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Besondere Bekanntmachungen der Verwal- tungs- und Finanzbehörden.

1. Fruchtverkauf.

298 Achtel 1 Smr. 2 Sechter 1 Gescheid Korn und 27 - 2 - 3 - - Gerste

aus vorjähriger Ernte, vom hiesigen Präsenzspci- cher, soll Freitag den 10. Mai d. J., Morgens 10 Uhr, in meiner Wohnung öffentlich meistbie­tend, vorbehaltlich der Genehmigung Kurfürstlichen Konsistoriums , verkauft werden.

Hanau den 22. April 1839.

Breidenbach.

2. Die Besitzer der in den Gemarkungen von Voll­merz, Ramholz, Hinkelhof, Herolz und Sannerz gelegenen, dem Herrn Grafen Friedrich v. Degen­feld - Schönburg zu Ramholz bisher zehntpflichtig gewesenen Grundstücke, haben diese Zehntlast nach Maßgabe des Gesetzes vom 23. Juni 1832 mit» telst eines Kapitals von 3709 THIrn. 10 gGr.

5 hlr. vom l. I. an abgelöst und zur Berichti­gung des Letzteren über 3700 Thlr. eine Schuld­urkunde zu Gunsten der Landeskredirkasse errichtet, den Restbetrag dagegen baar bezahlt.

Etwaigen ältern Pfandgläubigern diene dieses zur Nachricht.

Schlüchtern den 20. April 1839.

Kurfüstl. Renterei.

Korn. v. e.

3. Die nachstehende, vom Stadtrathe und Gemein- deausschusse genehmigte Erläuterung des §. 3 der Statuten der Stadt Hanau vom 29. August 1837, wird hiermit, unter Beziehung auf §. 3 der Ger meindeordnung, zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Hanau am 13. April 1839.

Der Oberbürgermeister Eberhard.

Die Bestimmung im zweiten Abfatze des §. 3 der Statuten der Stadt H"nau vom 29-. August 1837.Die Feststellung der Verhältnisse der beiden vereinigten Gemeinden von Alt- und Neuhanau betreffend" und die hiernach den Einwohnern in Althanau, zur Gleichstellung derselben mit den Einwohnern in Reuhanau, in Ansehung der Un­terhaltung . der öffentlichen Brunnen obliegende Verbindlichkeit wird dahin erläutert und näher festgestellt:

daß die Kosten der Unterhaltung der öffentli­chen Brunnen in Althanau (mit Ausschluß der Kosten der Wachenbucher Brllnncnlcitung) in Gemaßheit der durch den Stadtrath zu bewir­kenden Feststellung, auf die sämmtlichen Wohn­häuser in Althanau, mit Einschluß der Juden­gasse , gleichmäßig zu »ertheilen, und durch den Stadikammerer von den Häuferbesitzern zu er­heben sind.

4. Die bei der diesjährigen Militärausnahme gültig vertretenen und für diensttauglich erklärten, in

dem Mufferungstermme aber nicht erschienenen Militärpflichtigen Heinrich Wilhelm Wagner von Möllenbeck und Georg Friedrich Wilhelm Schnur von Erlen, werden hierdurch autgefordert, ihrer Militärpflicht, bei Vermeidung der im §. 111 des Rekrunrungsgesetzes auf das Austreien gesetzten Strafen, binnen 3 Monaten Genüge zu leisten.

Zugleich werden sämmtliche Polizeibehörden er­sucht, die oben genannten Ungehorsamen im Be- tretungsfalle verhaften und an das hiesige Kreis­amt abliefern zu lassen.

Rinteln den 19. April 1839.

Kurf. Kreisamt Schaumburg. Loßberg.

5. Die nachgenannten Militärpflichtigen aus Gaffel von der Altersklasse 1818, als: Johann Friedrich greife, Johann Heinrich Rausch, Nikolaus Schulze und Heinrich Ludwig Schreiber, für welche in dem diesjährigen Aushebungstermine zwar von deren Angehörigen, beziehungsweise Vormün­dern, gelooset worden ist, die sich aber im Muste, rungstermine zur sofortigen Einstellung in das Mi­litär nicht sistirt haben, werden, da ihr Aufenthalts­ort unbekannt ist, gemäß des §. 108 deS Rekrutl- rungsgefetzes vom 25. Oktbr 1834, hiermit öffent­lich vorgeladen, sich binnen 3 Monaten zum Ein­tritt in das Militär sogewiß zu stellen, als sonst die in dem genannten Geletze bestimmten Unge­horsamsstrafen gegen sie eintreten werden.

Zugleich werden alle Polizeibehörden ersucht, die genannten Militärpflichtigen im Betretungsfalle verhaften und an die unterzeichnete Behörde ablie­fern zu lassen.

Gaffel am 18. April 1839.

Kurfürfll. Hess Kreksamt.

B o ck w i tz.

6. Der beabsichtigte Ueberzug des Johann Georg Eschenbrenner von Hüttengesäß nach Nord­amerika wird , bestehender Vorschrift gemäß, hier­durch bekannt gemacht.

Hanau am 22. April 1839.

Kurfürstl. Kreisamt. C ö st e r.

7. Demnach höhern Orts der öffentliche Verkauf des sogenannten Militärmenagegebäude mit den dabei befindlichen zwei Garten nebst dem sogenannten Marstallsgebäude vghier im Stift beschlossen und dazu Termin auf Montag den 13. Mai d. I , Vormittags 11 Uhr, in hiesige Renterei bestimmt worden ist, so wird solches Kaufliebhabern bekannt gemacht und können die Verkaufsbedingungen vor und im Termin in hiesiger g Renterei eingeschen werden.

Hersseld am 23. April 1839.

Der Oberrentmeister Hampe.