin Hornung und seiner Ehefrau, Elisabeih, geb. Glück, zu Kempfenbrunn, ist geboren den 7. Ja­nuar 1764 und seit langen Jahren verschollen.

Derselbe wird daher aufgefordert, sich im Ter­mine den 21. Oktober,1. J. zu stellen oder zu ge­wärtigen, daß er für todt erklärt werde.

Zugleich werden die Erben zu seinem wenige Gulden betragenden Vermögen vorgeladen, sich in eben diesem Termine als solche durch glaubwürdige Urkunden auszuweisen und über den Erbschaftsan­tritt zu erklären oder zu erwarten, daß der kleine Nachlaß den dahier auftretenden Erben und nach Befinden dem Staate überwiesen werde.

Bieder den 18. August 1839.

Kurfürstl. Justizamt. Zahn.

vt. Grass

4. Wächtersbach. Von Seiten Seiner Erlaucht des Herrn Grafen Adolph zu Jsenburg - Wächtcrs- bach und der Gemeinde Helfersdorf ist dahier ein Vertrag angezeigt worden, nach welchem Letztere das dem Ersteren, in ihrer Gemarkung und an den zum Helsersdorfer Zehntbezirke gerechneten s. g. Waldgütern zustehende Zcyntrecht in Ansehung der daselbst gezogenen Körner-, Feld - und Gemü­sefrüchte für die Summe von 5000 ff ablöset.

In Gemäßheit der §§. 99 und 100 des Ge­setzes vom 23. Juni 1832, über die Ablösung der Grundzinsen, Zehnten und andern Reallasten wer­den deßhalb auf den Antrag der genannten Ge­meinde alle bei der Auseinandersetzung und bezie­hungsweise bei der Verfügung über das Ablösungs­kapital betheiligten Personen hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche, insofern sie sich aus die Mitwir­kung bei der Auseinandersetzung selbst beziehen, im Termine den 17. Oktober d. I.. Morgens 9 Uhr, insofern sie aber bei der Verfügung über das Ab­lösungskapital in Betracht kommen, binnen 6 Mo­naten, vom Tage der ersten Emruckung dieser