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Weinberge:

9) Pag. 107. 6 R. 5 S. in der Obergewann, ne­ben Konrad Ries; 10) Pag. 142 7 R. ä S. im Hollertritt, neben Henrich Gulhmann; 11) Pag. 115. 4 R. 8 S. in den Hirschäcker, neben Kon. rav Kern, öffentlich meistbielend verkauft werden und ist hierzu erster Termin auf den 26. August l. I , Vormittags 12 Uhr, in das Amtslokal dahier, eventuell zweiter auf den 24. Sept. l. I., und dritter Termin auf den 22. Oktober l. I., jedes­mal Vormittags 10 Uhr, nach Neuses bestimmt, worden, welches Kaufliebhabern hierdurch zur Nach­richt, etwaigen sonstigen Pfandgläubigern aber mit der Aufforderung eröffnet wird, bei Meldung des gemeinrechtlichen Nachtheils, beziehungsweise Be­nachrichtigung auf ihre Kosten, in dem anberaum- ten ersten Termine, unter Vorlegung der betref­fenden Urkunden, ihre Ansprüche gehörig anzumel- den und alsbald zu begründen.

Gelnhausen den L. Juli 1839.

Kurfürst!. Justizamt.

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vt. Busch.

38. Hanau. Auf den Antrag des Handelsmannes Joseph Anton Löhr zu Frankfurt, in väterlicher Gewalt seiner mit Johanne Katharine Rudrauf von hier in erster Ehe erzeugten, in actis genann­ten Kinder, soll das zum Nachlasse der Philipp Friedrich Rudraufschen Eheleute dahier gehörige, in der Salzgasse der Neustadt, neben Jung und Herbst gelegene Wohnhaus Freitag den 19. k. M. Nachmittags 4 Uhr, im Lokale der unterzeichneten Gerichtsstelle an den Meistbietenden verkauft werden.

Hanau am 26. Juni 1839.

Kurfürst!. Landgericht. Schneider.

vt. Todt.

39. Hanau. Wilhelm Anton Merz, Sohn des Ta- baksspinners Anton Merz dahier, geboren den 6. Juni 1769, welcher seit längerer Zeit, unbe­kannt wo, von hier abwesend ist, oder dessen et­waige Leibes-, Testaments- oder Vertragserben werden auf den Antrag der nächsten Seitenver- wandren des genannten Abwesenden hiermit öffent­lich aufgefordert, sich so gewiß binnen 3 Monaten von der Zeit der Bekanntmachung angerechnet, dahier zu melden, als widrigenfalls jener für todt erklärt und mit Ausschließung dieser dessen Vermögen an die ausgetretenen Erben ohne Kaution verabfolgt werden soll.

Hanau am 28. Juni 1839.

Kurfürstliches Landgericht. Schneider.

Vt. Todt.

40. Sckwarzenfels. Melchior Meyenschein und dessen Ehefrau, Elisabeth, geborne Strott, zu Sterbfritz, erwarben vermöge gerichtlichen Kauf­

briefs vom 28. November 1837 von Hartmann Muth daselbst den größeren Theil der zu dessen von Johannes Spcrzel und dessen Ehefrau daselbst auf ihn übergegangenen geschlossenen halben Bauern­gut gehörigen Immobilien.

Die Erben des Verwalters Limpert auf' dem Bla.ifarbenwerk zu Mottgers: 1) Johan­ne Marie Katharine, 2) Anne Sardine Elisa­beth , 3) Eleonore Magdalene, 4) Christian Gott­lob und 5) Marie Friederike Limpert sollen nun nach dem Tode ihres Vaters sich berühmt haben, daß dieser vbengen. Johannes Sperzel ein Dar- lehn von 400 fl. vorgeschossen, und letzterer dage­gen vermöge Schuldverschreibung vom 31. August 1790 sein halbes Bauerngut verpfändet habe.

Melchior Meyenschein und dessen Ehefrau haben deßhalb den genannten Erben über die geschehene Berühmung derselben den Eid zuschiebend, zur Geltendmachung ihres Pfandrechtes provozirt und da deren Aufenthalt beschcinigtcrmaßen unbekannt ist, auf Ediktalladung derselben eingetragen

Die Provokaten werden daher hierdurch geladen, auf die erhobene Provokation sich bei Strafe des Kostenersatzes im Termin den 5. Aug. d. I. des Eingeständnisses und der Ausschließung mit etwai­gen Einreden sowie der Eidesverweigerung aber in dem eventuell weiter bestimmten Termin den 26. August d. I. zu erklären.

Schwarzenfels am 26. Juni 1839.

Kurf. Justizamt das.

Ende.

vt. Jordan.

4t. Ginn heim. Zum zwangsweisen öffentlichen AuSgebote folgender, der Ludwig Pflug Wittwe zu Ginnheim zustehenden, in der dasigen Gemar­kung gelegenen Grundstücke:

Eigen Acker im Feld gegen Elchersheim: Pag 391 1 V. 34 R. in der Eck, neben Johan­nes Junghenn.

Eigen Erbzins allda:

2) Pag. 416. 1 V 37 R. zieht über den Ecken- Heimerweg, neben Ludwig Bender.

Eigene Waldung:

3) Pag. 614. 6 R. im Vorderwald, neben Hein­rich und Ludwig Pflug, ist erster Termin auf den 27. August l. J., Vormittags 11 Uhr, in diesiges Amtslokal, eventuell zweiter und dritter Termin auf den 25. September und auf den 23 Oktober l. I., Vormittags präziS 11 Uhr, nach Ginnheim anberaumt worden.

Indem dies hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird, ergehet zugleich an etwaige Hypo- thekargläubiger die Aufforderung, ihre Ansprüche an den bezeichneten Immobilien im angesetzten er­sten Termine beim Rechtsnachtheile, bezüglich der Ausschließung und Benachrichtigung auf ihre' Ko-