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Hanau, Donnerstag den 8. MugnO L8ZG.

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Kurfürstliche Ernennungen.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet:

die erledigte Amtswundarztstelle für das Justiz - amt Raboldshausen dem Wundärzte 1r Klasse, Karl Kauffmann, aus Ziegenhain, zu übertragen.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet:

ten Justizbeamten bei dem Justizamte Frankenau, Karl Wilhelm Buderus in Frankenberg, in den Ruhestand zu versetzen, und

den Obergerichtsreferendar Karl Julius Elard Ku- lenkamp in Cassel, zum Amtsaffessor bei dem Ju- stizamte in Neuhof zu ernennen.

Ullgetneine Verfügungen und Bekanntma­chungen der Oberdchörden.

1. Für die in das Königreich Barern aus dem diesseitigen Gebiete Reisenden wird nachstehende, die Rotzkrankheit der Pferde betreffende Verfügung des Königlich Venerischen Landgerichts Brückenau zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Hanau am 23. Juli 1839.

Kurfürst!. Regierung daselbst.

Lotz.

Zufolge höchster Anordnung der Königlichen Re­gierung von Unterfranken und Afthaffenburg müs­sen sämmtliche aus dem AuSland nach Baiern ge­hende fremde Pferde an der Eingangsstation einer Visitation hinsichtlich ihres Gesundheitszu­standes unterworfen werden. Es wird daher be­kannt gegeben, daß sämmtliche aus Hessen durch den Landgerichtsbezirk Brückenau nach Baiern kom­

menden Pferde, bei der Durchreise durch die Stadt Brückenau, bei Vermeidung einer Strafe von ei­nem Reichsthaler vom Pferde, dem daselbst befind­lichen Thierarzte zur Untersuchung vorzustellen sind, welcher denselben einen Gesundheitssckcin ausjleUen wird. Brückenau den 26. Juni 1839.

2. Nach eingetretener Erledigung der Stelle eines Kreisthierarztes zu Hünfeld fordern wir deßhalbige Bewerber auf, sich mit den Nachmessungen ihrer Befähigung und bisherigen guten Aufführung bin­nen vier Wochen dahier zu melden.

Fulda am 19. Juli 1839.

Kurfürst!. Regierung der Provinz Fulda.

Eggen«.

vt. Kepler.

3. Geeignete Bewerber um die erledigte Amtswund- arztstcüe für den Justizamtsbezirk Grebenstein wer. den ausgefordert, binnen drei Wochen ihre deßhal- bigen Gesuche bei der unterzeichneten Behörde zu überreichen.

Eaffel am 22. Juli 1839.

Kurfürstliche Regierung der Provinz Niederhessen.

Scheffer.

tL Groß.

4. Durch höchsten Beschluß vom 17. b. M. ist die Postentfernung zwischen Gelnhausen und Sal- münster auf 2 t Meile bestimmt worden, wel­ches dem Publikum hierdurch nachrichtlich bekannt gemacht wird.

Cassel am 25. Juli 1839.

Kurfürst!. Generalpostinspektion..

v. Bau m ba ch, kraft höchsten Auftrags.