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32 N. allda, neben sich selbst zu beiden Eriken, ist erster Termin auf den 17. Juni, eventuell zweiter und dritter auf den 15. Jüti und 12. August d. J., Vormittags 10 Uhr, in hiesiges Gerichtslokal anberaumt worden.
Zugleich ergehet an etwaige Hypoihekargläubi- ger die Aufforderung, ihre Ansprüche an den zum Verkauf stehenden Immobilien, im angcsetzicn ersten Termine, beim Rechrsnachtheile, beziehungsweise deS Ausschlusses und besonderer Benachrichtigung auf ihre Kosten, anzumelden und gehörig zu begründen.
Bockenheim am 20. April 1839.
Kunürstl Justizamt.
Walther.
vt. Mertz.
24. Steinau. Wegen einer ausgeklagten Hypo- thekscbuld soll dem Johannes Bröll zu Steinau das demselbeu gehörige, in hiesiger Stadt gelegene Wohnhaus, sammt Scheuer und Stallung von 12 R. (Pag M. B. 60 u. 61) an der Gemeinengasse, neben Christoph Euler, öffentlich meistbietend verknust werden, und sind zu diesem Ende Verkaufs- termine und zwar erster aus den 14. Juni, 9iacb= mittags 2 Uhr, eventuell zweiter auf den 12. Juli, Nachmittags 2 Uhr, und dritter auf den 9. August dieses Jahres, Nachmittags 2 Uhr, vor unterzeichnetes Justizamt unbestimmt worden.
Kaufliebhaber werden hiervon in Kenntniß gesetzt, Hypothekar-gläubiger aber aufgefordert, ihre Ansprüche an jenen Immobilien in dem ersten Verkaufstermine, bei dem Recht-nachtheile der Ausschließung, beziehungsweise der Benachrichtigung auf ihre Kosten, anzumelden und zu begründen. Steinau den 18. April 1839.
Kurfürst!. Justizamt.
Mülhause.
vt. Rüppcl.
25. Ha n au. Auf den Antrag der Wittwe des Metzgermeisters Peter Henzel, Marie Louise, geb. Diegel, für sich und als natürliche Vormündern: ihrer minderjährigen Tochter, Jeannette Louise, sowie deren großjährigen Kinder, Katharine, Jean, Konrad und Wilhelm Henzel, soll das denselben zugehörige Wohnhaus, Nr. 258, in der Hammerstraße , neben Fiedler und Harf, meistbietend öffentlich verkauft werden, wozu Termin auf den 3. k. M., Nachmittags 4 Uhr, in das hiesige Land- gcrichtslokal anberaumt ist.
Hanau am 17. April 1839.
Kurfürst!. Landgericht. S ch neider.
vt. Todt.
26. Sannerz. Auf den Antrag eines Hypotbek- 1 gläubigers sollen nachfolgende,dem Balthasar Roth und dessen Ehefrau in Sannerz gehörige Immobilien, als:
1) Wohnhaus Nr. 32, Scheuer, Stall und Schweinstall nebst Hofraithe;
2) Gras - und Pflanzengarten beim Haus;
3) Wiese in der Heubach von 1 Fuhr Heu;
4) ein Stück Ackerland allda, von 1 £ Ms. Aussaat;
5) ein Stück Land am Hadel, von 3 Ms. AuS. saat, vor hiesigem Amt versteigert werden, wozu erster Termin auf den 11. Juni, eventuell zweiter auf den 9. Juli und dritter aus den 6. August l. I., Vormittags 11 Ubr, anberaumt worden ist. .
Etwaigen Hypothekgläubigern dient dies mit dem Bemerken zur Nachricht, daß sie ihre Ansprüche in dem anberaumten ersten Steigerungs- termin, bei Meidung der Ausschließung rosp. Benachrichtigung auf ihre Kosten, anzumelden und gehörig zu begründen haben.
Schlüchlern den 16. . . . 1839.
Kurhess Justizamt. Scheffer.
vt. Srockhardt.
27. Bischofs He im Nach einer in Sachen Kurfürst!. Renterei dahier, gegen die Erben des Johannes Maisch zu Bischofsheim, vorliegenden Bescheinigung des Ortsvorstandes zu Bischofsheim sind dem Hrn. Hauptmann von Dulle in Hanau im Jahr 1813 nachbeschriebene Grundstücke, als:
1) Pmb. 356. 36 R. im Priesterrock; 2) Pmb. 66. 15 N. im Kisscl; 3) Pmb. 90. 17 R. im Zwinger ; 4) Pag. 517. 5 N. übcrm alten Born; 5) Pmb. 309 2 R. in der Langwiese, für ein Kapital von 150 fl mitverpfändet.
Da der gegenwärtige Aufenthaltsort des besagten Kreditors unbekannt und derselbe auch nicht in den öffentlich bekannt gemachten Versteigerungs- terminen erschienen ist, so wird er hiermit edikta- liter aufgefordert, seine Ansprüche an diesen Grundstücken so gewiß binnen 6 Wochen von heute an dahier geltend zu machen, als gegenfalls die Auszahlung des Erlöses an die Kurs. Renterei verfügt werden wird.
Bergen am . April 1839.
Kunürstl. Justizamt. Schuppius.
vt. Avenarius.
28. Bockenheim. Christoph Kleimpel von Ginnheim ist feit längeren Jahren von seiner Heimat!) abwesend und über seinen Aufenthalt keine Kunde eingegangen.
Da derselbe, wenn er noch lebt, das 70. Lebensjahr überschritten haben würde, so werden er bezüglich alle diejenigen, welche an dem bisher verwalteten sehr geringen Vermögen desselben Anspruch machen zu können glauben, hiermit aufge- gefordert, daS Geeignete binnen drei Monaten vor unterzeichnetem Justizamte vorzustellen, widrigen-