Einzelbild herunterladen
 

639

und Stallung, neben Andreas Uhl und Lo- rcnz Stock;

2) Pmb. 26. 34 4 R. Acker bei der Henkerswicse, an Peter Kunkels Wittwe;

3) Pmb. 39. 23 R. im Gelnhäuser Thal, an sich und dem Weg;

4) Pmb. 161. 9 R. in den Grasgärten, neben Johs. Herr rel.;

5) Pmb. 49. 7 R. im Nopprich, neben Michel Kunkel,

erkannt worden. Zur Vollziehung desselben steht erster Termin den 5. September l. I., zweiter den 3. Oktober d. I., Morgens 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle und dritter den 31. Oktober l. J., Nachmittags .3 Uhr, in dem Gemeindewirthshause zu Flörsbach. Etwaige hypothekarische Forde­rungen und dingliche Rechte sind schon im ersten der drei Termine, bei Meidung des gemeinrecht­lichen Nachtheils, anzumelden und genügend zu begründen.

Bieder den 11. Juli 1839.

Kurfürstl. Justizamt. Zahn.

vt. Grass

29. Langenselbold. Zur Eröffnung des von dem am 20. April 1839 verstorbenen Johann Christian Hoin von hier bei unterzeichnetem Gerichte hin­terlegten Testamentes ist Termin auf den 6. Au­gust d. I, Morgens 8 Uhr, in das hiesige Ge­richtslokal anberaumt worden, und werden daher alle diejenigen, welche hierbei betbeiligt zu seyn glauben, insbesondere die nach Amerika ausgewan- derten Geschwister des Testators, nämlich die Ehe­frau des Anton Fuchs, Margarethe, geb. Hoin, und Katharine Hoin auf diese Tagefahrt anher vorgeladen.

Verfügt Langenselbold am 15. Juli 1839.

Kurf. Fürstl. Jsenburg. Justizamt. Wörishoffer.

vt. Schmidt.

30. Hanau. Der Nachlaß der dahier verstorbenen Wittwe des Gerbers Wilhelm Corell, Helene, geborne Hook, hat sich als überschuldet herausge­stellt und ist von den Vormündern der hinterlas­senen minderjährigen Kinder derselben die Erb­schaft ausgeschlagen worden.

Gläubiger, welche Forderungen an den bezeich­neten Nachlaß haben, werden aukgefordert, im Termin den 4. September l. I., Vormittags 10 Ubr, dieselben zum Zwecke des Güteversuchs ge­hörig anzumelden, widrigenfalls die Bekannten als dem Beschluß der Erschienenen beitretend angese­hen, die Unbekannten dagegen von diesem Ver« fahren ausgeschlossen werden sollen.

Hanau de» 17. Juli 1839.

Kurfürstl. Landgericht. Schneider, vt. Todt.

3t. Hanau In Sachen des Rentners Johann Georg David Wunderly zu Hanau, Klägers, ge­gen den Schreinermeister Kaspar Weisheimer und dessen Ehefrau, Elisabeth, geborne MatheS, dakelbst, Beklagte, wegen Hypothekschuld, ist der Verkauf des den Verklagten zugehörigen Wohn­hauses in der Salzgasse hiesiger Neustadt, neben Link und Döller Nr. 984, erkannt nnb erster Stei­gerungstermin auf den 5. September, eventuell zweiter und dritter auf den 3. und 31. Oktober d. J., jedesmal Vormittags 10 Uhr, in das Lokal des unterzeichneten Gerichts anberaumt worden. Kaufliebhabern dient dies zur Nachricht, etwaige Rcalberechtigte dagegen werden aufgefordert, ihre Ansprüche im ersten Termin, bei Meidung der Ausschließung resp. Benachrichtigung auf ihre Ko­sten , anzumelden und zu begründen.

Hanau den 8. Juli 1839.

Kurfürstliches Landgericht. Schneider.

vt. Todt.

32. Geln hausen. Johann Jakob Repp von hier, geboren im Dezember 1768, Sohn des hiesigen Bürgers Johann Jakob Nepp und dessen Ehefrau, Katharine Christine, geborne Stöppler, hat sich vor etwa 40 Jahren von hier entfernt, ohne daß bis jetzt eine Nachricht über sein Leben oder seinen Aufenthaltsort dahier eingegangen wäre.

Bei dem sonach überschrittenen 70. Lebensjahr wird derselbe oder dessen Leibes- resp. Testa- mentserben hiermit aufgefordert, zur Empfang­nahme des unter Kuratel stehenden, in ohngefähr 70 fl. bestehenden Vermögens innerhalb 2 Mona­ten sich so gewiß dahier zu legitimircn, als außer­dem gedachter Joh. Jakob Repp für todt erklärt und dessen eben bezeichnetes Vermögen den aufge­tretenen Jntestaterben zur freien Disposition ohne Kaution verabfolgt werden wird.

Gelnhausen den 10. Juli 1839.

Kurfürstl. Justizamt.

Zinck.

vt. Busch.

33. Somborn. Nach vorgängiger richterlicher Ein­weisung sollen in Sachen der Gebrüder Zadock und Gumpel Lorsch dahier, Kläger, gegen den Müller Konrad Drückn er zu Somborn, Verklagten, we­hen Forderung, folgende, dem Beklagten zuste- gende, zu Somborn und dasiger Gemarkung gele­gene Immobilien, als:

Hofraithe:

1) Pag. 39. 3 V. 37 R. 4 S. ein Wohnhaus, Mahl- und Oelmühle, Scheuer und Stallung, alles zur Hälfte.

Accker im Well- und Oberfeld:

2) Pag. 16. 30 R. 2 S. bei der Mühle, neben