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trense für das beste drei jährige Fohlen in jedem Kreise, und
c) ein Geldpreis von 5 Thlrn. für das aus- gezeichnet'ste e i n jährige Fo h le n in jedem Kreise,
für das laufende Jahr ausgesetzt sind, wird hierdurch weiter bekannt gemacht: daß die diesjährige Pfcrdcrev i si on und Prämien Verabreichung, sowie das Brennen ic. der Prämie npferde und besten Fohlen
Montags den 15. Juli c. zu Schlächtern, Dienstags - 16. — - - GOnhausen,
Mittwochs - 17. — - - Wilhelmsbad, Statt findet.
Sämmtliche Pferdezüchter haben sich daher mit ihren Fohlen, Zu,chrstulen und sonstigen, einer Auszeichnung werihen, Pferden an den vorgedachte n ,T a g e n und Orten
Morgens 9 Uhr
auf dem vom Kreisamt näher bestimmt werdenden Platze, vor der daselbst anwesenden Kommission e i n zu si n d en.
Auch sind zu dieser Zeit diejenigen Privat- Hengste, welche schon für das laufende Jahr zum Stutenbedecken koncessionirt worden, oder die dazu im n ä ch st e n I a h r verwendet werden sollen, der Fohlenschaukommission ebenwohl zur Besichtigung ic. vor zu führen.
Die Pferderevision und Prämienverabfolgung, sowie das Fohlen- w. Brennen, geschiehet übrigens in der bisherigen Weise, und werden die Herren Land räth e nicht nur dieserhalb das Weiterean- ordnen. sondern auch dafür besorgt seyn: daß diese Bekanntmachung zeitig zur Kenntniß jder Pferdezüchter gelange und dieselben vorschriftsmäßig erscheinen.
Cassel am 16. Mai 1839.
Kurfürst!. Landgestütdirektion. Consbruch. N c u ß.
vt. Braun.
4. Zu der anderweiten neun oder zwölfjährigen Verpachtung des zu Trinitatis 1840 pachtlos werdenden Staatsdomainenguts zu Jesberg, das Postgut genannt, welches außer den vorhandenen Wohn - und Oekonomiegebäuden ungefähr 282! Acker Land, 118 Acker Wiesen und 5 Acker Garten enthält und wobei eine freie Schäfereigerechtigkeit hergebracht ist, haben wir in Folge Statt gehabten Nackgebots einen weiteren öffentlichen Steigerungstermin auf Dienstag den 2. Juli d. I, Vormittags um 10 Uhr, in dem Geschäftslokal der Obersinanzkammer an# beräumt. Pachllicbhabcr haben sich daher an dem genannten Lage und zur bestimmten Stunde in dem bezeichneten Lokal einzusinden, über ihre landwirthschaftlicken Kenntnisse und den Besitz .eines zur Pachtannahme und Kautionsleistung zureichenden Vermögens, vollständige obrigkeitliche Zeugnisse, ohne welche Niemand zumMitbieten zu
gelassen wird, vorzulegen, und sodann nach Vernehmung der Pachkbedingungen, welche auch schon jetzt in dem Pachtsekretariale der unterzeichneten Behörde eingeschen werden können, ihre Gebote zu Protokoll zu geben.
Cassel am 30. Mai 1839.
Kurfürst!. Obersinanzkammer.
Meisterlin.
5.
Bekanntmachung, die diesjährige Thier schau und Prä- mienvertheilung betreffend.
Wie in dem für das Jahr 1839 festgesetzten Prämienprogramm bereits angedeutet worden, sollen bei der an nachbenannten Orten Statt findenden
Fohlenschau 2t. und zwar:
zu
Hersfeld, Dienstag Hünfeld, Mittwoch
Fu l d a, Donnerstag Schlüchtern, Montag Gelnhausen, Dienstag
den
9. Juli c., 5
10. — J 2
co
11.
15.
16.
17.
- Wilhelmsbad, Mittwoch - zugleich Rindviehausstellungen abgehalten und nach, stehende Prämien und Unterstützungen, sofern da
rauf ein begründeter Anspruch nachgewiesen werden kann, verabreicht werden und zwar:
1) in jedem Kreise für die besten zwei- und dreijährigen Rinder die Preise von 4, 3 u. 2 Thalern, sowie
2) in jedem Kreise für die drei besten Kühe 8, 6 und 4 Thaler; ingleichen
3) drei Prämien, jede zu 50 Thaler, für diejenigen drei Gemeinden, welche unter den fest- gestelllen Bedingungen zuerst, neben Einstellung des Reihehaltens der Zuchtochsen und des Austreibens derselben unter die Hecrde ic., die Stallfütterung eingeführt haben; ferner
4) Unterstützungen von 10 bis 20 Thalern zum Ankauf tüchtiger Zuchtbullen für unbemittelte Gemeinden, und endlich
5) in jedem Kreise drei Preise von 5 bis zu 10 Thalern für die Anlegung von Musterdünzer- stätten.
Auch werden bei dieser Gelegenheit noch anderweite Prämienbewerbungen:
a) für Wiesenverbesserungen,
b) - Beförderung des Futterbaues,
e) - — - Htmdelspflanzenbaues u.
d) s — - Obstbaues.
geprüft und nach Befinden deßfallsige angemessene Unterstützungen bewilligt werden.
Indem wir die Herren Landräthe mit Bezugnahme auf das Eingangs gedachte Programm »on der Anberaumung obiger Termine hierdurch zu weiterer Verfügung in Kenntniß setzen, ersuchen wir, die Vorstände der Gemeinden und die einzelnen Landbewohner, welche sich in landwirthschaftlicher Beziehung ausgezeichnet und auf eine oder die an-