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1839

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ochenblatt

Provinz H a n a u.

Hanan, DorrnersLag den LT. September 1839*

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Kurfürstliche Ernennungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller« gnädigst geruhet, dem Kais. Königl. Badearzt am Wildbade zu Gastein, Dr. med. Kiem, das Ritter« kreuz des Kurfürstlichen Hausordens vom goldnen Lo- rven zu verleihen.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet:

den Amtsaktuar Ludwig Wolf in Niederaula zum Obergerichtsanwalt in Fulda zu ernennen.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruht:

die erledigten Pfarreien Datterode, in der Klasse Eschwege, dem Pfarrer Karl Eisenberg, in Nessel- rödcn, Oberhülse, in der Klasse Homberg, Dem Pfarrer Wilhelm Heinrich Landgrebe, in Maden, Sachsenhausen, in der Klasse Treysa, dem außer, ordentlichen Pfarrer Georg Wilhelm Lang Held, aus Oberaula, und Goßfelden, in der Klasse Wetter, dem Pfarrer Aegidius Klingelhöfer, in Frankenau, zu übertragen;

den Obergerichtsanwalt Metz, in Marburg, zum Bataillonskommandeur der Bürgergarde daselbst zu ernennen;

den Dr. med. Kaspar Paul, aus Niederklein, zum Amts - Wundarzt für das Amt Neustadt mit gleichzeitiger Gestaltung der ärztlichen und geburtS- hülflichen Praxis zu bestellen; und

dem Kandidaten der Chirurgie, Friedrich Hein, aus Rotenburg, die Praxis als Wundarzt erster Klasse, mit dem Wohnsitze zu Bebra, zu gestatten.

Allgemeine Verfügungen und Bekanntma­chungen der Oberbehördem

1. Die eingetretene Erledigung zweier Exekutanten- Stellen bei der Renterei Schmalkalden wird hier­durch zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Cassel den 24. August 1839.

Kurfürstl. Obersinanzkammer. Meistcrlin.

2. Aufforderung zur Theilnahme an der^Iesjährigen Ausstellung kur- hessischer GewerbS - Erzeugnisse.

Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Kurfürstl. Handels- und Gewerbs-Vereins hieß vom 15. Sept. 1837, Nr. 521. und die darauf hin­weisenden jüngsten Bekanntmachungen desselben in den Provinzialwochenblättern rc., die diesjährige Industrieausstellung desselben, betreffend, fordern wir hiermit die Herren Mitglieder der unterzeich­neten Behörde auf, an jener vaterländischen An­ordnung dahin thätigen Antheil zu nehmen, daß es ihnen gefallen möge, selbst, oder von den Ge- werbsgenossen ihrer Geschäftsbezirke, gezogene, für den Handel und die Gewerbe bestimmten Erzeug­nisse des Ackerbaues :c. in ausgezeichneten Exem­plaren, sowohl der Urproduktion als in Mustern der landwirthschaftlich - gewerblichen Industrie, (als: Hopfen, Weberkarden, Safflor, Zucker-Runkelrü­ben und Runkelrüben-Zucker, Lem- und Hanf­pflanzen, zubereiteten Flachs und Hanf, Spiritus, Seiden-Kokons, Seide u. s. w.) an uns zur Wei­terbeförderung spätestens bis zum 1214. Sept. I. I. wohl verpackt und als Dienstsachen bezeich­net, einzusenden, indem es erwünscht sein dürfte, auf desfallsiges verehrliches Anerbieten Kurf. Han-