Woch en Hatt für d i c Provinz H a n a u.
-------- —<^B»»—'■-----
Hanan, Donnerstag den T. Mai L8LA.
----------------------- '————"« 1 «WILMWI», G ^»«»—-»» «»»-^.,... —........... .......
Kurfürstliche Ernennungen.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet:
den Obergerichtsrath Ludwig Friedrich Theodor Völker in Marburg, aus dem Kriminalsenate in den Zivilsenat des dasigen Obergerichts;
dagegen den Obergerichtsasseffor Heinrich Ferdinand Egge na dahier in gleicher Eigenschaft in den Kriminalsenat des Obergerichts in Marburg; sodann
den Obergerichtsrath Friedrich Wilhelm I u n g« Hans dahier aus dem Civilsenate in den Kriminal- senat des hiesigen Obergericbts; und
den Obergerichtsasseffor Ernst Zimmermann zu Marburg in gleicher Eigenschaft in den Zivilsenat des Obergerichts dahier; auch
den Justizbeamten Georg Friedrich Wüstner in Fritzlar in den Ruhestand zu versetzen.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet:
den Obergerichtsasseffor Siegmund Friedrich von M e y c r zu Caffel zum Obergerichtsrathe in dem Kriminalsenate des dasigen Obergerichls; und
den Untergerichtsanwalt Christian Thomas in Homberg zum'Aktuar bei dem Justizamte 1. in Esch- Wege zu ernennen.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet:
k^ zu der erledigten Pfarrei Breitau, in der -Klasse kontrapräsentirten Pfarrgehülfen Heinrich Attmuller die landesherrliche Bestätigung zu er-
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet:
den Amtsasseffor Emil Friedrich Rothe in Gre- benstein zum Assessor im Kriminalsenate des Ober- gerichtS in Caffel zu ernennen.
Allgemeine Verfügungen und Bekanntmü- chungen der Oberbehörden.
1. Mit Bezugnahme aus unser diesjähriges Prä- micnprogramm ersuchen wir die Kurfürstl. Kreisämter, bis zum 1(5. Mai l. J. uns nach vorgän- giger Benehmung mit den verehrlichen Vereins- mitglicdern diejenigen Personen zu weiterer Verfügung namhaft zu machen, welche sich durch land- wirthschaftliche Verbesserungen ausgezeichnet und aus die eine oder die andere der ausgesetzten Prämien begründete Ansprüche erworben haben.
Caffel den 13. April 1839.
Kurfürst!. Landwirthschaftsverein.
Consbruch. G i e s l c r. W e n d e r o t h.
2. Da nach einer allerhöchsten Kabinetsordre Seiner Majestät des Königs von Preußen vom 14. Oktober v I den israelitischen Handwerksgesellen aus anderen deutschen Bundesffaaten gestattet worden ist, bei Meistern' im preußischen Staate als Gesellen zu arbeiten, unter dem Vorbehalte der Nachweisung, daß in ihrer Heiwath den israelitischen Handwerksgesellen aus dem preußischen Staate gleiche Befugniß zustche, und da diesem Vorbehalte in Kurheffen durch den Nachsatz im StaaDninisterialausfchreiben vom 30. Dezember 1828 in Verbindung mit dem §. H.Satz 2. des Gesetzes vom 20. Oktober 1833, die gleichförmige Ordnung der besonderen Verhältnisse der Jsraeliten betreffend, genügt wird, so wird solches hiermit zur öffentlichen Kunde gebracht und zugleich bemerkt, daß die Behörde desjenigen Orts