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Wochenblatt

für die Provinz Hanau.

Hanau, Donnerstag den ÄT. Anguft L8LV.

Kurfürstliche' Ernennungen.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet:

dem dienstunfähig gewordenen Revierförster, An­dreas Köhler zu Wippershain, Forstinspeklion Hers- feld, in den Ruhestand zu versetzen.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet:

Die landesherrliche Genehmigung zur Bestellung des Kaplans Georg Kalb in Fulda, zum Pfarrer der katholischen Gemeinde zu Gelnhausen, und des Kaplans Philipp Will in Naumburg, zum Kap- lan der katholischen Pfarrei in Cassel, zu ertheilen;

den Lehrer der Chemie?c. an der höheren Gerperb- schule in Cassel, Dr. Robert Wilhelm Bunsen, zum außerordentlichen Professor der Chemie an der Universität Marburg; — und den außerordentlichen Professor der Chemie, Dr. Karl Winkelblech in Marburg, zum Lehrer der Chemie und chemischen Technologie an der höheren Gewerbschule zu bestel­len ; auch

den Residenzpolizeidirektor Giesler von der ihm übertragenen Nebenstelle eines Mitgliedes des lei­tenden Ausschusses des Landwirthschaftsvereins zu entbinden, und diese Stelle dem Regierungsrathe Scheffer in Cassel, zu übertragen.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet,

dem Sekondlieutenant Wilhelm Bödicker vom Jägerbataillon den unterthänigst nachgesuchten Ab­schied zu ertheilen.

Besondere Bekanntmachungen der Verwak- tungs- und Finanzbehörden.

1. Der Militärpflichtige, Konrad Küchenmeister von Bosserode, ist bei der dießjährigen Aushebung in dem hierzu bestimmt gewesenen Termin nicht erschienen, hat sich auch nicht vertreten lassen, und ist deßhalb vom Rckrutirungsralh für ungehorsam erklärt worden. Da der Aufenthaltsort dieses Mi­litärpflichtigen unbekannt ist, so wird derselbe in Gemäßheit des §. 108 des Rekrutirungsgefetzes vom 25. Oktober 1834 durch diese Ediktalladung vorgefordert, binnen hier und drei Monaten vor dem Unterzeichneten zu erscheinen, und bei Mel­dung der im §. 111 des angezogenen Gesetzes auf das Austreten gesetzten Strafe seiner Militärpflicht ein Genüge zu leisten. Zugleich werden all# Po­lizeibehörden hierdurch ergebenst ersucht, bey oben bezeichneten Ungehorsamen im Betretungsfalle ver­haften und anher ablieiern zu lassen.

Rotenburg am 24. Juli 1839. ,

Kurfürst!. Kreisamt.

Rembe.

2. Nachdem das Statut der Stadt Hanau, die Ko- sten des Feldschutzes und deren gleichmäßige. Der- theilung betreffend, von Kurfürstlicher Regierung dahier bestätiget, und von Kurfürstlichem Ministe­rium des Innern genehmigt, worden ist, so wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Hanau am 29. Juli 1839.

Der Oberbürgermeister Eberhard.

Statuten der Stadt Hanau, die Kosten des Feldschutzes betreffend.

Zur gleichmäßigeren Bertheilung der zur Siche­rung des landwirthschaftlichen und anderen im Freicn