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Löschung in den Hypothekenbüchern unfehlbar er­kannt werden wird.

Salmünster den 28. Mai 1R39.

: Kurfürst!. Iustizamt.

U d e l.

vt. Simon.

27. Haitz. In Sachen des Herrn Amtswundarztes Heßler von Meerholz, gegen Christoph Lamm in Haitz, Forderung betreffend, ist heute der öffent­liche Verkauf der dem Letzteren gehörigen, in Hai- tzer Serminei, in den ködern, auf der Schlüssel- wiese, neben der Kinzig gelegenen 1 Vrtl. 6 Ru­then haltenden Wiest, erkannt und dazu erster Termin auf den 25. Juli, eventuell zweiter auf den 22. August und dritter auf den 19. Septem­ber d. I., jedesmal Vormittags 9 Uhr, in hiesi­ges Amtslokal anberaumt worden.

Indem dies andurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird, werden zugleich alle etwaigen wei­teren Pfandgläubiger zur Geltendmachung und Begründung ihrer Pfandrechte an gedachter Wiese, unterm Rechtsnachtheile des Ausschlusses, zum er­sten Termine ausgeforderr.

Meerholz am 31. Mai 1839.

Kurf. Hess. Gräss. Jsenb.JustizamO D o s ch.

vt. Menger.

28. Birst ei n. In Sachen der Geldzins - und Zins- fruchlpflickligcn Einwohner der Gemeinden Ober- und Untersotzbach, Provokantengegen den Herrn Fürsten zu Jsenburg Durchlaucht, Provokaten, Ablö­sung von Grundzinsen, Zinsfruchl und Rauchkorn betreffend, haben Erstere den Antrag gestellt, die dem Herrn Provokateur jährlich schuldigen

a) 213 Mltr. 1 M. 3 S. 2 j Geich. Zinshafer,, b) 18 Mir. 3 S. 1 Gesch. Gondsroder Zins,

e) 18 Mlt. 3 S. Rauchkorn,

d) 17 Mlt. Huttifchen und Pfarrweizen,

e) 12 Mit. deßgl. deßgl. Hafer, nach Abzug der gesetzlichen 3°a im Geldwerth nach dem 20fachen Betrag sowie

Y 244 fl. 31 kr. Grundsins,

g) 12 fl. 24 s kr. GondSröderzins und

b) das von f u. g herkömmliche Agio von 5"/o mit 12 fl. 41 kr.,

ebenfalls im 20 soeben Betrag, zusammen um 25,214 fl. 25 kr. abzulösen und ist zur Verhand­lung der Sache Termin auf den 25. Juli d. J. anberaumt worden. Dieser Antrag wird in Ge­mäßheil des Gesetzes vom 23 Juni 1832 mit der Aufforderung zur öffentlichen Kenntniß gebracht,, daß diejenigen,, welche sich bei der Auseinanderse­tzung dieses Antrags betheiligt finden, ihre Erklä­rung in Person oder burcb hinlänglich Bevollmäch- ttgte in dem oben anberaumten Termine so gewiss vorzubringen haben, als sonst ihre Einwilligung in das Resultat angenommen . werde; diejenigen

Personen aber, welche bei der Verfügung über das Ablösungskapital ein Interesse haben, ihre An- spiüche binnen 6 Monaten vom Tage der ersten Einrückung dieses angeredmet, unter dem Rechls- nachiheile und mit Beobachtung der gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen haben, widrigen­falls hierbei aus sie keine Rücksicht genommen wsrdsr Birstein den 30. Mai 1839

Kurf. Fürst! Jfenh. Justizamt.

Ha r ck e.

vt. Poppelmann. Aktuar.

29. Berge n. Nachdem Behufs der nach dem Ab- lösungsgesetze vom 23. Juni 1832 erforderlichen Auseinandersetzungen im Bezirke des Justizamts Bergen für die näasten fünf Jahre nachbcnanrne Sachverständige heute erwählt und resp, ernannt worden sind, nämlich r

1) von Seite der Pflichtigen r

a) als Sachverständiger der Ortsbürger Wil­helm Keller zu Bifthofsheim,

1») als Stellvertreter der Orisbürger Philipp Geibel zu Gronau;

2) Namens der Berechtigten, von welchen keine Vorschläge überreicht worden, von Seite des Justizamis r

a) als Sachverständiger, der Oekonom Ju- stinian Petermann zu Mainkur,

b) als Stellvertreter, der Ortsbürger Jsaak Pulver zu Berkersheim;

3) von Amtswegen:

a) der Bürgermeister Müller zu BcrkcrS- heim und

k) als dessen Stellvertreter der Orts bürg er Heinrich Lehnung von Fechenheim,

so wird dieses mit Bezug auf die Vorschrift int §. 68 des gedachten Gesetzes hierdurch zur öffent­lichen Kunde gebracht.

Bergen am 3. Juni 1839-

Kursürstl. Justizamt.

Sch uppius.

30. Marjoss. Wegen an-geklagter Hypothekschulden ist der Verkauf des dem Philipp Schmidt und dessen Ehefrau, Karoline, geb. Wagner, von Mar- joß, gehörigen, in Marjoß gelegenen Wohnhauses, Pmb. 167. 12 R groß an 'der Landstraße, neben Konrad Iahn zu beiden Seiten, erkannt,. Zu des­sen Bewirkung sind Termine und zwarr erster auf den 26. Juli, eventuell zweiter auf den 23. Au­gust und weiter eventuell dritter auf den 20. Sep­tember d. I, Nachmittags 2 Uhr, vor unterzeich­netes Justizamt anbestimmt worden.

Kaufliebhaber werden hi rvon in Kenntniß ge­setzt, Hvpothekargläubiger aber geladen, ibre An­sprüche an dem" oben erwähnten Wohnhause im ersten Verkaursterminc, bei dem Rechtsnachtheile der Ausschließung, beziehungsweise der Bcnach»

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