^ 25
muiuvut m
f ii r
Wochenblatt
d i e Provinz H a n a u.
Hau an, Donnerstag den TV. Juni L8ZA.
Kurfürstliche Ernennungen.
Seine Hoheit der Kurprinz und Milregent haben gnädigst geruhet:
den Amisassessor Richard Bode in Fritzlar zum ordentlichen Stadtgerichtsassessor zu Eassel zu ernennen; dagegen
den außerordentlichen Sradtaerichtsassessor Ludwig Büff zu (Lasset in gleicher Eigenschaft zum dortigen Landgerichte zu versetzen; und
den Amtsassessor Karl Friedrich v. Stiernberg in Hofgeismar zum Iustizbeamren in Fritzlar, sowie den Obergerichtsanwalt Anton Knorz zu Fulda, zum Sekretargehulfen bei dem Obergerichte in Marburg zu ernennen.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet:
den Pfarrer der evangelischen Gemeinde zu Fulda, Konsistorialrath Dr. Wiß, zugleich zum geistlichen Inspektor der Pfarreiklasse Fulda zu ernennen,
die erledigte zweite Pfarrerstelle der Untermustädter- gemeinde zu Eassel, den Pfarrer Johann Lchraub in Ealden zu übertragen,
die landesherrliche Genehmigung zur Bestellung des Kaplans Konrad Hock in Eassel, zum katholischen Pfarrer in Marburg zu ertheilen, und
den Polizeiregistrator Georg Haas zu Eassel, zum Polizeikommissar bei der Residenzpolizeidirektion zu bektelipn
Seine Hoheit der Kurprinz und Milregent haben gnädigst geruhet:
den Assistenten Döll bei dem Steuer- und Nie- derlageamte in Wannt,iek, in gleicher Eigenschaft -u dem Haupizollamte in Eassel zu versetzen.
Allgemeine Verfügungen und Bekanntmachungen der Oberbehörden.
1 . Zu der anderweiten neun oder zwölfjährigen Verpachtung des zu Trinitatis 1840 pachtlos werdenden Staatsdomainenguts zu Jesberg, das Postgut genannt, welches außer den vorhandenen Wohn - und Oekonomiegebänden ungefähr 2821 Acker Land, 118 Acker Wiesen und 5 Acker Garten enthält und wobei eine freie Schäfer-igereebligkeit hergebracht ist, haben wir in Folge Statt gehabten Nachgebols einen weiteren öffentlichen Sieigerungstermin auf Dienstag den 2. Juli d. I, Vormittags um lOUhr, in dem Geschäftslokal der Obeisinänzkammcr an# beräumt. Pachiliebhaber haben sich daher an dem genannten Tage und zur bestimmten Stunde in dem bezeichneten Lokal cinzufinden, über ihre landwirrhscbaftlichen Kenntnisse und den Besitz eines zur Pachtannahme und Kautionsleistung zureichenden Vermögens, vollständige obrigkeitliche Zeugnisse, ohne welche Niemand zum Mitbieten zugelassen wird, vorzulegen, und sodann nach 9vr» nebmung der Pachtbedingungen, welche auch schon jetzt in dem Pachtsekretariate der unterzeichneten Behörde eingesehen werden können, ihre Gebote zu Protokoll zu geben.
Eassel am 30. Mai 1839.
Kurfürstl. Obersinanzkammer.
M eisterli n.
2 Bekanntmachung,
die diesjährige Thierschau und Prä- mienvertHeilung betreffenv^
Wie in dem für das Jahr 1839 festgesetzten Prämienpro^ramm bereits angedeutet worden, sol