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Ueberzeugung, daß der Ansuckende keine, das Leben gefährdende undvekürzende Krankheit oderKrank- Heitanlagehabe, pflichtmäßig versichert. Zur Gültig­keit des Zeugnisses ist erforderlich, daß, im Falle der Aussteller der Gerichtsarzt ist, es mit dessen Dienstsiegel, im andern Falle aber entweder von demselben oder vom Ortsvorstande beglaubigt seyn müsse.

5) Zu bestimmen, daß der Ausschuß nach diesen Erfordernissen Formulare zu den Deklarationen und Gesundheitszeugnissen drucken lasse und solche den Ansuchenden zur Anwendung mittheile.

6) Anzuordnen, daß die Ausnahme in die Gesell­schaft und jeder Anspruch an derselben vernich­tet wird, wenn der Aufgenommene im veran­laßten Zweikampfe, durch Selbstmord oder durch die Hand der Justiz fällt oder wenn er auf eine unverantwortliche mutwillige Weise sein Leben aufs Spiel gesetzt oder seinen Tod durch einen lasterhaften Lebenswandel beschleunigt hat, daß deßhalb bei jedem Sterbfalle gleich nach erfolg« tcm Ableben die Hinterbliebenen den Todesschein nebst einem ärztlichen Zeugnisse über die letzte Krankheit oder über die Todesursache zur wei- tern Verfügung an den Ausschuß einzusenden haben.

7) Weiter zu bestimmen, daß, sowohl im Falle ein Mitglied in verschiedenen Ehen gelebt und Be­rechtigte aus denselben hinterläßt, als im Falle, wenn die Pension auf Waisen übergeht, entwe­der wenn keine Wittwe vorhanden ist oder wenn sie stirbt, die Vorschriften eintreten und vom Aus­schusse angewendet werden sollen, welche deßhalb in den §. §. 16. und 17. der Landesordnung vom 29. März 1827 enthalten sind.

8) Zum §. 2. der Beschlüsse von 1836 den Zusatz zu machen, daß, wenn ein auf Pension berech­tigtes Kind vor dem 20. Jahre heirathet, die Berechtigung mit dem Monate nach vollzogener Ehe aushört.

9) Festzustellen, daß provisorische Anstellungen, in so fern ein Einkommen damit verbunden ist, den Termin bestimmen, von wann die Nachzahlun­gen der Beiträge beginnen müssen und

10) zu beschließen, daß, falls ein Mitglied sich dem Trunke oder einem sonstigen, die Gesundheit zer­störenden, Laster ergeben würde, dessen Aus­schließung, nach vorgängiger durch den Ausschuß bewirkten Warnung in der Generalversammlung auf den Grund zuverlässiger Nachweisung durch 2 Theil der anwesenden Theilhaber ausgespro­chen und aller Ansprüche auf Rückforderung ver- Urstig erkannt werden könne.

Besondere Bekanntmachungen dW Verwal- tungs- und Finauzbebörden.

1. Die Oellieferung für die hiesige Gendarmeriesek­tion soll auf ein Jahr, vom 1. Juli k M. an, an

den Mindcstforderndcn gegeben werden. Hierauf Reflektirende wollen ihre Forderungen im Laufe dieses Monats bei mir einreichen.

Hanau den 10. Juni 1839.

Brandes, Rittmeister.

2. Der Wollmarkt zu Offenbach fängt dieses Jahr den 24. Juni an und endigt den Ä. Juni, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringt.

Offenbach den 8. Juni 1839.

Der Bürgermeister Buddcn.

3 Der Philipp Friedrich Fehl von hier beabsich­tigt nach Köln, im Königreich Preußen, überzuzie- hen, welches, der bestehenden Vorschrift gemäß, andurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. Gelnhausen am 7. Juni 1839.

Der Landrath Klingelhöfcr.

Privatverkäufe.

1. Nachträglich unseres Avercissements vom 30. v. M., über die den 17., 18., 20. und 21. d. M. dahier Statt findende Versteigerung der zudem Nachlaß der verewigten Frau Herzogin von Anhalt-Bernburg Hoheit gehörigen Objekte, wird den Kunstliebhabern bekannt gemacht, daß die Gemälde und Kupferstiche, worunter sich

a. ein Abendmahl von Naphael M o r g h a n,

b. eine Transfiguration von demselben,

c. eine Madonna von Petrus B e l t e l i n i,

d. 8 Römische Stanzen von Joannes Volpota, und die Instrumente, worunter sich ein guter Wie­ner Flügel von Mahagoniholz befindet, Donnerstag den 20. d. M., Nachmittags 2 Uhr, zum Verkauf ausgesetzt werden.

Hanau den 12. Juni 1839.

Die mit der Erbschaftsauseinandersetzung beauftragten Bevollmächtigten.

Verehelichte, Geborne und Gestorbene in hiesiger Stadt.

Verehelichte

In der evangelischen Gemeinde der Johanneskirche.

Den 9. Juni. Markus Andreas Roode, Beisaß und Fabrikarbeiter, mit Jungfrau Therese Goy, von hier.

Den 10 Juni. Wilhelm Jakob Pfeiffer, Bürger und Lehrer, mit Jungfrau Anne Katharine Fmi- bohner von hier.

Gcvopcne.

In der evangelischen Gemeinde der Marienkirche.

Den 9- Mai. Johann Christian, des Bürgers und Schreinermeisters Kaspar Menger, S.

Den 13. Mai. Adam Gustav Theodor, des Bür­gers und Expedienten bei hiesigem Stadtrath Dttt- mar Gerlach, S.

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