Einzelbild herunterladen
 

Kurfürstliche Ernennungen.

Seine Hoheit der Kurprinz, und Mitregent haben gnädigst geruhet:

dem Bürgermeister S ie fe zu Schwarzenborn, so wie dem Bürgermeister Bolze zu Trockenerfurt das silberne Berdienstkreuz zu verleihen.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet:

den Obergerichtsrath Ludwig Friedrich Theodor Völker in Marburg aus dem Zivilsenate in den Kriminalsenat des dasigen Dbergrrichts zu versetzen, und dagegen

den Justizbeamten Justus Rang in Amöneburg zum Obergerichtsrathe im Zivilsenate des Obergerichts in Marburg; auch

dem Obergerichtsreserendar Wilhelm Georg Chri­stoph Weber in Fulda zum Amtsaffessor bei dem Justizamte in Witzenhausen zu ernennen.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet:

den Thierarzt erster Klasse, Heinrich Friedrich Moutour zu Lichtenau, zum Kreisthierarzte für den Kreis Frankenberg zu bestellen, und

den Pfarrer Daniel Moutour zu Karlsdorf, we­gen Krankheit und deßhalbigen Unvermögens zurr Versetzung seines Dienstes, in den Ruhestand zw

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet:

dein Steuerinspektor Merkel in Schmalkalden. aus sein unterthänigstes Nachsuchen in den Ruhe-, stand zu versetzen.

Allgcineine Verfügungen und Bekanntma­chungen der Oberbehörden.

1. Dem Kandidaten der Thierheilkunde Her; Gotz Löbenstern aus Rückingen ist die thierärztliche Pra­xis als Thierar,zr erster Klasse, mit dem Wohnsitze zu Wäcktersbach, gnädigst gestattet worden, welches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Hanau den 28- Juni 1839.

Kurfürst!. Regierung daselbst. Ledderhofe.

2. Die Stelle eines Exekutanten bei der Renterei zu Bergen ist erledigt.

Cassel am 3. Juli 1839 Kurfürst!. Öbersinanzkammer. Meisterlin.

3. Die Erledigung der Stelle eines zweiten Rente« reidieners und Erekutanten bei der Renterei Jes» berg wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge­bracht. Cassel den 5. Juli 1839- Kurfürst!. Öbersinanzkammer. Meisterli n.

Besondere HekauntuNchungeu, der Verwat- tungs - und Finauzhehörden.

1. Montag den 29. Juli d. I., Vormittags 11 Uhr, sollen die bei der hiesigen Kurfürst!» Mainzoller­hebung im Laufe eines Jahres und zwar in der Zeit vom 1. August dieses Jahres bis zum 1. Au­gust künftigen Jahres zur Erhebung kommender reinen Zolldielen, welche beiläufig eine Quantnat von 2500 bis 3000 Stück ausmacken, unter der Bedingung-, daß solche ohne Unterschied von dem betreffenden Käufer angenommen unb so bald eure Quantität von vier- bis fünfhundert Stück vor­handen ist, nach vorheriger Zahlung abgeholt wer-