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1839. uvmwwm

für

Wochenblatt

dit Provinz H a n a u.

Hanan, Donnerstag den X September 1839«

Allgemeine Verfügungen und Bekanntma­chungen der Oberbehörden.

1. Die Revierförsterstelle des Forstreviers Wippershain, in der Forstinspektion Hersfeld, ist erledigt. Gaffel am 19. August 1839.

Kurfürstl. Oberforstkollegium.

Hartig.

vt. Jäger.

2. Die eingetretene Erledigung zweier Exekutanten- Stellen bei der Renterei Schmalkalden wird hier- durch zur allgemeinen Kenntniß gebracht.

Gaffel den 24. August 1839.

Kurfürstl. Obersinanzkammer.

Mcisteflin.

3. Durch hohen Beschluß Kurfürst!. Ministeriums des Innern vom 4. Juli l. I., Nr. 7009 P. d. I., die Beförd erung des HopfenbaueS im Lande betreffend, ist das Kurfürstliche Oberforstkollegium hierselbst von Seiten hohen Finanzministeriums an­gewiesen, den neu zugehenden Hopfenbauern zur ersten Anlage den Bedarf an Hopfenstangen aus den Staatswaldungen, jedoch nur in so weit, als deren Abgabe in forstwirthschastlichcr Hinsicht über- haupt rulässig erscheint, auf Anmelden gegen die Lokaltaxe zu verabfolgen.

Indem wir Kurfürst!. Kreisämter, sämmtliche Vereinsmitglieder und die Ortsvorstände auf diese hohe und wohlthätige Verfügung, welche den vater­ländischen Hopfenbau wesentlich heben und unterstüz- zen wird, aufmerksam machen, ersuchen wir die­selben, solche auf geeignete Weise allgemein be­kannt zu machen und namentlich zur Kunde der­

jenigen zu bringen, welche Hopfenpflanzungen, nach den Vorschriften der landwirrhschaftlichen Zei­tung für Kurhessen, anzulegen gesonnen sind. Zu­gleich bemerken wir dabei, daß wir gern gewilligt sind, Hopfensechser zu neuen Anpflanzungen be­legter Art kostenfrei auf Verlangen künftiges Früh­jahr aus den diesseitigen Pflanzungen abzugeben und darin praktischen Unterricht im Hopfenbau ertheilen zu lassen.

Gaffel den 14. August 1839.

Kurfüstl. Hess. Landwirthschaftsverein.

4. Aufforderung

zur Theilnahme an der diesjährigen Ausstellung kur- hessischer Gewerbs - Erzeugnisse.

Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Kurfürstl. Handels- und Gewerbs-Vereins hiess vom 15. Sept. 1837, Nr. 52ll. und die darauf hin­weisenden jüngsten Bekanntmachungen desselben in den Provinzialwochenblättern ic., die diesjährige Industrieausstellung desselben betreffend, fordern wir hiermit die Herren Mitglieder der unterzeich­neten Behörde auf, an jener vaterländischen An­ordnung dahin thätigen Antheil zu nehmen, daß es ihnen gefallen möge, selbst, oder von den Ge- werbsgenoffcn ihrer Geschäftsbezirke, gezogene, für den Handel und die Gewerbe bestimmten Erzeug­nisse "des Ackerbaues u. in ausgezeichneten Exem­plaren , sowohl der Urproduktion als in Mustern der landwirthschaftlich - gewerblichen Industrie, (als: Hopfen, Weberkarden, Safflor, Zucker-Runkelrü­ben und Runkelrüben-Zucker, Lein- und Hans­pflanzen, zubereiteten Flachs und Hanf, Spiritus, Sciden-Kokons, Seide u. s. w.) an uns zur Wei-