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sten, anzumelden und gehörig zu begründen haben. Schlüchtern den 11. Juni 1839.

Kurhess. Justizamt.

S ch esse r.

vt. Stockhardt.

12. Kirchbracht. Nachdem der über den minder­jährigen Johannes Gehrhardt von Kirchbracht, bestellten Vormund Johannes Lein von da die Erklä­rung abgegeben, daß er den verschuldeten Nachlaß des verstorbenen Vaters seines Kuranden, des Jo­hannes Gehrhardt von Kirchbracht, nur mit der Rechtswohlthat des Gesetzes und des Inventars antrete, so werden dessen Gläubiger zur summari­schen Schuldenliquidation auf den 7. August d. J., Morgens 9 Uhr, bei Meldung der Ausschließung, anhero vorgeladen.

Birsicin den 8. Juni 1839.

Kurf. Fürstl. Jsenb. Justizamt.

H a r ck e.

vt. Poppelmann.

13. Sannerz. Auf den Antrag eines Hvpothek- gläubigers sollen nachfolgende, des Valentin Nei­nig s Wittwe in Sannerz gehörige ^Immobilien, als:

1) Ein Wohnhaus Nr. 27, Scheuer, Stallbau und Nebenbau, nebst Hofraithe;

2) ein Gras - und Pflanzengarten beim Haus, vor hiesigem Amt versteigert werden, wozu erster Termin auf den 23. August, eventuell zweiter auf den 20. Sept. und dritter auf den 18. Oktober [. J. anberaumt worden ist. Allen übrigen Hypo­thekgläubigern dient dies mit dem Bemerken zur Nachricht, daß sie ihre Ansprüche in dem anbe- ranmten ersten Termin, bei Meidung der Aus. schließung und resp. Benachrichtigung aus ihre Kosten, anzumelden und gehörig zu begründen haben.

Schlüchtern den 21. Juni 1839.

Kurhess. Justizamt. Scheffe^r.

vt. Stockhardt.

14. Sangenhiebst ck. Auf den Antrag eines im- mittirten Gläubigers ist der öffentliche Verkauf nach­stehend verzeichneter, der minderjährigen Katha- rine Noth, Tochter des Peter Noth von Lan- gendiebach, gehörigen, in dortiger Gemarkung ge­legenen Immobilien, als:

1) Nr. 157. 2 V. 4 5 R. die Hälfte eines zwei­stöckigen Wohnhauses, Scheuer und Stallung mir Hofraitheplatz und Garten, in Langendie- 'bach gelegen;

2) 9fr. 977, 78 u. 8t, 3 Vrtl. 21 Ruth, im Galgenfeld beim Schaftrieb, neben Johannes Schäfer,

erkannt und hierzu erster Termin auf den 22. Au­gust d. J., eventuell zweiter auf den 19. Sept. d. J., etwaiger dritter auf den 17. Oktober d, I-,

jedesmal Morgens 10 12 Uhr, in das hiesige Gerichtslokal anberaumt worden, welches mit dem Anhänge bekannt gemacht wird, daß diejenigen, welche hypothekarische Ansprüche an die zum Ver­käufe ausgesetzten Immobilien zu haben glauben, solche im ersten Verkausstermin, bei Meldung des gemeinrechtlichen Nachtheils bezüglich der Benach­richtigung auf ihre Kosten, anzumelden und zu begründen haben.

Langenselbold am 25. Juni 1839.

Kurf. Fürstl. Jsenb. Justizamt. Wörishoffer.

vt. Schmidt.

15. Oeffentliche Aufforderung.

Langen Siebach. Die Gemeinde Langendie- bach hat Behufs der Ablösung eines von ihr zu leistenden, auf den Grundstücken ihrer Gemarkung ruhenden, dem Fürstlichen Hause Jsenburg zuste- hendeu dinglichen Rechtes, auf den Bezug von jährlich 114 fl. 54 kr. Beedgeld gegen Seiner Durch­laucht , den Herrn Fürsten zu Jsenburg, bei dem unterzeichneten Gerichte eine Provokation erhoben und sich zur. Entrichtung einer im 20sachen Be­trage berechneten Ablösungssumme von 2298 fl. erboten.

In Gemäßheit der §. §. 88 und 89 des Gesetzes vom 23. Juni 1832 werden daher alle bei dieser Ablösung beseitigten Personen hiermit aufgefor­dert , ihre Ansprüche, insofern sie sich auf die Mit­wirkung bei der Auseinandersetzung beziehen, in dem auf den 26. August d. I., Morgens 9 Uhr, bestimmten Termin, unter dem Rechtsnachtheile, daß sie in das Resultat derselben einwilligend an- gesehen werden, insofern sie aber bei der Verfü­gung über das Kapital selbst in Betracht kommen, binnen 6 Monaten

vom Tage der ersten Einrückung dieser Ladung in die öffentlichen Blätter an, unter dem Verwarnen daß sie außerdem nicht berücksichtigt werden, unter Beobachtung der Vorschriften des erwähnten Ge­setzes vom 23. Juni 1832 geltend zu machen.

Langenselbold am 26. Juni 1839.

Kurfürst!. Fürstl. Jsenb. Justizamt. Wörishoffer.

vt. Schmidt.

16 Unhersotzb a ch. In Sachen des Wilhelm Pfann- müller von Untcrrcichcnbach, Kläger, gegen die Witt­we des Johs. Köhler von Obersotzbach, jetzt zu Untehotzbach, Beklagte, Kaufschilling betreffend, ist durch Dekret vom heutigen der Verkauf nachstehen­der, der Letzteren gehörigen und in Untersotzbacher Gemarkung gelegenen Güterstücke, als:

1) Ein Acker am Thiergarten, an Johannes Pfannmüller Nr. 33;

2) eine Wiese in der Sandwiese, an Heinrich Pfannmüller Nr. 29;

3) eine do. in der Huh, an Johannes Weber,