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Löschung in den Hypothekenbüchern unfehlbar er­kannt werden wird.

Salmünster den 28. Mai 1839.

-'Kurfürst!. Justizamt. Übet.

vt. Simon.

5. Haitz. In Sachen des Herrn Amtswundarztes Heßler von Meerholz, gegen Christoph Lamm in Haitz, Forderung betreffend, ist heute der öffent- liche" Verkauf der dem Letzteren gehörigen, in Hai- per Terminei, in den Stöbern, auf der Schlüssel- wiese, neben der Kinzig gelegenen 1 Vrtl. 6 Ru- then haltenden Wiese, erkannt und dazu erster Termin auf den 25. Juli, eventuell zweiter auf den 22. August und dritter auf den 19. Septem­ber d. I., jedesmal Vormittags 9 Uhr, in hiesi­ges Amtslokal anberaumt worden.

Indem dies andurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird, werden zugleich alle etwaigen wei­teren Pfandgläubiger zur Geltendmachung und Begründung ihrer Pfandrechte an gedachter Wiese, unterm Nechtsnachtheile des Ausschlusses, zum er­sten Termine aufgefordert.

Meerholz am 31. Mai 1839.

Kurf. Hess. Gräfl. Jsenb.Justizamt. Losch.

vt. Menger.

6. Birstein. In Sachen der Geldzins - und Zins- fruchtpflichtigen Einwohner der Gemeinden Ober- und Untersotzbach, Provokanten, gegen den Herrn Fürsten zu Jsenburg Durchlaucht, Provokaten, Ablö­sung von Grundzinsen, Zinsfrucht und Rauchkorn betreffend, haben Erstere den Antrag gestellt, die dem Herrn Provokaten jährlich schuldigen

a) 213 Mltr. 1 M. 3 S. 2 $ Gesch. Zinshafer,

b) 18 Mlr. 3 S. 1 Gesch. Gondsröder Zins,

e) 18 Mlt. 3 S. Rauchkorn,

d) 17 Mlt. Huttischen und Pfarrweizen,

e) 12 Mlt. dcßgl. deßgl. Hafer,

nach Abzug der gesetzlichen 3% im Geldwerth nach dem 20fachen Betrag sowie

Q 244 fl. 31 i kr. Grundzins,

g) 12 fl. 24 j kr. Gondsröderzins und

b) das von f u. g herkömmliche Agio von 5% mit 12 fl. 41 kr.,

ebenfalls im 20 fachen Betrag, zusammen um 25,214 fl. 25 kr. abzulösen und ist zur Verhand­lung der Sache Termin auf den 25. Juli d. J. anberaumt worden. Dieser Antrag wird in Ge- ^Wit des Gesetzes vom 23 Juni 1832 mit der Uufforberung zur öffentlichen Kenntniß gebracht, raß diejenigen, welche sich bei der Auseinanderse­tzung diews Antrags betheiligt finden, ihre Erklä­rung in Person oder durch hinlänglich Bevollmäch­tigte in dem oben anberaumten Termine so gewiß vorzubringen haben, als sonst ihre Einwilligung in das Resultat angenommen werde;, diejenige«

Personen aber, welche bei der Verfügung über das Ablösungskapital ein Interesse haben, ihre An- sprücbe binnen 6 Monaten vom Tage der ersten Einrückung dieses angerechnet, unter dem Rechts- nachtheile und mit Beobachtung der gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen haben, widrigen­falls hierbei auf sie keine Rücksicht genommen werde. Birstcin den 30. Mai 1839.

Kurf. Fürstl Jsenb. Justizamt. Harcke.

vt. Poppelmann. Aktuar.

7. Bergen. Nachdem Behufs der nach dem Ab­lösungsgesetze vom 23. Juni 1832 erforderlichen Auseinandersetzungen im Bezirke des Justizamts Bergen für cie nächsten fünf Jahre nachbenannte Sachverständige heute erwählt und resp, ernannt worden sind, nämlich:

1) von Seite der Pflichtigen:

a) als Sachverständiger der Ortsbürger Wil­helm Keller zu Bischofsheim,

b) als Stellvertreter der Ortsbürger Philipp Geibel zu Gronau;

2) Namens der Berechtigten, von welchen keine Vorschläge überreicht worden, von Seite des Justizamts:

a) als Sachverständiger, der Oekonom sJu- stinian Petermann zu Mainkur,

b) als Stellvertreter, der Ortsbürger Jsaak Pulver zu Berkersheim;

3) von Amtswegen:

a) der Bürgermeister Müller zu BerkerS- heim und

b) als dessen Stellvertreter der Ortsbürger Heinrich Lehnung von Fechenheim,

so wird dieses mit Bezug auf die Vorschrift im §. 68 des gedachten Gesetzes hierdurch zur öffent­lichen Kunde gebracht.

Bergen am 3. Juni 1839.

Kurfürst!. Justizamt.

Schuppi us.

8. Marjoß. Wegen ausgeklagter Hypothekschulden ist der Verkauf des dem Philipp Schmidt und dessen Ehefrau, Karoline, geb. Wagner, von Mar­joß, gehörigen, in Marjoß gelegenen Wohnhauses, Pmb. 1G7. 12 R. groß an der Landstraße, neben Konrad Iahn zu beiden Seilen, erkannt. Zu des­sen Bewirkung sind.Termine und zwar: erster auf den 26. Juli, eventuell zweiter auf den 23. Au­gust und weiter eventuell dritter auf den 20 Sep- tember b. I , Nachmittags 2 Uhr, vor unterzeich­netes Justizamt anbestimmt worden.

Kaufliebhaber werden hiervon in Kenntniß ge­setzt, Hypothekargläubiger aber geladen, ihre An- spräche an dem oben erwähnten Wohnhauw im ersten Verkaufstermine, bei dem RechtSnachtheile der Ausschließung, beziehungsweise der Benach-

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